Kind halben Monat bei mir - Unterhalt kürzen?

  • Hallo zusammen,


    bevor ich zum Anwalt geh wollte ich mich erstmal hier erkundigen.


    Ich leben jetzt seit knapp einem halben Jahr von der Mutter meiner 2 Jährigen Tochter getrennt. Hauptwohnsitz meiner kleinen ist bei ihrer Mutter. Anfangs habe ich meine Tochter einmal unter der Woche und einmal am Sonntag bei mir gehabt, ohne Übernachtung.

    Doch seit Monaten jetzt habe ich sie deutlich öfter. Die kleine ist einmal unter der Woche bei mir und jedes volle Wochenende, von Freitag Mittag bis Monat morgen, immer mit Übernachtung + hin und wieder spontan noch ein Tag die Woche. Im Monat März wären das nach diesem Wochenende ganze 17Tage und Nächte die sie bei mir verbringt und nicht bei der Mutter. Versteht mich hier jetzt nicht falsch, ich liebe es und hätte gerne das die kleine immer bei mir wär. Jedoch seh ich es einfach überhaupt nicht mehr ein der Mutter hier noch den vollen Kindesunterhalt zu zahlen. Im Grunde handelt es sich hier ja beinahe schon inoffiziell um ein Wechselmodell, das die Mutter anfangs noch entsetzt abgelehnt hatte als ich danach gefordert habe. Meine Tochter ist nun seit Dezember eigentlich jeden halben Monat bei mir, mitgerechnet selbstverständlich die zusätzliche Verpflegung, Klamotten etc.. Gibt es hier eine Möglichkeit den Kindesunterhalt zu kürzen, bzw kürzen zu lassen?

  • Hallo Agdan,


    Rechtlich wirst du da kaum etwas durchsetzen können. Sprich mit der Mutter ob ihr euch auf ein "Essensgeld"wenn die Tochter bei dir ist einigen könnt.


    Bedenke, die Mutter könnte, mindestens bis zum 3.Geburtstag der Tochter, evtl. Betreuungsunterhalt von dir verlangen.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo,


    Zusatz: es gibt keinen Titel oder sonstige schriftliche Vereinbarungen, ich zahle was die die Dd-Tabelle mir vorgibt


    du hast deine Netto bereinigt?


    edy

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  • Agdan ,

    besteht gemeinsames Sorgerecht?

    ja wir haben das gemeinsame Sorgerecht.

    Nachdem ich Volldepp mich Anfangs voll hab abziehen lassen weiß ich mittlerweile genau wie ich die Tabelle zu lesen habe, Gottseidank. Netto bereinigt, halber Kindergeldanteil angezogen usw. Mit meinen knapp 1950€ Netto zahle ich momentan 334€ an Unterhalt.


    Da ich meine kleine aber wie gesagt die halbe Zeit habe sehe ich aus das langsam einfach nicht mehr ein. Nicht um der Mutter einen auszuwischen, aber einfach um finanziell wieder auf die Beine kommen können. Seit der Trennung wohne ich wieder bei meinen Eltern. Bin Mitte 20, daher zwar echt unangenehm aber halb so schlimm. Würde ich mir diese 334€ sparen könnte ich mir aber endlich eine Wohnung suchen die groß genug ist für mich und meine Tochter. Und bevor hier Kommentare kommen das ich das doch auch so finanziell hinbekommen könnte, ich lebe im Großraum Stuttgart, hier und im Umkreis von bestimmt 50km bekommt man keine zwei Zimmer für unter 500 kalt. Dazu kommen PKW kosten und so weiter und sofort. Wie gesagt, ich stelle die Frage hier nicht weil ich mich vor meiner Verantwortung drücken möchte. Aber ich sehe es nicht ein meine Ex-Frau zu finanzieren.

  • Agdan ,

    Nichtdestotrotz solltest Du vorsichtig agieren.

