Befangenheit: wie lange und Ausstrahlungswirkung auf andere Verfahren

  • Moin!


    Die Befangenheit ist aus de Sicht des Feststellenden fortdauern.


    Ist die Befangenheit nicht durch das Gericht festgestellt oder durch die betroffene Person selbst bestätigt worden, ist sie ja nicht befangen.

    Ein Durchfärben gibt m.W. nicht.


    Grüße

    Jürgen