Erste Hilfe, wie positionieren?

  • Seit 34 Jahren ein Paar, seit 11 Jahren verheiratet. Tochter autonom, Sohn 14, wohnt im gemeinsamen 11 Jahre alten Haus.

    Meine Frau war drei Wochen in Indien und erklärte mir zwei Wochen später das sie sich trennen will. Vor einer Woche erfuhr ich den Grund, sie ist unsterblich in ihren Yogslehrer verliebt und will ihn nach Deutschland holen, bzw. sie fliegt am 10 Juli nach Indien und will ihn mitbringen. Beantragt gerade Visa mit Verpflichtungserklärung (!)

    Sie will gütliche Einigung - ich soll doch einfach ausziehen. Gestern war gemeinsamer Termin beim Anwalt um alles zu besprechen. Es stellt sich heraus er hat schon ein Mandat und versuchte mich einzuschüchtern. Ich habe einen Anwaltstermin in zwei Wochen. Ich will das Haus auch behalten und favorisiere Momentan gar nich zu agieren und einen Trennungsjahrbeginn Januar 2022 zu bestreiten. (Wir haben bis heute gemeinsames Konto) So könnte ich das ganze auf zwei Jahre ziehen. Oder überwiegen die Nachteile durch Trennungsunterhalt und Versorgungsausgleich?

    Verdienst Unterschied ca. 1000€.

    Grundbuch 50:50.

    Schenkung ihrer Mutter über 120k zum Bau des Hauses. Ich habe eine Schenkung meiner Mutter über 80k erhalten, erst vor einem Jahr. 30k davon in die Tilgung gesteckt.

    Meine Frau war bisher eine rationelle Person, redet nun aber von spiritueller Liebe, ihres Seelen kennen sich schon lange und die Liebe wird jeden Tag stärker. Er ist zwanzig Jahre jünger. Wie sollte ich in meiner Verwirrung und Angst Vorgehen?

  • Ich ziehe sicher nicht aus damit der Inder zu meinem Sohn zieht. Ich denke keiner von uns kann das Haus halten. Sie denkt sie kann es.

    Für mich ist alles zu neu, Bin unter Schock. Bei trennungbeginn Januar 2022 sind wir im Herbst geschieden und sie heiratet womöglich diesen Mann, wegen Aufenthalt, und er lebt mit meinem Sohn.

  • Hallo Michael,


    Der Scheidung muss ca. ein Trennungsjahr vorausgehen.


    Bovor du einen eigenen Anwalt mandatierst solltes du dich erst mal anwaltlich beraten lassen (ca.200€), die dann evtl. "gutgeschrieben" werden.


    Erst evtl. abwarten was gefordert wird, und dann evvtl. reagieren.


    vielleicht kommt auch alles anders als du denkst?


    https://at.wikimannia.org/AMIGA-Syndrom


    edy

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  • Hi,


    erst einmal herzlich willkommen im Forum. Da haben wir ja eine ganz frische Trennung, und dann auch noch so. Wichtig ist jetzt erst einmal, zur Ruhe zu kommen. Dafür ist ja auch das Jahr der Trennung gedacht. Geschieden wirst du aller- aller- frühestens in ca. einem Jahr. Da aber so viel zu regeln ist, wird es deutlich später sein. Du hast also genug Zeit, um alles genau zu durchdenken, dir fachliche Hilfe zu holen. Prima, dass du schon jetzt einen Anwalt einschaltest, denn gerade am Anfang können die Weichen so falsch gestellt werden, dass eine spätere Korrektur schwierig und zumindest aufwendig und nervtötend sein wird.


