Unterhalt an Ex-mann

  • hallo zusammen,


    erstmal etwas zu meinem Hintergrund: Ich bin seit 2003 geschieden, Ehe bestand mit Trennungszeit 5 Jahre. Aus der Ehe ging mein Sohn (heute 12) hevor. Das Kind lebt bei mir. es gab in der Vergangenheit bereits eine Klage gegen mich auf Zahlung von Unterhalt für meinen Exmann. Mittlerweile ist er neu verheiratet (2009). Mein Anwalt sagte damals: " dann beten Sie, dass die Ehe hält. Sonst sind Sie wieder unterhaltspflichtig."
    nun meine Frage: Gesetzt den Fall, diese 2.Ehe wird geschieden, bin ich dann wieder in der Unterhaltsverpflichtung (z.b. bei Arbeitslosigkeit, Pflegebedürfigkeit, Krankheit)?
    Danke schon mal im Vorfeld.
    lg

  • Hallo Gabriele,


    da eure kinder bei dir leben, hast du gegenüber deinem mann einen anspruch auf kindesunterhalt. ebenso erhöht sich dein selbstbehalt. falls dein einkommen auch nach dieser kalkulation, oder aufgund der pflegebedürftigkeit deines ex, tatsächlich noch höher ausfällt, besteht mitunter tatsächlich ein anspruch auf unterhalt. unsere regierung kennt hier keine fairness. bevor sie bezahlen muss wird liebend gerne der ex partner herangezogen!


    "drum prüfe wer sich ewig bindet..."