Bedarfskontrollbetrag, Selbstbehalt

  • Hallo,


    ich möchte gerne folgendes fragen:


    Ich zahle monatlich UH an mein Kind in Höhe von 495 €. Mein Einkommen beträgt

    1950 €/ Monat Netto. So weit so gut, ich zahle gerne an mein Kind.

    Was ich nicht verstehe ist eben der Bedarfskontrollbetrag und Selbstbedarf.

    Merkwürdig für mich ist eine Sache. Ich habe alle meine Ausgaben zusammengerechnet,

    ohne z.B. Monatsraten für irgendwelche Luxuseinkäufe etc. Die habe ich nicht. Miete, Sprit, Strom usw. Mir bleiben am Ende ca. 600 € zum Leben. Ich muss von dem Geld z.B. mein altes Auto, ohne das ich nicht zur Arbeit komme, instand zu halten usw. Mein 14 jähriges Kind hat zusammen mit dem Kindergeld ca. 750 €. Die Mutter arbeitet in Vollzeit und verdient sehr gut bei einer Versicherungsfirma. Sie konnte sich auch einen Neuwagen kaufen, worüber ich nur träumen kann. Mein Auto hat nur ein Tausend Euro gekostet, mehr war nicht drin. Sollte ich bei dem Verdienst nicht mehr Geld für mich haben, wenn es

    um die Sachen Selbstbedarf geht? Davon habe ich keine Ahnung.

    Nette Grüße

    Christoph

  • Seit letztem Jahr kann der Unterhaltspflichtige für die notwendige Nutzung eines PKW für den Arbeitsweg pro km 42 ct für die kürzeste Strecke geltend machen.


    Auf die öffentlichen Verkehrsmittel kann er verwiesen werden, wenn der Arbeitsweg täglich in bis zu 3 Stunden zu bewältigen ist.