Frage zum Unterhalt Volljähriges Kind

  • Hallo.

    Ich habe folgenden Sachverhalt.

    Ich habe einen Sohn aus einer Vergangenen Beziehung welcher bald 19 wird, bei seiner Mutter wohnt und keine Einkünfte erzielt, um welchen es sich auch hier in meiner Frage geht. Es wurde immer Unterhalt gezahlt die ganzen Jahre.


    Nun die im eigenen Haushalt wohnenden Personen die mit angerechnet werden:

    Bin seit 18 Jahren verheiratet und wir haben 4 Eheliche Kinder. Mein Ältestes Kind mit 17 Jahren begann diesen Monat die Ausbildung und bewohnt ein Wohnheim für welches Sie 150 € zahlt und ca. 1200 Brutto verdienen wird.

    Die anderen 12, 9 und 6 Jahre.


    Mein durchschnittliches Monatliches Nettoeinkommen der letzten 12 Monate beläuft sich auf ca. 2400 € und ich leiste nun aktuell 240 € an meinen Sohn. Der Unterhalt wurde vom JA festgelegt und fiel sehr Hoch aus, da zum Zeitpunkt der Berechnung einige Sonderzahlungen geleistet wurden.

    Nun sind 6 Monate vergangen und unsere Lebenssituation hat sich verändert, da unsere älteste Tochter nun ausgezogen ist (siehe oben) und die besagten Sonderzahlungen teilweise Ausfallen und sich mein Nettoeinkommen um einige hundert € gemindert haben. Zudem steht unserer Ehelichen Tochter ja nun auch mehr Unterhalt zu, da Sie nicht mehr in unserem Haushalt lebt.


    Leider finde ich keinen aktuellen Rechner welcher mir die genauen Werte ermittelt.


    Was müsste ich jetzt Aktuell an Unterhalt zahlen für meinen fast 19 jährigen Sohn ?

    Was müsste ich an Unterhalt zahlen wenn z.B. mein Sohn eine Ausbildung oder einen Nebenjob ausführt und 500 € verdient ? Die Mutter die ebenfalls Unterhaltspflichtig ist bezieht zu wenig Einkünfte.


    Würde mich über eine Antwort freuen. Möchte auch kein Geld einsparen, möchte es nur fair verteilt haben.


    Vielen Dank und eine schöne Woche :)

  • Hallo Rainer1978 ,

    Der Unterhalt wurde vom JA festgelegt und fiel sehr Hoch aus

    wurde hier ein Unterhaltstitel erstellt?

    PS: nicht alles, was das JA berechnet muß auch stimmen, bzw. hätte auch bezahlt werden müssen... Angesichts Deines Einkommens und der Anzahl der Unterhaltsberechtigten Personen erscheinen mir 240,- € auch hoch. Aber letztendlich ist es "vergossene Milch" über die wir diskutieren würden...

    Leider finde ich keinen aktuellen Rechner welcher mir die genauen Werte ermittelt.

    Bevor gerechnet werden kann, muß bekannt sein, was der volljährige Sohn macht (Schule, Berufsausbildung;...)?


    Was müsste ich an Unterhalt zahlen wenn z.B. mein Sohn eine Ausbildung oder einen Nebenjob ausführt und 500 €

    Vermutlich nichts...(kommt aber auch ein bißchen auf die Art der Ausbldung an...).

    Wenn Dein Sohn eine klassische Beufausbildung macht, würde er in den letzten Unterhaltsrang (=->Stichwort googeln) fallen.


    PS.:Übrigens wäre Dein volljähriger Sohn für seinen Unterhaltsanspruch Dir gegenüber selbst verantwotlich... Er müßte (s)einen (eventuellen) Unterhaltsanspruch Dir gegenüber BELEGHAFT (zB. Ausbildungsvertrag) geltend machen und Dir sowohl seine Eigenen Einkünfte, als auch die der KM vollumfänglich BELEGHAFT offenlegen (Die eventuelle Aussage der KM " sie würde nur wenig verdienen" zählt da nicht...


