Unterhaltsberechnung Jugendamt falsch?

  • Hallo,


    Folgende Vorgeschichte. Ich habe zwei Kinder, 6 und 5 Jahre jung. Meine noch Ehefrau lässt die Höhe vom Jugendamt berechnen. Da ich durch die neue Steuerklasse und neuen Arbeitgeber unter die magische 1900 Netto gerutscht bin, fordert das Jugendamt mich auf einen Nebenjob zu suchen damit ich ja mindestens. 100% von der Tabelle bezahle. Was mich dabei irritiert ist, die Sachbearbeiterin nennt mir Beiträge für jeweils stufe 1 und 2. Also Kind bis 5 Jahre und ab 5 Jahre. So wie ich aber die Tabelle lese, sind das doch Beträge für jeweils 1 Kind, welches Unterhalt bekommt. Bei mehr als 1 Kind, müssen die Beiträge sich doch vermindern ohne dass man automatisch hören Lohn haben muss?

    Also laut Tabelle sind für ein Kind bis 5 Jahren 312 zu zahlen und ab 6 Jahren 377. Aber doch wenn es ein Einzelkind ist. Oder hab ich gedankenfehler?

  • Hallo A.schmidt,


    Die Tabelle geht von 2 Kindern aus. Hättest du ein höheres Einkommen und 3 Kinder, könnte evtl. eine Herabstufung möglich sein.


    Ein Zweit-Job muss natürlich auch "zumutbar" sein.


    edy

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    z.B. "Hallo"
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  • Das Tabellenwerk ist offiziell auf 2 Kinder ausgelegt. Bei einer höheren Anzahl können Herabgruppierungen erfolgen. Da du dich aber bereits in der niedrigsten Stufe befindest, kann man nichts mehr herabgruppieren. Ob du dir bei Vollzeiterwerbstätigkeit einen Nebenjob suchen musst/sollst/darfst, darüber lässt sich streiten. Ganz sicher fordert dich das Jugendamt nicht dazu auf. Sie können allenfalls mit einem fiktiven Einkommen rechnen, so als würdest du es tun.

  • Vielen Dank für Eure Antworten. Wenn die Tabelle von 2 Kindern ausgeht, kann da was nichr passen. Wenn mir ein Selbstbehalt von 1370 zu steht, kann ich schlecht von den 1900 Euro 689 an Unterhalt bezahlen. Da geht die Rechnung nicht auf. Was den nebenjob angeht oder ein anderes, sagt das JA ich wäre in der Pflicht 100% zu zahlen. Dazu kommt dass ich durch die Trennung weg gezogen bin und somit auch anderen AG habe, wo ich paar Hundert Euro weinger verdiene.

  • Hi,


    siehst du, der letzte Halbsatz ist entscheidend. Man könnte auf die Idee kommen, dass man mit einem fiktiven Einkommen rechnet (TR hatte ja schon darauf hingewiesen), nämlich dem, was du vorher hattest abzüglich der nunmehr zu zahlenden Steuern.


    TK

    Hi. Nein, sie rechnen kein fiktives Einkommen aus. Sie sagt mir klipp und klar, ich muss diese Beträge zahlen. Ein wekig Zahlen Hintergrund: mein Einkommen bis jetzt war mit StKl. 3 und 2 Kindern drauf 2370 plus Zuschläge. Überweisung ca. 2450. Wenn i h jetzt dieses Einkommen ohne Zuschläge auf Steuerklasse 1 und 1 Kind runter rechne, wäre ich bei 2070 Netto. Allerdings tägliche Fahrt von 75km einfache Strecke und einer Miete von mindestens. 700 Euro. Jetzt habe 1850 netto mit Zuschlägen, einer Miete von 550 und einer Fahrstrecke von 2 km. Ergo, hätte ich beim alten Arbeitgeber noch weniger Unterhalt zahlen können.