    Ganz wichtig: du bleibst in eurem Haus wohnen, das ist jetzt kein Punkt zum diskutieren. Und wenn der Lover kommt, dann kommt er nicht in dem Haus unter. Auch wenn es der Nochehefrau hälftig gehört, darf sie da nicht jeden nach ihrem Gusto unterbringen. So, nun zum zweiten ganz wichtigen Punkt in der Übergangsphase. Du musst jetzt sehr schnell eure gemeinsame Wirtschaftseinheit auflösen. Richte für deine Belange ein eigenes Konto ein. Denn wenn der Lover erst einmal da ist, dann Kosten verursacht, kann der Staat sehr, sehr schnell mit Verwaltungsakt auch das gemeinsame Konto pfänden. Und dann ist dein Lohn auch weg.


    So, die nächste Frage ist, wie erst einmal der laufende Unterhalt der Familie abzusichern ist. Da gibt es verschiedene Modelle, besprich das mit deinem Anwalt. Nicht, dass du jetzt plötzlich für alles aufkommen musst, weil deine Holde das Geld für ihren Lover benötigt. So, das ist der Einstieg. Wir hier arbeiten gerne auch die noch aufkommenden Fragen mit dir ab. Wichtig ist, dass du langsam nach Dringlichkeit vorgehst. Bereite dich auf den Anwaltstermin vor. Lege dir eine Liste an mit den Fragen. Stelle dir einen Ordner zusammen, mit den Einkünften/Ausgaben eures Haushalts, und wer was bezahlt. Das hilft dem Anwalt ungemein, schnell zu einer vorläufigen Einschätzung zu kommen.


    Über euer Kind mache ich mir derzeit wenig Gedanken. Er wird bald seinen eigenen Weg gehen, und niemand wird ihn gegen seinen Willen zwingen, falls einer von euch auszieht, mitzugehen oder umgekehrt. Das kannst du wirklich vernachlässigen. Da geht es nur um die Unterhaltsfrage, besprich auch das mit deinem (!) nicht mir ihrem Anwalt.


    Ihr liegt gehaltstechnisch ja relativ nahe beieinander, Trennungsunterhalt dürfte da dann auch eine eher untergeordnete Rolle spielen. Und wenn du im Haus wohnen bleibst, ist sie ja auch am Unterhalt des Hauses zu beteiligen, müsste evtl. Kindesunterhalt zahlen, aber das bitte mit dem Anwalt besprechen.


    Ausländerrecht ist zwar nicht so mein Ding, trotzdem mal eine vage Einschätzung. Der Lover kommt als Touri nach Deutschland, muss also schnell wieder raus. Ein dauerhaftes Bleiberecht aufgrund der Liebschaft mit einer verheirateten Deutschen, das wird es nicht geben. Und die berufliche Qualifikation ist ja auch nicht so sexy. Da sich die Scheidung doch recht lange hinziehen wird, mal schauen, ob das wirklich hält.


    Wenn du jetzt am Anfang die Weichen richtig stellst, dann hast du die Chance, relativ gut aus der Sache heraus zu kommen. Nur Mut, du schaffst das!


    Herzlichst


    TK

  • Wie kommt denn der Trennungsbeginn Januar 2022 zustande?

    Entscheidend ist eine nachweisbare Trennung, also entweder zieht einer aus, oder man trennt sich räumlich im Haus.

    Es darf keine häusliche oder wirtschaftliche Gemeinschaft mehr gebe, also auch kein gemeinsames Konto.

    Solange das nicht geschehen ist, hat das Trennungsjahr nicht begonnen.

  • Dank für die hilfreichen Worte und Einschätzung. Ich denke ja auch das ich das nicht so schlecht dastehen sollte. Habe durch ihre Verpflichtungserklärung aber Bedenken das der Mann, kaum ist er in Deutschland, einen Asylantrag stellt. Und sie haftet dann voll bis zur womöglich begleiteten Abschiebung. Dann wäre ihr Endvermögen vielleicht schon gepfändet und sie würde beim Zugewinnausgleich noch meine Hälfte zur Hälfte erhalten?

  • Hallo Michael,


    liest sich ja wie ein Albtraum.