    Vielleicht (als Tipp) läßt Du die Sache erstmal so laufen und dokumentierst die Betreuungszeiten penibel... Gleichzeitig hat das den Vorteil, dass sich die Bindung zum Kind manifestiert;)

    Das Problem beim Wechselmodell ist erfahrungsgemäß immer das Geld. Sobald das nicht mehr fließt wird vom BET (Betreuender Elternteil) schnell das Wechselmodell gekippt. Und da sind die KM sehr erfinderisch und die Mütterämter ähhm Jugendämter schnell auf der Seite der KM.

    Vielleicht kannst Du sie ja mit etwas mehr als den hälftigen Unterhalt ködern?

    Geht die KM (wieder) arbeiten? Eventuell ist das auch ein Möglichkeit hier Unterstützung anzubieten - hier kann man damit argumentieren, das ein Job gut für die Rente ist(usw.)...

  • Ich weiß, ich werde hier wirklich sehr vorsichtig sein müssen. Ich traue ihrer Mutter auch auf jeden Fall zu, dass sobald das Geld ausbleibt der Umgang irgendwie eingeschränkt wird. Die Mutter arbeitet wieder Vollzeit, bekommt da knapp ihre ~1800 Netto + hat noch einen inoffiziellen Nebenjob in der Gastro bei dem sie Ihre knapp 12-13€ pro Stunde bar auf die Hand bekommt. Sie kommt am Ende also wahrscheinlich mit ihren 2500€ raus. Also ein ordentliches Stück mehr wie ich. Dieser Nebenjob ist auch unter anderem ein Grund wieso ich die kleine so oft habe.


    Ich dokumentiere die Betreuungszeiten auf jeden Fall weiter. Den Februar habe ich auch so weit wie möglich nochmals protokolliert, da waren es 12 von 28 Tage und Nächte. Wenn im April alles wie geplant läuft werden es da nochmal 16 Tage sein. Wenn dann werden es nur noch mehr. Und ja auf jeden Fall genieße ich die Zeit mit meiner Prinzessin :love: In der Zeit seit der Trennung habe ich mittlerweile eine unglaubliche Bindung zu ihr aufgebaut, die ich davor während der Ehe nicht mit ihr hatte, aber das ist ein anderes Thema das hier nicht rein gehört. Es geht mittlerweile so weit das die kleine mir jedes mal aufs neue sagt das sie nicht zurück zu Mama will und bei mir bleiben möchte. Klar ist das von einer knapp Zwei-einhalb Jährigen nicht zu wörtlich zu verstehen da sie selbstverständlich auch ihre Mutter braucht aber ich bin guter Dinge das sie wenn sie alt genug ist hoffentlich bei mir leben möchte. Spätestens dann wäre dieses lästige Nebenthema mit dem unterhalt erledigt ;)

  • Hallo Agdan ,

    wie meinst Du das(?)

    Klar ist das von einer knapp Zwei-einhalb Jährigen nicht zu wörtlich zu verstehen da sie selbstverständlich auch ihre Mutter braucht aber ich bin guter Dinge das sie wenn sie alt genug ist hoffentlich bei mir leben möchte. Spätestens dann wäre dieses lästige Nebenthema mit dem unterhalt erledigt ;)

    Mal angenommen Ihr Beide (also Du und die KM) einigen sich (einvernehmlich) auf ein Wechselmodell dann könnte es trotzdem sein, dass der Mehrverdienende ET dem anderen ET einen Ausgleich zahlt...:/

    Es ist immer gut (besser) wenn ihr Beide - als Eltern - versucht im (gemeinsamen/ gegenseitigen) Interresse des Kindes zu agieren und gemeinsam nach Lösungen zu suchen (zB. einfach den Unterhalt kürzen wäre dann eben keine gute Idee).

    Eine gute Idee wäre es aber, die hälftige(!) Betreuung gut zu dokumentieren und irgendwann mal (nach 4-6 Monaten) das gemeinsame Gespräch zu suchen...

    Wobei eben die von Dir angesprochenen 12 von 28 Tagen (im Febr.) eben keine 50% Betreuung sind...(die ein Wechselmodell rechtfertigen würden).

