Trennungsunterhalt Ehefrau (beide berufstätig)

  • Hallo zusammen,

    ich habe ein Problem und würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte :-)


    Ich befinde mich zurzeit in anwaltlicher Hilfe, da mein Ehemann, der sich letztes Jahr aufgrund einer neuen Frau von mir getrennt hat, mir im Januar einen Anwaltsbrief hat zukommen lassen.

    Nun haben wir soweit alles geklärt bis auf den Unterhalt, diesen möchte ich nur geltend machen, weil ich nicht ganz zufrieden mit seinem Betrag, den er mir auszahlen möchte, bin und ich durch den Unterhalt noch ein bisschen dazubekommen könnte, weil ich insgesamt durch den Bau usw. (ich stand aber weder im Grundbuch, da Haus der Schwiegereltern) sehr viel Geld reingesteckt habe. Er wollte aber keinen Cent höher gehen, sodass mein Anwalt sagte, ich soll den Betrag schonmal annehmen und ich bin mir nicht sicher, ob mir dieser zusteht, möchte mich aber vor meinem Noch-Ehemann nicht lächerlich machen (von wegen: "Sie will Unterhalt haben, ihr steht nun aber doch keiner zu").

    Zu unserer Situation:

    Mein Ehemann verdient ca. 3900€ brutto, ca. 2.600€ netto, hat einen Kredit für einen Anbau seines Elternhauses abzutragen von 800 € (das Haus ist allerdings noch nicht überschrieben auf ihn, also gehört noch den Eltern), der Anbau ist aber 3 Jahre vor unserer Ehe entstanden, also der Kredit vor der Ehe. Mein Anwalt sagte mir: Der Kredit müsste für das bereinigte Nettoeinkommen abgezogen werden, aber ein Wohnvorteil lt. Düsseldorfer Tabelle von 430 € dazu. Seine neue Partnerin wohnt direkt seit meinem Auszug in der Ehewohnung, mein Anwalt sagte aber, das würde nichts zur Sache tun. Aber dadurch kann sie ihn ja bei den Raten unterstützen.

    Weiterhin hat er Raten in Höhe von 400€ für sein Auto und einen Bulli (der Bulli wurde in der Ehe angeschafft) zu zahlen, er fährt nur 8 km einfache Strecke zur Arbeit, also meinte mein Anwalt, könne er beide Kredite für die Autos geltend machen, stimmt das? Dafür dann aber nicht die Spritkosten.

    Ich verdiene ca. 3.000 € brutto, ca. 1.900 € netto, lebe zur Zeit bei meinen Eltern, diesen zahle ich bar oder in Form von Einkäufen ca. 300-400 € Kostgeld, mein Anwalt sagte, ich könne keine Miete geltend machen? Es müsste doch eine Mietpauschale auch für mich geben oder? Weiterhin hatte ich bis Dezember einen Nebenjob, bei dem ich ca. 150 € verdient habe zu meinem Hauptjob. Ich habe aber gelesen, dass der Nebenjob nur anteilig gezählt werden braucht?

    Weiterhin kommen bei mir ca. 450 € Spritkosten dazu, die geltend machen könnte, da ich 30 km zur Arbeit einfache Strecke fahre.

    Aber ist es richtig, dass ich keine Mietpauschale geltend machen kann? Dadurch würde sich eine Unterhaltsprüfung kaum lohnen oder? (Anwaltskosten würden ja auch dazukommen)

    Vielleicht hatte jemand eine ähnliche Situation oder kennt jemanden, der sich in einer ähnlichen Situation befindet.

    Über Antworten würde ich mich sehr freuen :-)

    Viele liebe Grüße, Caro

  • Hi,


    Ehegattenunterhalt ist in der Regel ein reines Rechenexempel. Dies bedeutet, dass der sozial Schwächere letztlich in die Lage versetzt werden soll, noch eine gewisse Zeit nach der Trennung, evtl. auch nach der Scheidung noch unterstützt werden soll. Zu leistenden Mietzinsen spielen in der Regel keine Rolle, sie sind in die normalen Berechnung sozusagen integriert. Weil letztendlich jeder so etwas leisten muss. Etwas anderes kann sich z.B. dann ergeben, wenn eben einer der Eheleute durch Nutzung eines unbelasteten Eigenheims eben aus der Regel rausfällt oder aber aus besonderen Gründen eine unvermeidbare hohe Miete zu zahlen ist. Die anderen osten, die du anführst, da stellt sich die Frage, ob sie als Bereinigungsfaktor zu berücksichtigen sind. Insoweit sollte der Anwalt eigentlich wissen, wie das geht.


    TK

  • Hallo, danke für deine Antwort, TK.

    Das heißt also, dass mir auch ein gewisser Faktor für „Miete“ von meinem Bruttoeinkommen zum bereinigten Nettoeinkommen abgezogen wird, weil jeder in irgendeiner Form eine „Miete“ zu zahlen hat?

    Viele liebe Grüße, Caro