    Die Sachbearbeiterin bezieht sich in ihrer Aussage auf eine Zavlung von 100%. Das sind die Zahlen, die ich oben erwähnte. Anscheint berechnen sie aber nicht ht den vollen Selbstbehalt und den Freibetrag von etwas über 100 Euro. Und erzählt mir, ich muss einen Job annehmen, der dem alten AG gleicht in der Bezahlung. Obwohl es da ja nur ein Unterschied von 100 Euro im Monat ausmacht. Ohne den Freibetrag wohl gemerkt. Und dieser wird ja prozentual gerechnet. Deshalb sagt sie auch ich muss nevenjob annehmen um quasi den Betrag von 1900 zu erreichen. Was ja erstmal nur 25 Euro ausmacht und trotzdem nicht zu der gewünschten Summe führt. Und sobald ich ja 1901 verdiene bin ich automatisch in 105% und dann fehlen ja noch höhere Beträge.

    Es ist etwas verwirrend muss ich sagen.

  • Es wird bei dir um den Mindestunterhalt gehen, selbst wenn du ein Einkommen über 1900 € hättest. Dahingehend ist das Tabellenwerk tatsächlich nicht mehr sinnvoll. Insbesondere wenn es um mehrere Kinder geht, wird regelmäßig der Bedarfskontrollbetrag unterschritten, sodass man automatisch immer wieder bei 100% landet.


    Willst du weniger zahlen als den Mindestunterhalt, dreht sich allerdings die Beweislast. Das Jugendamt (als Beistand) könnte daher tatsächlich pauschal und ohne Berechnung die Beträge fordern. Kannst du aber nachweisen, dass es dir objektiv nicht möglich ist, diese Beträge zu erwirtschaften, so würde ein Gericht ggf. eine niedrigere Unterhaltshöhe festsetzen. Deine bisherigen Schilderungen beziehen sich alle auf deine tatsächliche Situation. Maßgebend wäre jedoch, was dir objektiv zumutbar ist. Und das ist nach der laufenden Rechtsprechung zum Thema eine ganze Menge. Auf keinen Fall wird dir irgendein Unterhaltsgläubiger eine einfache Fahrtstrecke von 75km für einen mäßig bezahlten Arbeitsplatz anerkennen. Denn das macht objektiv (meistens) keinen Sinn.

  • Deine bisherigen Schilderungen beziehen sich alle auf deine tatsächliche Situation. Maßgebend wäre jedoch, was dir objektiv zumutbar ist. Und das ist nach der laufenden Rechtsprechung zum Thema eine ganze Menge. Auf keinen Fall wird dir irgendein Unterhaltsgläubiger eine einfache Fahrtstrecke von 75km für einen mäßig bezahlten Arbeitsplatz anerkennen. Denn das macht objektiv (meistens) keinen Sinn.

    So sieht es aus. Das habe ich versucht der Sachbearbeiterin zu erklären. Meine Sachlage war als wir zusammen gelebt haben: Gehalt netto 2450. Stkl 3. 2 kinder auf der abbrechnung. Fahrtstecke 75km einfach. Wäre ich beim alten AG geblieben wäre mein Gehalt ca. 2100-2200 mit allen zuschlägen. Ohne zuschläge 2070. Da ich im Süden gearbeitet habe, hätte ich als alternative entweder in der nähe vom AG was anmieten müssen, was den Mietpreis auf ca. 700-800 beziefert hätte und dann trotzdem einen Umkreis von 20 km gehabt. Oder günstiger mieten dafür länger fahren.

    Ich bin in meine Heimatstadt zurück gekehrt. Jetzt habe ich mit Spesen ein Gehalt von 1850. Allerdings keine Fahrtkosten und eine Miete von 550. Was wirtschaftlich für mich mehr Sinn ergibt. Und vor allem persönlich. Wo kommen wir den hin, wenn das JA mir vorschreibt wo ich zu leben habe.

    Der Gahaltsunterschied von 150 Euro wäre durch die höhere Miete bzw. Fahrtkosten sowieso Verbrauch.

    Das JA sagt aber ich muss dann einen andern Job suchen oder nebenjob annehmen um deren Gehaltsvorstellung zu entsprechen.

    Wenn die ja 1900 als Grundlage nehmen dann können sie ja davon die Berechnung machen. Da komme ich trotzdem nicht auf diese Beträge.da ja Selbstbehalt erhöht wurde.