    Habt Ihr Beide einen festen Rythmus wie Du die Tochter nimmst oder macht die KM das auf "Abruf"

    Du solltest schauen., dass da die 50% zusammenkommen...

    Könntest Du dennn dauerhaft die hälftige Betreuung sicherstellen(?) zB. auch dann, wenn Euer Kind in die Schule käme?


    Das hier:

    Seit der Trennung wohne ich wieder bei meinen Eltern.

    spricht nat. nicht gerade für eine optimale Bedingung für ein Wechselmodell (nicht mal ansatzweise)...Wie darf man sich das "ich wohne wieder bei meinen Eltern" vorstellen? Wohnst Du da im alten Kinderzimmer oder hast Du da eine kleine Einliegerwohnung :/


  • Das Kind darf ja ab einem gewissen Alter (aktuell meines Wissens nach ab dem 12 Lebensjahr) zum Teil auch selbst den Wunsch äußern, bei welchem Elternteil es leben möchte.


    Ja ich werde hier auf keinen Fall einen Alleingang starten und ihr sagen „so ich zahl dir jetzt nichts mehr“. Ich dokumentiere weiterhin die Betreuungszeiten, werde das auf jeden Fall noch ein paar Monate so machen und spreche sie dann darauf an. Sie wird mir jedoch im Leben nicht zugestehen das wir eigentlich eine Art von Wechselmodell führen. Auf das zusätzliche Geld wird sie nicht verzichten wollen. Ich werde jedoch versuchen mich mit ihr darauf zu einigen den Unterhalt zumindest ein wenig kürzen zu können.
    Eine 50%ige Betreung kann ich auch immer sicherstellen. Und das mit meiner Wohnsituation muss ich auch in nächster Zeit in den Griff bekommen, das weiß ich…

  • Hallo Agdan ,

    ich habe mir den Faden nochmal durchgelesen.... (ich gehe davon aus, das Du nur Deiner hier beschriebenen 2 1/2 - jährigen Tochter zu Unterhalt verpflichtet bist)

    Du schreibst:

    Nachdem ich Volldepp mich Anfangs voll hab abziehen lassen weiß ich mittlerweile genau wie ich die Tabelle zu lesen habe, Gottseidank. Netto bereinigt, halber Kindergeldanteil angezogen usw. Mit meinen knapp 1950€ Netto zahle ich momentan 334€ an Unterhalt.

    Du weißt aber schon (und auch), dass die Zahlbeträge ind der DT immer auf 2 unterhaltsberechtigte Personen bezogen sind:/

    Was im konkreten Fall bedeutet (bedeuten würde), dass in Deinem Fall eine Höherstufung auf die nächsthöhere Einkommensgruppe erfolgen würde/ könnte und Du für diesen Fall € 356,- zu zahlen hättest...(wenn es die KM darauf anlegen würde)

    Weiter hätte Deine EX die ersten 3 Lebensjahre des Kindes auch zu Hause bleiben können und Du wärst (soweit leistungsfähig) zu Betreuungunterhalt der KM gegenüber verpflichtet (gewesen)...

    Was ich damit sagen will: Sei nicht ganz so kleinlich (oder anders gesagt: etwas großzügigermütiger der KM gegenüber...;))...


    PS: ich räume gerne ein, dass die 334,- im Verhältnis zu Deinem Verdienst viel Geld sind, aber im Gegenzug ist es - bezogen auf das, was das Kind monatlich braucht vergleichsweise sehr wenig - zB. Mietanteil/ Strom/ Gas/ Essen/ Trinken/ Bekleidung/ Schuhe/ Spielsachen/ Besuche im Bad/ Kino/ Ansparen für Urlaub/ Sparvertrag für die Zukunft und/oder was sonst noch so anfallen kann...

    Übernimmst Du eigentlich auch Aufgaben wie Arztbesuche innerhalb Deiner Betreuungszeit?