    Ich finde was edy zum AMIGA-Syndrom geschrieben hat nicht unwahrscheinlich.


    Wie sieht es dann das Umfeld deiner Frau, Verwandte, Freunde, Koll.?


    So eine Gehirnwäsche ist schön eine schlimme Sache.

    Wie ist denn deine Meinung zum Fortbestand eurer Ehe?


    Gruß


    frase

  • Hallo,


    Dann wäre ihr Endvermögen vielleicht schon gepfändet und sie würde beim Zugewinnausgleich noch meine Hälfte zur Hälfte erhalten?


    Besprich das mit deinem Anwalt.


    Du hast die Möglichkeit einen vorgezogenen Zugewinnausgleich zu fordern. Stichtag evtl. Tag der Trennung.


    edy

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  • Vielen Dank für die vielen Antworten, doch hilfreich. Ich denke die Ehe ist gescheitert, meine Frau wird sicher keinen Rückzieher veranstalten. Sie ist so verliebt, das Haus und der Sohn sind für sie " verlustbar"sind.Ich warte den Termin mit meiner Anwältin ab und Versuche mich bis dahin zu beruhigen. Kopfkino läuft hält.....

  • Du, es wäre schlimm, wenn das Kopfkino nicht laufen würde. Dann wären nämlich ganz viele Jahre etwas falsch gelaufen. Akzeptiere das und nimm es an als das, was es ist: eine Form der Schicksalsbewältigung. Klar, du hast einige Baustellen, die zu bewältigen sind. Aber, das ist machbar und überschaubar. Bitte berichte uns, wie der Anwalt geraten hat.


    TK

  • Hallo,

    ich habe morgen meinen Termin beim Anwalt.


    Folgendes geht mir durch den Kopf:

    -ich bekomme in den nächsten Tagen einen Brief vom Gericht mit Angabe Trennungsbeginn 01.2022 (haben noch gemeinsames Konto)

    - meine Frau will gütliche Trennung legt mir aber keine Vorschläge vor.

    -meine Frau scheint sich nicht mit dem Vorgang zu beschäftigen und denkt das "läuft schon alles"


    Daher denke ich:

    - warum soll ich mich stressen?

    Ich lehne mit Hinweis auf noch immer nicht erfolgte Trennung ab und meine Frau soll sich damit befassen.

    - dadurch bleibe ich 2-3 Jahre im Haus und was dann mit der Affäre ist, wer weiß.

    - eine Visa zu erhalten ist trotz Verzichtserklärung nicht gesichert. Zentraler Punkt ist die sichere Bereitschaft ins Heimatland zurückzukehren. Dies wird anhand Vermögen, eigener Firma, Haus, feste Anstellung, Familie usw., nachgewiesen.

    Fehlt dies und meine Frau steht mit einem 20 Jahre jüngeren Yogaguru in der Botschaft, wissen die doch was Sache ist.

    - dann kann sie jederzeit nach Indien ziehen, alles nicht in meiner Kontrolle.


    Ich denke ich entspanne mich erst einmal, oder ?


    Gruß

    Michael

  • Hi,


    erst einmal schön, dass du jetzt einen Anwaltstermin hast. Bitte berichte uns, wie es weiter geht.


    Das Trennungsjahr ist ja dazu da, alle etwas zur Ruhe kommen zu lassen. So, dass man eine vernünftige Lösung erarbeiten kann, ohne dass zu viele Emotionen einem im Wege stehen. Nur eines kannst du bei deiner Situation nicht schluren lassen: die kontotechnische Auseinanderdividierung. Das Risiko, dass du gegebenenfalls über das gemeinsame Konto in Haftung genommen wirst, das ist einfach zu groß.


