Unterhalt ab 18

  • Ja, egal.

    Du könntest es so machen:

    Solange die Ausbildung läuft, anbieten, dass sie bei dir wohnt.

    Wenn sie das nicht will, gibt es eben keinen Unterhalt.


    Sobald dann das Studium beginnt, bitte um den Bafög Bescheid (auch wenn es da vielleicht nichts gibt).

    Erst dann gibt es Unterhalt.

  • läuft dann alles über Rechtsanwalt..

    dann soll es wohl so sein, auch dessen Kosten hast du dann an der Backe.

    Gibt es denn schon eine Unterhaltsforderung von ihr?

    Was hast du denn bisher gezahlt?

    Nach dem was ich hier immer so lese, bleibt es bei dem bisher gezahlten Betrag.


    Gruß


    frase

  • 522 € da Sie noch keine 18 ist. Im November wird Sie 18.Sie wohnt allerdings jetzt schon mit ihrem Freund zusammen. Ab 18 wird dann ja neu gerechnet. Wie verhält sich das überhaupt mit wohnvorteil der Mutter die ja Mietfrei im Haus des Ehegatten wohnt? Das sollte doch dann bei dem Nettoverdienst berücksichtigt werden oder nicht.

  • Hallo TF,


    das liest sich doch erstmal garnicht so schlecht.

    Natürlich sind bei der Berechnung viele Aspekte zu beachten und deine Tochter muss den Antrag stellen.

    Hier gilt wie in vielen Bereichen, Tag der Antragstellung.


    Junge Menschen haben da so ihre Probleme und tun sich schwer mit den Ämtern.

    Eigentlich hätte auch die Schule, in die deine Tochter geht die Aufgabe, auf solche Förderungen aufmerksam zu machen.


    Such also mal die zutändige Schüler-BAföG Adresse für deine Tochter heraus.

    Viele Anträge können bereits online gestellt werden.

    Das ist für junge Leute eine echte Erleichterung.


    Nimm ihr auch die Angst, das beim BAföG ein Kredit zurück gezahlt werden müsste.

    Stimmt zwar im Prinzip aber nicht für Schüler-BAföG.


    Gibt es dann einen Bescheid, kann neu verhandelt werden.


    Gruß


    frase

  • Jetzt wäre nur die Frage gibt's das auch schon mit 17 weil sie erst im Nov. 18 wird. Und der Weg zu Schule von Zuhause muß länger wie 1 Stunde Fahrzeit sein. Die entfernung beträgt 20km. Das könnte der Knackpunkt sein oder wird das nicht so eng gesehen?

  • Hi, da bin selbst ich überfragt. Fakt ist, dass bis zur Volljährigkeit ja der Elternunterhalt Vorrang hat. Aber, man kann es doch versuchen. Tochter soll Antrag stellen und dann sieht man weiter. Die weitere Frage ist dann, wie BaföG und Kindesunterhalt verrechnet werden. Aber, Antrag stellen, das würde ich empfehlen.


    TK

  • Hallo. Ich war jetzt mal zum Beratungsgespräch beim Anwalt wegen Unterhalt ab 18 J. Mit eigenem Haustand. Es ist tatsächlich so das es passieren kann das wenn die Mutter zu wenig verdient die 680 Euro komplett beim Vater hängen bleiben. Wer macht den solche Gesetze.? Ersten wohnt Sie mit ihrem Freund zusammenen der bereits gutes Geld verdient da müsste man ja schon mal 200 € abziehen. Das ist doch total unfäir. Zweitens genug Platz bei der wieder verheirateten Mutter Da könnte Sie auch wohnen. Die Mutter hat noch ein Kind mit dem jetzigen Mann alter 8 Jahre,das ist ja auch zum Nachteil des Vaters bei der Berechnung.

  • Hi,


    mir fehlt die Anspruchsgrundlage für die Inanspruchnahme des Freundes. Irgendwie bin ich doch sehr froh, dass der Staat nicht mehr in unseren Betten rumschnüffelt. Fakt ist nun mal, dass die Eltern gemeinsam für die Kinder, die sie gemeinsam in die Welt gesetzt haben, aufkommen müssen. Wenn ein Elternteil ausfällt, dann ist das ärgerlich, aber letztlich auch Lebensrisiko. Und - je älter das Kind wird, desto strenger werden ja die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Eltern. Vorab greift BaföG, Kindergeld ist voll zu verrechnen, kommt also dem Zahler voll zugute, andere priviligierte Unterhaltsberechtigte sind vorrangig zu bedienen, der Bereinigungsfaktor beim Unterhalt kann also wesentlich höher als bei Minderjährigen, und die Ausbildung muss zügig vonstatten gehen. Und - man muss nicht mehr die ganze Arbeitskraft aufwenden, um das Kind unterhalten zu können. Man kann also auch reduziert arbeiten, sein lage geplantes sabbatical year nehmen. Also, das ganze wird doch auch im Extremfall erträglicher.


    TK