    Vielleicht noch ein zusätzlicher Hinweis: Zur Düsseldorfer Tabelle gehören auch Anhänge, die in der Regel von den zuständigen OLG ausformuliert werden (sog. Unterhaltsrechtliche Leitlinien). Zuständiges OLG ist immer jenes, in dessen "Dunstkreis" das Kind seinen Wohnsitz hat.

    Darf man fragen, wo Deine Tochter wohnt?

  • Die Höherstufung hab ich selbstverständlich bedacht, nach bereinigtem Nettoeinkommen wäre ich nämlich eine Stufe tiefer eingeordnet.


    Ich habe auch ich genug Kosten durch die Betreuung meiner Tochter. Bekleidung, Schuhe, Essen, Trinken, Spielsachen, Freizeitaktivitäten (die meine Ex übrigens nicht mit Budget hat da die kleine jedes Wochenende von Fr-Mo + ein zusätzlicher Tag unter der Woche bei uns bzw mir ist und unter der Woche von 7:30-16 Uhr in der Kita ist), Ansparen für den Urlaub, Sparvertrag für die Zukunft ( der seit der Trennung nur noch über mich läuft und nur ich einzahle). Mietanteil kommt auch in naher Zukunft dazu, sobald es finanziell möglich ist.

    Wie du siehst habe ich im Moment bis auf den Mietanteil exakt die selben Ausgaben für meine Tochter wie die KM, wenn nicht sogar mehr. Arztbesuche hatte die kleine zum Glück in dem halben Jahr seit der Trennung keine, aber diese würde ich in meiner Betreuungszeit selbstverständlich auch übernehmen. Also nicht das hier das Missverständnis aufkommt das ich nur der Spielgefährte fürs Wochenende bin, ich nehme meine elterlichen Pflichten mindestens genau so wahr wie die Mutter.


    Wir wohnen in B-W, genau gesagt in nächsten Umkreis um Stuttgart.


    PS: mir fällt da gerade noch ein, bevor das Thema hier aufkommt, die Gebühr für die Ganztagsbetreuung in der Kita hat sie vom Amt übernehmen lassen. Hier fallen bei ihr keine Kosten an für die ich Anteilig mit verpflichtet wäre.

  • Hallo Agdan ,


    Wir wohnen in B-W, genau gesagt in nächsten Umkreis um Stuttgart.

    Falls Du die Süddeutschen Leitlinien noch nicht kennst, einfach mal durchlesen, sie sind eine Orientierungs-und Anwendungshilfe beim anwenden der Düsseldorfer Tabelle. Ansonsten betrachte den Hinweis als entbehrlich;)

    Das hier:

    [...] Netto bereinigt, halber Kindergeldanteil angezogen usw. Mit meinen knapp 1950€ Netto [...]

    und das hier:

    Die Höherstufung hab ich selbstverständlich bedacht, nach bereinigtem Nettoeinkommen wäre ich nämlich eine Stufe tiefer eingeordnet.

    Also ist(war) das von Dir in #6 angegebene Netto in Höhe von (knapp) 1950€ noch gar nicht bereinigt? Hatte ich zmindest so gelesen bzw. interpretiert


    PS: mir fällt da gerade noch ein, bevor das Thema hier aufkommt, die Gebühr für die Ganztagsbetreuung in der Kita hat sie vom Amt übernehmen lassen. Hier fallen bei ihr keine Kosten an für die ich Anteilig mit verpflichtet wäre.

    Fett: Nach meinem Kenntnisstand würden Kita-Kosten (entsprechend der Leistungsfähigkeit der ET) auf die ET aufgeteilt (gequotelt)?