    TK

  • Hallo, der Termin mit dem Anwalt hat stattgefunden. Er denkt meine Strategie trägt. Ich habe auch noch kein Mandat erteilt (wird aber ziemlich sicher passieren müssen)

    Mittlerweile hat mich auch ein Schreiben Ihrs Anwalts erreicht, ohne Fristsetzung, er hat die Scheidung, mit Trennungsbeginn, Januar 2022, offensichtlich noch nicht eingereicht. Hier das schreiben des Anwaltes und meine, voraussichtliche Antwort darauf:


    Sehr geehrter xxxxxx,

    meine Kommentare in Ihrer Mail.

    Freundliche Grüße


    Sehr geehrte Frau xxx,

    sehr geehrter Herr xxx,


    in der vorbezeichneten Angelegenheit nehme ich Bezug auf unseren gemeinsamen Besprechungstermin. Wir hatten dort mit Ihnen, Herrn xxxx, gemeinsam besprochen, wie mögliche Lösungen bzw. eine einvernehmliche weitere Vorgehensweise aussehen könnte. Insofern teile ich nochmals mit, dass ich von Ihrer Ehefrau, Frau xxxxxxx, mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt bin. Ein Mandat zwischen Ihnen und mir besteht entsprechend natürlich nicht.


    Entsprechend der erörterten weitere Vorgehensweise darf ich Sie bitten, mir folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen:


    -        Die bei Ihnen vorhandenen Unterlagen im Zusammenhang mit dem Hausanwesen – Kaufvertrag – Darlehen – Finanzierungen – etc.

    Für meine Frau frei zugänglich

    -        Die von Ihnen angesprochene ehebedingte Zuwendung

    Meine Frau besitzt eine eigene Kopie

    -        Einen Nachweis der aktuellen Saldenstände der Darlehensverpflichtungen, hier idealerweise Kontoauszüge, Jahresmitteilungen oder ähnliches

    Siehe bitte anbei. Es handelt sich um eine Anschlussfinanzierung bis Ende der Verbindlichkeiten

    -        Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen Dezember 2022

    Momentan nicht relevant


    Abschließend hatten wir das Thema der Trennung innerhalb des Hausanwesens besprochen. Meine Mandantin hatte dargelegt, dass die Trennung im Januar 2022 erfolgt ist. Auch hier bitte ich um kurze schriftliche Bestätigung, dass Sie ebenfalls von diesem Zeitraum ausgehen.

    Eine Trennung hat noch gar nicht stattgefunden. Oder wenn, dann im Januar/Februar 2023.

    -siehe Bild November 2022.

    -Siehe Kontoauszug, gemeinsames Konto aktuell

    Meine Frau wünscht die Scheidung, und dies gütlich.

    Ich selbst halte die meisten, im Normalfall, strittigen Punkte, für in ihrer, so für mich vorhersehbaren finanziellen Endwirkung, als zu gering, um sich darüber gerichtlich zu streiten.

    Auch der Punkt Zugewinnausgleich ist meines Erachtens, siehe ehebedingte Zuwendung, mit Ausschluss Rückabwicklung nicht von entscheidendem Vorteil oder Nachteil für beide Seiten.

    Der wichtigste Punkt ist das Haus. Hier kann ich mir eine längerfristigen, über die Scheidung hinausgehenden, gemeinsamen Besitz vorstellen.

    Mit dem üblichen Prozedere hälftiger Kredittilgung, und Ausgleich entgangener Mieteinnahmen. Das Haus kann auch noch in 3 – 5 Jahren zu 50:50 verkauft werden.

    Sämtliche meiner hier getätigten Äußerungen sind unter dem Vorbehalt zu sehen das ich ein juristischer Laie bin, und diese nur tätige da ich eine gütige Trennung wünsche. Sie sind auch unter dem Vorbehalt momentaner Gültigkeit zu sehen ohne dass ich mich mit ihnen zu irgendetwas verpflichte.

    Grüße

    Xxxx xxxx



    Was denkt Ihr, geht das so oder vollkommen verkehrt?


    Gruß


    Michael