nachehelicher Unterhalt für Ex-Partner

  • Hi,


    ich hatte versprochen, über den nachehelichen Unterhalt mal eine kurze Zusammenfassung zu schreiben, weil sich die Anfragen häufen und doch sehr verschiedene Vorstellungen durch das www geistern.


    Einschlägig sind die §§ 1570 ff BGB. Beim Durchlesen wird man feststellen, dass wir dort keine genauen Angaben haben, der Gesetzgeber hat vielmehr mit unbestimmten Rechtsbegriffen gearbeitet, welche dann im Einzelfall ausgefüllt werden müssen. Wir finden also keine festen Daten im Gesetz. Allerdings haben sich im Lauf der Zeit natürlich Regeln entwickelt, durch die Rechtsprechung, die dann in vielen Fällen doch relativ sicher voraussagen lassen, wie im Streitfall ein Gericht entscheiden würde. Und, nicht vergessen, die Lebensumstände in Deutschland verändern sich ständig, noch vor wenigen Jahrzehnten gab es kaum Kindergartenplätze, und die wenigen waren den Kindern von nichtehelichen Kindern vorbehalten, die Ehefrau musste also mit der Geburt eines Kindes zwingend mit der Berufstätigkeit aufhören, auch mussten in vielen Bundesländern verbeamtete Lehrerinnen mit der Heirat ihren Job aufgeben, es sei denn, es gab zu wenig Lehrer. Die Absicherung der Ehefrau musste also ganz anders aussehen, im Vergleich zu heute.


    Zunächst zur Kategorie "nachehelicher Unterhalt wegen Betreuung eines gemeinsamen Kindes," §§ 1570, 1578 BGB. Inzwischen ist verbindlich festgelegt, dass das betreuende Elternteil für mindestens drei Jahre Betreuungsunterhalt erhält. Die Zeit ist auch arbeitsrechtlich abgepuffert, solange muss der Arbeitgeber den Arbeitsplatz offen halten. In dieser Zeit ist das andere Elternteil verpflichtet, neben dem Kind auch für den betreuenden Elternteil Sorge zu tragen. Allerdings haben wir keinen Automatismus, aus dem sich ergibt, dass ab dem 3. Geburtstag der Betreuungselternteil für sich selbst sorgen muss. Es ist in diesen Fällen zu prüfen, ob die Bedürfnisse des Kindes und die elternbezogenen Bedürfnisse die voll eigenverantwortlichen Versorgung zulassen. Es muss im Einzelfall also möglich sein, Kindeswohl und Berufstätigkeit unter einen Hut zu bringen. Das ist häufig gar nicht möglich. Nur selten befindet sich die Kita direkt neben der Arbeitsstelle des Elternteils, d.h., wenn die Kita um 7.30 Uhr öffnet, die Mutter aber um 7.00 Uhr anfangen muss mit der Arbeit, dann noch der Weg von Kita zur Arbeit hinzu kommt, dann wird es problematisch. Da kann man im Einzelfall durchaus dazu kommen, dass die Mutter eben noch nicht wieder in den Beruf einsteigen muss oder eben nur teilzeitig, das andere Elternteil hat dann gegebenenfalls noch aufstockend Unterhalt zu zahlen, eben bis Kindesbedürfnisse mit der eigenständigen Versorgung vereinbar ist.


    Wichtig ist aber in diesem Zusammenhang, dass das betreuende Elternteil nachweisen muss, warum es nicht arbeiten kann, zumindest teilzeitig. Und wenn man nicht teilzeitig arbeiten möchte, aus was für Gründen auch immer, dann wird ein fiktives Einkommen zugrunde gelegt, das zahlende Elternteil muss dann evtl. noch aufstocken, das ist dann aber letztlich ein Rechenexempel, das was noch zu zahlen ist, wird sich also in der Regel verringern. Und ist auch zeitlich begrenzt. Denn irgendwann schadet es dem Kind nicht mehr, wenn es in der Früh nach der Mutter aus dem Haus ist, und nach Schule/Hort auch noch einige Zeit allein zu Hause ist.


    Hieraus ergibt sich: selbst wenn ein Gericht diesen Betreuungsunterhalt unbefristet zugesprochen hat, bedeutet das nicht, das unbefristet bezahlt werden muss. Man kann bei Änderung der Verhältnisse also durchaus auf Befristung klagen bzw. gerichtlich feststellen lassen, dass kein Unterhaltsanspruch mehr besteht.


