• Folgende Situation: mein Halbbruder (Amerikaner mit sehr guten Deutschkenntnissen), lässt sich bald von der Frau scheiden. Im Moment sind sie im Trennungsjahr, leben im selben Haus und er zahlt ihr auch noch trennungsunterhalt (ist das rechtens?). Seine fast Ex Frau wird die Kinder bekommen, obwohl sie gar kein Deutsch kann und mittlerweile seit 10 Jahren hier lebt (zu Arztterminen etc. muss immer er die Kinder begleiten)!!!


    Sie wird bald mit ihrem neuen Lebensgefährten umziehen (sie bekommt die Hälfte der Summe des anderen Hauses, was verkauft wird) und muss sich dann selbst um die Kinder kümmern. Da sie bald 250 km voneinander entfernt wohnen werden, und er arbeitet, kann er sich nicht mehr um alles kümmern.


    Könnte es sein, dass er aufgrund dieser Situation das gemeinsame Sorgerecht bekommt?

    Er würde eventuell eine Haushälterin einstellen, wenn er aus beruflichen Gründen mal nicht kann (auf der Arbeit muss er immer auf Abruf sein, kann aber vieles im Home office erledigen - aber halt nicht immer). Gibt es da reale Chancen, dass er das Sorgerecht bekommt, wenn sie das alleine nicht packt?

  • Zunächst einmal herzlich willkommen hier im Forum.


    Es ist zunächst davon auszugehen, dass die Ehe nach Deutschem Recht geschieden wird und das gemeinsame Sorgerecht auch nach der Scheidung fortbestehen wird.

    Beide Elternteile können jedoch beantragen, dass ihnen das alleinige Sorgerecht oder Teile davon (wie z.B. das Aufenthaltsbestimmungsrecht) übertragen werden.

    Das Gericht hat dann zu entscheiden, was dem Kindeswohl besser entspricht.


    Selbstverständlich darf der Mann seiner getrenntlebenden Frau Trennungsunterhalt zahlen.

  • "Sie wird bald mit ihrem neuen Lebensgefährten umziehen (sie bekommt die Hälfte der Summe des anderen Hauses, was verkauft wird) und muss sich dann selbst um die Kinder kümmern. Da sie bald 250 km voneinander entfernt wohnen werden, und er arbeitet, kann er sich nicht mehr um alles kümmern."


    Grundsätzlich benötigt die Mutter das Einverständnis des vaters um die Kinder aus dem Nahbereich zu entfernen. Sollte sie jedoch ohne Genehmigung umzierhen, wird die Polizei die Kinder auch nicht an den Vater übergeben, weil Kindeswohl vor Vaterwohl.

    Wieso schreibst du "Seine ExFrau wird die Kinder bekommen"?


    ich bin juristischer Laie, aber durch umfangreiche Auseinandersetzungen mit dem Jugendamt im Unterhaltsrecht doch schon etwas erfahren.

  • Daniel, erst einmal herzlich willkommen im Forum.


    Zu deiner Information. Die Fragestellerin ist auch noch woanders ratsuchend unterwegs gewesen. Aus den Beiträgen dort ergab sich, dass wir es hier mit der Tante zu tun haben, die die Kindsmutter offensichtlich hasst. Die Eltern scheinen sich einig zu sein. Wenn es denn nicht klappt, wie man es geplant hat, kann der Vater immer noch eine Abänderung der getroffenen Vereinbarung anstreben. Außerdem besteht doch das gemeinsame Sorgerecht.


    TK

  • Danke für die Begrüßung, TK. Ich hoffe hier mit dem ein oder anderen Beitrag helfen zu können und vielleicht auch weitere Anregungen für meinen eigenen Fall zu finden, der aber so komplex ist, dass ich den besser für mich behalte. :-)

    ich bin juristischer Laie, aber durch umfangreiche Auseinandersetzungen mit dem Jugendamt im Unterhaltsrecht doch schon etwas erfahren.