  • Es gibt für beide Seiten Argumente, die bei fehlender außergerichtlicher Klärung dann ggf. gerichtlich besprochen werden müsste. Ich wollte dir deshalb lediglich klarmachen, dass der Unterhaltsgläubiger, der "nur" den Mindestunterhalt fordert, sich im Gericht mit verschränkten Armen hinsetzen und warten kann. Wie gesagt, du bist darlegungs- und beweispflichtig für eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit. Für jede Aussage musst du deshalb einen Beweis erbringen. Behauptest du, dass du keinen besser bezahlten Job aufnehmen kannst, hast dich aber gar nicht irgendwo beworben, geht das nach hinten los. Behauptest du, dass die Miete an Ort XYZ 700-800 beträgt, legst aber keinen Mietspiegel oder ähnliches vor, geht das nach hinten los. Legst du keine Steuererklärung vor, geht das nach hinten los. Und so weiter und so fort.


    Das Jugendamt kann dir gar nichts vorschreiben. Dass du woanders nicht leben könntest, weil deine Situation dann genauso schlecht oder gar schlechter wäre, das musst du aber beweisen. Und die Rechtsprechung bei diesem Thema ist wirklich knallhart. Du kannst dir unter den Stichworten gesteigerte Erwerbsobliegenheit und Unterhaltspflicht ja mal ein paar solcher Entscheidungen durchlesen, um ein Gefühl dafür zu kriegen.

  • ...

    Das ist mir alles bewusst, was du aufgezählt hast und ich habe mich auch schon in viele Sachen eingelesen. Ich danke dir trotzdem für die Ausführung. Mein Problem ist ja, dass ich die Logik nicht verstehe, damit ich argumentieren kann. Unabhängig davon, ob ich jetzt da geblieben wäre oder anderen Job hätte.

    Wenn ich die Tabelle angucke, besagt diese, dass Gehälter bis 1900 Netto einen Unterhalt von 100% zahlen müssen. Soweit ist mir das klar. Mir ist auch die Einstufung der Summen klar. Was ich nicht verstehe ist, was für ein Gehalt muss ich denn haben,damit das JA mich in Ruhe lässt. Mit 1900 glatt muss ich jeweils Betrag x zahlen. Mit der Anzahl der Kinder wird der Betrag ja logischerweise niedriger. Wie kann also der Gesetzgeber bei einem Lohn von 1900 Euro eine Tabelle erstellen, in der ich für 2 Kinder, die 16 Jahre sind, je über 400 Euro zahlen muss, aber trotzdem ein Selbstbehalt von 1370 habe zzgl. Der 5% Sonderbedarf. Das ist das was ich nicht verstehe. Und wenn ich ein Gehalt von 2000 habe, dann bin ich bei 105% und höhere Beträge. Das Beisst sich die Katze doch in den Schwanz. Das ein Rechner andere Zahlen ausspuckt als die Tabelle ist schon klar. Wenn aber das JA mit der Aussage kommt, ich muss 679 Euro zahlen bei 100%, ist es zwar schon und gut. Komme ich aber jetzt mit einem Gehalt von 1370+5%+679 bin ich bei 2200 ca. Dann bin ich aber bei 105% und dann kommen die mit der Aussage, das entspricht 105% und somit 800 Unterhalt. Usw.

    Verstehst du/ihr worauf ich hinaus will?

    Und sobald eins der Kinder älter wird kommt wieder eine andere Summe raus. Usw. Wie soll man da denn sein Gehalt und Leben planen, wenn ständig so gefordert wird.

    Ich meine versteht mich nicht falsch. Ich zahle Unterhalt und meine noch Frau bekommt auch so gelf wenn sie es braucht und meine Kinder und Rechnungen zahle ich auch noch für sie. Mir geht es nur darum dass in meinen Augen total bekloppt gerechnet wird. Und diese Logik kann ich nicht nachvollziehen. Vor allem weil das JA meiner Frau erzählt,dass sie diese Summe 100% von mir bekommt und sie der Meinung ist ich würde Geld unterschlagen

  • Hi,


    der Gesetzgeber hat keine Tabelle erstellt. Der Gesetzgeber hat durch unbestimmte Rechtsbegriffe einen Rahmen festgelegt, welcher dann im Einzelfall auszufüllen ist. Das geht auch nicht anders, weil einfach zu viele individuelle Faktoren zu berücksichtigen sind, wobei nicht alle individuelle Faktoren berücksichtigbar ist.