    In den letzten 20 Jahren hat sich zwar gewaltig was getan, was Kita-Plätze angeht. Trotzdem haben wir nicht nur, was die Anzahl angeht, noch erhebliche Probleme. So kann man sein Kind in der Regel nur in der Kommune zur Kita schicken, in welcher man auch lebt, nicht in der, in der man arbeitet. Für mich wäre es häufig viel angebrachter, das Kind in unmittelbarer Nähe des Arbeitsplatzes unter zu bringen. Diese räumliche Begrenzung liegt daran, dass fast alle Kindergärten von den Kommunen betrieben oder zumindest subventioniert werden. Und man subventioniert halt nur eigene Kinder und keine, die dort nicht leben. Aber auch da gibt es (wenige) Ausnahmen.


    Soweit meine Anmerkungen zum Einstieg in den Betreuungsunterhalt. Alles weitere später.


    TK

  • Hallo Timekeeper,


    vielen Dank für diese Zusammenfassung.

    Aktuell bin ich genau in der Situation, dass meine Tochter aus erster Beziehung am 29.10.2023 3. Jahre alt wird.

    Die Meinungen der Anwälte gehen hier auseinander mein Anwalt ist der Meinung ich muss nichts mehr zahlen.

    Habe mir jetzt eine 2. Meinung eingeholt da hieß es das ich weiter zahlen muss wenn sie die oben genannten Gründe angibt.

    Mittlerweile habe ist ein 2. Unterhaltsberechtigtes Kind (5.Monate) dazu gekommen inkl. Unterhalt für die Mutter.

    Hier ist grundsätzlich alles top nur leider sind wir psychisch am Ende, was die Rechtslage in Deutschland angeht.

    Wir sind extrem traurig darüber, dass unser Sohn unter der finanziellen Situation sein leben lang leiden muss.

    Also liebe Väter Augen auf bei der Partnerwahl, da die Frauen alles in der Hand haben und einem das Leben zerstören können.


    Momentan sind wir an einem Punkt wo wir nicht wissen was wir machen sollen. Ob neuer RA oder alter. Manchmal frage ich mich ob man hier nur die Wahl zwischen Pest und Cholera hat. Es ist unfassbar wieviel Geld man hier versenkt.


    Gerne nehmen wir hier Tipps und Tricks an.

    Vielleicht können wir auch dem einen oder anderem Helfen wenn wir unsere Geschichte teilen.

    Grüße an alle

  • Hi,


    es erschließt sich mir nicht, wieso dein Sohn (ich vermute mal, das Kind aus der neuen Beziehung) nun ein Leben lang darunter leiden soll, dass er eine Schwester hat. Die Welt ist voller Familien mit mehreren Kindern, die da keinen dauerhaften Schaden davon tragen; im Gegenteil: ich z.B: empfinde meine drei Geschwister als unglaubliche Bereicherung meines Lebens. Auch meine zwei Kinder empfinden die Existenz des Geschwisters als ganz großes Glück.


    Die Situation ist doch denkbar einfach. Bis zum 18. Geburtstag sorgst du finanziell für Kind Nr. 1, die Mutter sorgt für Betreuung und finanziellen Unterhalt, soweit deine Zahlungen nicht reichen. Dann wird neu gerechnet, was den Kindesunterhalt angeht.


    Was den Betreuungsunterhalt angeht, da wird doch demnächst schon erstmalig geschaut, wie weit noch die Ganztagsbetreuung durch die Mutter erforderlich ist. Also, was soll die Aufregung jetzt? Verstehe ich nicht so ganz.


    TK

  • Hi,

    vielen Dank für deine Rückmeldung.

    Ja der Sohn ist aus der neuen Beziehung. Es war nicht hinsichtlich auf seine Schwester bezogen sondern auf das finanzielle.

    Im Grunde hätten wir ihm einiges bieten können, wenn meine Partnerin wieder arbeiten geht.

    Allerdings sitzt sie jetzt weinend zu Hause, da sie angst hat nicht mal 2. Jahre zuhause bleiben zu können, da das Geld nicht reicht.

    Ich habe jetzt die letzten 3.Jahre 1550€ bezahlt und mir selbst ist in nicht so guten Monaten 1400€ geblieben.

    Damit konnte ich mich alleine nicht finanzieren, Auto, Wohnung, Nebenkosten usw. Wie das bei den meisten Unterhaltzahler so ist.

    Wenn ich mir die ganzen Fälle vom OLG usw. durch lese dann wird es einem echt schlecht.

    Ebenso musst du ja auch nach dem 18. Geburtstag zahlen und die Mutter wird alles ausnutzen und nur höchstens halbtags Arbeiten.