  • Ja die 1950 sind noch nicht bereinigt. Hier läuft mittlerweile nachdem ich Monate lang monatlich 416€ überwiesen hatte alles richtig :)


    und ja die Kita-Kosten wären im Normalfall aufgeteilt. Die hat sie auch von mir erst eingefordert nachdem ich die Unterhaltszahlungen korrigiert habe. Aber mittlerweile ist es zum dem Thema still. Aus Bekanntenkreisen habe ich erfahren das Alleinerziehende beim Amt eine Übernahme der Kosten beantragen können. Da die KM wie bereits erwähnt offiziell nur ein gemeldetes einkommen ich Höhe von knapp 1800€ hat, wurde dieser Antrag wohl genehmigt, sonst würde sie hier weiter Stress machen. Ansonsten würde ich hier selbstverständlich meinen Anteil übernehmen.

  • Da hat wohl jemand den Braten gerochen. Heute kam ein Brief vom Jugendamt rein. Die KM hat um Beistand bei der Ermittlung des Unterhalts gebeten. Für mich kein Nachteil, ich halte mich wie gesagt an die DT. Jedoch ruf ich da morgen mal beim Amt an und schilder die ganze Situation. Das wir eigentlich streng genommen im Wechselmodell leben, oder zumindest alles andere als im Residenzmodell.
    Mal schauen was mir hier für eine Auskunft gegeben wird.

  • Hallo,

    Da hat wohl jemand den Braten gerochen. Heute kam ein Brief vom Jugendamt rein. Die KM hat um Beistand bei der Ermittlung des Unterhalts gebeten. Für mich kein Nachteil,[...]

    Fett, das sehe ich ein bißchen anders...

    Finanziell wird es wohl bei der "alten" Summe bleiben,, aaabbeer: Mit Einrichten einer Beistandsschaft enden solche Angelegenheiten in einem (unbefristeten) Unterhaltstitel. Was Du da versuchen kannst, den Unterhaltstitel auf das 18 Lebensjahr zu begrenzen...

    Ob das JA sich auf Dein angestrebtes Wechselmodell (gegen den Willen der KM) einläßt(?) - viel Hoffnung mache ich(!) Dir da nicht, aber: "Versuch macht kluch"

  • Wenn das Kind nicht im Residenzmodell betreut wird, dann ist die Mutter gar nicht antragsberechtigt für eine Beistandschaft. Von daher gilt es jetzt erst Recht das bereits gelebte Wechselmodell durch Vereinbarung oder notfalls gerichtliche Entscheidung mal dingfest zu machen. Bis dahin sollte man dem Beistand die tatsächliche Betreuungssituation möglichst genau schildern und ihm mitteilen, dass er das Kind aus diesem Grund gar nicht vertreten darf.

  • Hallo,

    Wenn das Kind nicht im Residenzmodell betreut wird, dann ist die Mutter gar nicht antragsberechtigt für eine Beistandschaft

    Sie lebt aber (offiziell und aktuell) in einem Residenzmodell, auch wenn der TO das (ggf. berechtigterweise) anders sehen mag...

    Das Residenzmodell wird ja auch regelmäßig als das "Standardbetreungsmodell" angenommen und vorrausgesetzt - zumindest bis es entweder einvernehmlich oder anderweitig (notfalls gerichtlich) anders entschieden wird.

    Und seien wir mal ehrlich, die KM muß nur ein bißchen an der zeitlichen Stellschraube drehen , ganz zu schweigen davon, dass hier auch das zusammenwirken der ET auf dem Prüfstand wird..

    Besteht eigentlich gemeinsames Sorgerecht?

    Woran; Tabula rasa machst Du fest, das die KM dazu kein Recht hat/ hätte?

    Hier mal noch eine Passage des TO vom 24.03.2023:

    Im Grunde handelt es sich hier ja beinahe schon inoffiziell um ein Wechselmodell, das die Mutter anfangs noch entsetzt abgelehnt hatte als ich danach gefordert habe


  • Die Antragsberechtigung für eine Beistandschaft ergibt sich aus § 1713 BGB, hier Abs.1 S.2: "Steht die elterliche Sorge für das Kind den Eltern gemeinsam zu, kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, in dessen Obhut sich das Kind befindet."


    Sofern ein Wechselmodell ausgeübt würde (ich beurteile das nicht), ist damit kein Elternteil antragsberechtigt.