    Wenn man einen geringeren Verdienst in Kauf nimmt, sich also selbst bedürftig macht, dann bedarf es schon sehr substantiierten Sachvortrages, damit die Berechnungsbasis nicht das alte Gehalt ist. Der gesetzlich gesetzte Rahmen ist also auszufüllen. Das ist der eine Aspekt. Hinzu kommt noch, dass es neben geringeren Verdienst noch andere Gründe gibt, den Selbstbehalt zu senken. Etwa die Einsparungen, die durch dem Zusammenzug mit einem neuen Lebensgefährten entstehen.


    So, und bitte nicht vergessen: das Jugendamt wird im Rahmen der Beistandsschaft, also als Anwalt der Kinder tätig. Es wird im Interesse der Kinder versuchen, so viel wie möglich raus zu handeln. Wenn du unsicher bist, dann mandatiere einen Anwalt, der deine Interessen vertritt, wie das Jugendamt die der Kinder.


    TK

  • Verstehst du/ihr worauf ich hinaus will?

    Absolut! Du hast das sehr gut erkannt. Das Tabellenwerk ergibt spätestens seit diesem Jahr, zumindest bei mehreren Kindern, keinen mathematischen Sinn mehr. Aber das macht nichts, weil trotzdem ein Ergebnis herauskommt. Und das könnten 100% des Mindestunterhaltes sein, unabhängig davon ob du 1800 € oder 2000 € verdienst. Solange du diesen zahlst, ersparst du dir in der Regel allen Ärger und alle Diskussionen.


    Und wenn du sagst, dass du den Mindestunterhalt nicht leisten kannst, dann gilt das oben Geschriebene zur Erwerbsobliegenheit, Beweislast, etc.

  • Ich meine nicht, dass du blind bezahlen sollst. Nur, es sollte ein Fachmann mal sauber durchrechnen. Darauf kommt es an. Und dann kann man auch beim JA ein Schuldanerkenntnis unterschreiben. Aber bitte erst rechnen, dann unterschreiben. Und nicht unterschreiben, weil die nerven und dann feststellen, dass man für zu viel unterschrieben hat. Das muss ja nicht sein.


    TK

  • Hallo,

    das hier:

    Hallo A.schmidt,

    Die Tabelle geht von 2 Kindern aus.


    edy

    und das hier:

    Das Tabellenwerk ist offiziell auf 2 Kinder ausgelegt.

    ist (so) nicht richtig...

    Richtig ist, die DT ist in ihren Tabellenbeträgen auf 2 unterhaltsberechtigte Personen ausgelegt. Unterhaltsberechtigte Personen können die eigenen Kinder sein, das andere Elternteil, aber auch die eigenen Eltern...

    Auf den TO bezogen ist er zunächst für die Beiden Kinder zu Unterhalt verpflichtet und - je nachdem wie die wirtschaftlichen in der Ehe sind/ waren; in Folge auch für die DemnächstEx, was bedeuten könnte, das er für 3 Personen zu Unterhalt verpflichtet wäre.

    Die Rangfolge der Unterhaltsberechtigten Personen wäre dann der nächste Aspekt in der Betrachtung der Erfüllung von Barunterhaltsverpflichtungen...

  • Trotha , ein Dislike:/

    Möchtest Du kurz erklären, wo das Problem liegt bzw. was falsch an meinen Ausführungen ist?


    Ansonsten,
    habe mich mal selbst zitiert,

    Hallo,

    [...]

    Auf den TO bezogen ist er zunächst für die Beiden Kinder zu Unterhalt verpflichtet und - je nachdem wie die wirtschaftlichen Verhältnisse in der Ehe sind/ waren; in Folge auch für die DemnächstEx, [...]

    und das Wort "Verhältnisse" hinzugefügt, damit der Teil meines voranstehenden Beitrages auch einen Sinn ergibt...