    Wann wird die 17jährige volljährig?

  • So lange der Sohn noch die Schule besucht, ist er privilegiert und folglich den minderjährigen Kindern gleichgestellt.

    Die große Tochter dürfte über ausreichendes eigenes Einkommen verfügen.


    Um die Ansprüche der kleinen Kinder berechnen zu können, benötigt man noch das Einkommen der Ehefrau.


    Wenn die Mutter des Sohnes "zu wenig" verdient, also aktuell unter 1370 €, ist diese nicht leistungsfähig.


    Angesichts der bisher benannten Zahlen dürften die 240 € in etwa passen und eine Neuberechnung erst sinnvoll sein, wenn der Sohn die Schule abgeschlossen hat und klar ist, was er danach macht.

  • Der Sohn macht aktuell nichts und besucht noch die Schule bzw. hat seinen Abschluss nachgeholt.

    Gibt es hierzu eine (aktuelle) Schulbescheinigung, welche Dir vorliegt?


    Wenn die Mutter des Sohnes "zu wenig" verdient, also aktuell unter 1370 €, ist diese nicht leistungsfähig.

    Selbst wenn sie "nur" 1370,- € verdient bzw. bekommt, wäre dies (auf Aufforderung, übrigens dem vollj. Sohn gegenüber) entsprechend zu belegen...

  • Das Jugendamt kann keine volljährigen Kinder vertreten. Es kann diese nur beraten und unterstützen. Es wird im Rahmen dieser Beratung sicherlich das Kind ebenfalls fragen, ob und welche Ausbildung es absolviert. Selbst hat man die Sicherheit aber nur, wenn es einem auch direkt vorliegt. Oder man Kontakt mit dem Kind hat und es einfach weiß.


    Damit das Jugendamt eine Unterhaltsberechnung für Volljährige durchführen kann, braucht es natürlich auch sämtliche Einkommensangaben von beiden Eltern. Selbst hat man die Sicherheit aber auch hier nur, wenn man sich diese Auskunft eben auch selbst erteilen lässt.


    Das Jugendamt ist keine neutrale Anlaufstelle zur Unterhaltsberatung und -berechnung, sondern leistet wie ein Rechtsanwalt eine Rechtsberatung nur für seinen "Mandanten", hier das volljährige Kind.

  • Wie sieht es denn aus wenn das Volljährige Kind nun einen Nebenjob ausübt und 520 € Einkünfte erzielt ?

    Kann dann der Unterhalt gekürzt werden ?

    Hier findet sich ebenfalls einiges im Internet und hundert verschiedene Aussagen :-/

  • Davon ausgehend, dass es sich um eine Schulausbildung in Vollzeit handelt, so werden Nebeneinkünfte in der gerichtlichen Rechtsprechung regelmäßig als überobligatorisch bewertet. Soweit man sich im Minijobbereich bewegt, würde ich mit meinem Kind nicht über eine Anrechnung streiten. Da hier aber vier Kinder beteiligt sind und das verteilbare Einkommen auch nicht unendlich ist, könnte es in diesem Fall ggf. auch anders bewertet werden. Deshalb findest du dazu auch 100 verschiedene Aussagen im Internet. Denn diese Aussagen können im Einzelfall alle richtig sein. Du musst dich dazu mit dem Kind einigen.

  • zum Beitrag #7

    Nein das macht doch das JA diese Prüfung oder etwa nicht ?

    Das hat doch ebenfalls sicher das JA eingefordert oder ?

    Ob dass das JA gemacht hat, können wir nicht wissen (wenn nicht mal Du es weißt) ;)...

    Hier solltest Du nochmal mal nachfragen und Dich entsprechend vergewissern. Ebenso hast Du ein AnRecht darauf zu erfahren, wie es um die Einkommensvehältnisse der KM bestellt ist. Auf die Berechnung des JA kann man sich verlassen muß man aber nicht (ich würde mich NICHT darauf verlassen).