Elternunterhalt Sonderausgabe Steuer

  • Guten Tag alle zusammen,

    ich habe eine Frage zur steuerlichen Absetzbarkeit der Kosten für die Pflege meines Vaters in einem Pflegeheim. Über gut fünf Jahren sind fast 90.000,- € Zuzahlung angefallen.

    Mein Vater und meine Mutter lebten in einem einfachen Einfamilienhaus (Eigentum). Beide waren Rentner mit durchschnittlicher Rente. Die Zuzahlung für das Pflegeheim konnte meine Mutter nicht bezahlen (ich schon gar nicht). Dazu hätte meine Mutter das Haus verkaufen müssen. Daher hat mein Bruder sämtliche Kosten übernommen (über mündliche oder schriftliche Vereinbarungen weiß ich nichts). Er ist selbstständig und konnte das Geld problemlos aufbringen.


    Nachdem wir nun nach Tod meiner Mutter das Haus verkauft haben, möchte er den verauslagten Betrag zur Hälfte von mir zurück haben. Also vom Hausverkauf einbehalten.


    Das könnte ich im Prinzip noch nachvollziehen, da meine Mutter die Pflege ihres Mannes vermutlich über einen Hausverkauf hätte bezahlen müssen und dann hätte es nichts mehr zu erben gegeben. Oder wären damals schon die Kinder in der Verantwortung, weil Hausverkauf nicht zumutbar?


    Was mich umtreibt, ist die Frage, ob mein Bruder die geleisteten Unterhaltszahlungen von der Steuer hätte absetzen müssen oder können? Ich gehe davon aus, dass er einen Steuerberater hatte und ordentliche Einkünfte, sodass sich das schon spürbar hätte steuerlich auswirken müssen. Leider möchte mein Bruder dazu nicht viel sagen. Ich weiß nicht, ob er es einfach vergessen hat (über mehr als fünf Jahre), die Steuerersparnis für sich behalten will oder es überhaupt nicht möglich war, die Ausgaben steuerlich egltend zu machen.


    Das Ganze ist mir auch etwas peinlich, weil wir keinen guten Kontakt hatten und ich mich nicht viel kümmern konnte, wei ich im Ausland war.


    Ich würde also gerne wissen ob man (mein Bruder) die Auslagen hätte steuerlich geltend machen können/müssen und über welche Beträge man da an Steuererleichtung reden kann. Gezahlt hat er um die 90.000,- über mehr als fünf Jahre. Irgendwo habe ich gelesen, dass man bis zu 10.000,- pro Jahr absetzen kann. Das würde des zu versteuerende Einkommen schon deutlich reduzieren.


    Ich hoffe ich war nicht zu ausschweifend und schreibe verständlich. Es ist natürlich klar, dass ich alles bezahle was ich bezahlen muss. Aber ich will mich auch nicht über den Tisch ziehen lassen, nach dem Motto "merkt ja keiner, wenn ich das versteuere". Also meine Mutter hatte davon sicher keine Ahnung.

    Vielen DANK!!!!!!!

  • ob mein Bruder die geleisteten Unterhaltszahlungen von der Steuer hätte absetzen müssen oder können


    Ja, er hätte es wahrscheinlich gekonnt, nach https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html


    In welcher Höhe er er es gekonnt hätte, das kommt auf sein Einkommen und Familienverhältnisse an


    Grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Hallo Franzl,

    die Steuerersparnis für sich behalten will

    nun, er hat die Leistung erbracht, da kann er die "Ersparnis" auch für sich behalten.

    Dazu muss man aber auch recht gut verdienen und natürlich die zumutbare Belastung erstmal übersteigen.

    Das Theme ist sehr komplex und es spielen viele Faktoren eine Rolle.

    möchte er den verauslagten Betrag zur Hälfte von mir zurück haben.

    Wenn es keinerlei Absprachen gab, steht dir formal die Hälfte des Erbes zu.

    Natürlich kann man auch die Meinung vertreten, dass die gezahlten Pflegekosten erstmal von Erbe abgezogen werden, bevor geteilt wird.


    Das wäre auch der Fall, wenn man Hilfe zur Pflege beantragt hätte und das Amt das Haus als Sicherheitsleistung genommen hätte.


    Gruß


    frase

  • Guten Abend,


    Absprachen? Nein. Mit mir hat niemand was abgesprochen.


    Ich hoffe nicht, dass mein Bruder die Meinung vertritt, dass er die gezahlten Pflegekosten direkt vom Erbe abziehen darf. Da er Zugriff auf das Konto hat, könnte er es machen. Wäre nicht nett, aber möglich. So oder so bekomme ich eine Rechnung von meinem Bruder und muss (und will natürlich) meinen Anteil an dem "Kredit" zahlen.


    Die Meinung, dass er die eventuelle Ersparnis für sich behalten kann, weil er hat die Leistung erbracht hat will mir nicht so ganz einleuchten. Gibt es da was Rechtliches? Einen Zinsschaden könnte ich ja noch verstehen aber mehr?


    Schön wäre eine geeignete Frage die stellen kann, um auf das Thema aufmerksam zu machen und eine vernünftige Antwort zu bekommen. Einen Streit will ich nicht unnötig vom Zaun brechen.


    Vielen, vielen Dank!

  • Du kennst doch die Frage schon: "Gab es denn im Zuge der Pflegekostenübernahme keine steuerliche Entlastungen?"


    Wenn ja, in welcher Höhe sollten/müssten/könnten diese Berücksichtigt werden, wenn nein, warum wurden die Kosten nicht steuerlich berücksichtigt?


    Die Antworten kennen wir natürlich nicht.


    Dein Bruder hätte die Kosten nicht übernehmen müssen.

    Frag auch, warum er das gemacht hat?

    Das Haus hätte nicht verkauft werden müssen, solange deine Mutter darin wohnt.

    Dann hätte Sozialhilfe beantragt werden müssen.


    Dabei stellt sich die Frage, ob verwertbares Vermögen vorhanden war?

    Es gab das Haus (erstmal nicht verwertbar), das Amt hätte gezahlt und das Haus als Sicherheit einbehalten.

    Nach dem Tod der Eltern wäre das Haus veräußert worden, die gezahlte Sozialhilfe vom Erlös abgezogen und der Rest des Erbes entsprechen aufgeteilt worden.


    Daher sehe ich hier keinen Nachteil für dich.

    Du bemängelst, das dein Bruder möglicherweise durch die Kostenübernahme seine Einkommenssteuer reduzieren konnte.

    Möchtest nun von diesem Betrag auch etwas abhaben.

    Die 90.000€ hat er aber gezahlt, der Steuervorteil ist also ihm zu zurechnen.


    Sieh es auch mal so, ohne die Übernahme der Kosten durch deinen Brüder, wäre das Haus durch das Amt übernommen und später verkauft worden.

    Ich glaube kaum, das da ein größerer Gewinn entstanden wäre, denn das Amt möchte primär nur die Sozialhilfe zurück.


    Gruß


    frase

  • hättest dich von Anfang an den Kosten beteiligt


    Das widerspricht aber der Fallbeschreibung, aus der ja hervorgeht, dass sie es eben nicht gekonnt hat, wegen mangelnder Leistungsfähigkeit


    Grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Ja, du hast recht, Meg. Hier habe ich nach Jahren unserer eigenen Geschichte den ()-Satz übersehen und habe mehr aus "über mündliche oder schriftliche Vereinbarungen weiß ich nichts" gezogen. Nämlich: und das war mir auch ganz recht, so musste ich mich nicht kümmern und nachgefragt habe ich auch nie, wie er das die ganzen Jahre stemmt.


    Wenn dann aber wieder Geld zu verteilen ist, tauchen plötzlich alle auf und es wird genau nachgerechnet und sich gekümmert.


    Frase hat sich zielführender geäußert. Insofern: Asche auf mein Haupt.