    SD

  • Hi,


    zunächst einmal ein Hinweis: die größte Bevölkerungsgruppe, die an der Armutsgrenze/unterhalb der Armutsgrenze lebt, das sind Alleinerziehende mit Kindern; nicht die Unterhaltszahler. Fakt ist, dass du nun mal zwei Kinder in die Welt gesetzt hast; dann bist du auch für zwei Kinder (mit) verantwortlich. Deine Neue hat gewusst, dass diese Verpflichtungen bestehen; die sind ja nicht plötzlich vom Himmel gefallen. Findest du das Verhalten nicht auch etwas hysterisch, vorsichtig formuliert? Ich schon.


    Ab 1. Oktober ist neu zu rechnen; ob das zweite Kind schon jetzt in der Unterhaltsberechnung mit drinnen ist, lasse ich mal dahingestellt. Jedenfalls wird sich der Betrag, der dann zu zahlen ist, reduzieren. Es sei denn, die Kindsmutter kann wirklich schlüssig darlegen, dass sie nicht mal teilzeitig berufstätig sein kann, und das wird schwer.


    TK

  • Moin,

    es kann ja sein das das bei einigen zu trifft mit der Armutsgrenze. Aber nicht in allen Fällen und besonders nicht in meinem.

    Das ich Unterhalt für die Kinderbezahle ist auch völlig in Ordnung auch wenn ich meine Tochter nicht wirklich sehe.

    Wenn sie bei mir war und alles super geklappt hat ist sie komischerweise dann immer 1-2Wochen krank. Ist ja auch egal, da es hier um um den Unterhalt für die Mutter gibt. Ich finde es einfach Traurig das die Untehaltszahler bis an ihren Selbstbehalt gestuft werden dürfen und die (meistens) Mütter anspruch auf "Schadensersatz" haben.

    Es ist nicht gerechtfertigt, dass sie das haben dürfen was sie vorher hatten aber die "Zahler" nicht. Hier ist immer der Einzelfall zu betrachten. Wenn ich meine Tochter abhole hab ich immer einen Fahrweg von 100Km ebenso für sie ein Kinderzimmer usw. Dies berechnet dir keiner und wird so verlangt.


    Grüße

    SD

  • Hi,


    entschuldigung, wo steht, dass das so verlangt wird mit dem eigenen Zimmer bei dir? Ich lasse mich gerne weiterbilden. Und rechne doch mal, die Kindsmutter hat für zwei Personden weniger zur Verfügung als du für eine. Sie lebt bereits jetzt an der Armutsgrenze. Und es sind nicht einige Alleinerziehende mit Kindern, die an bzw. unter der Armutsgrenze leben. Sorry, aber dein Weltbild, das stimmt insoweit überhaupt nicht bzw. ist nicht deckungsgleich mit der Realität in Deutschland.


    Also, neu rechnen zum 1. Oktober und dann sieht man weiter.


    TK

  • Hi,

    ich möchte hier kein Troll sein.

    Nein das steht natürlich nirgends und Armutsgrenze sei mal dahin gestellt.

    Sie lebt in einem 1. Familienhaus mit 150qm Wohnfläche und 400qm Garten. Die Eltern wohnen daneben und haben regelmäßig die Kleine.

    Ich hingegen wohne in einer Hochhauswohnung (immerhin 100qm). Durfte die kleine erst nach 9Monaten sehen und meine Mutter (andere Oma) hat sie bisher 3x gesehen.

    Ich sage nicht das es einfach ist aber man könnte ja den Vater mit einbeziehen wenn Mutter das wollte.

    Es gibt genügend die keine Interesse an ihrem Kind haben und damit klar kommen. Hier ist es allerdings komplett umgekehrt und von der Aufteilung einfach nicht fair und richtig.

    Vielleicht solltest auch du nochmal über deine Ansicht nachdenken und vielleicht auch das "Weltbild" überdenken.

    Es ist hier nicht pauschal zu sagen das alle Alleinerziehende "arme Schweine" (sorry für den Ausdruck) sind.

    Hier gibt es mehr als genug Beispiele wo die Männer von ihren Ex Partnerinnen regelrecht ausgenommen wurden und sich der Aufbau eines neuen Lebens nur mit extremen Einschränkungen bewältigen lässt.

    Ich kann mir nämlich nicht 2x Jahr 2 1/2 Wochen Portugal leisten, wie meine Expartnerin das dieses Jahr schon gemacht hat. Bei uns heißt es höchstens Campingplatz, was natürlich nicht schlecht ist. Hier passt aber meiner Meinung nach das sogenannte "Weltbild" nicht und es wird den Alleinerziehenden einfach zu viel Macht zugesprochen.

    Es sollte hier Fair und richtig ablaufen und nicht einer lebt wie vorher und der andere muss sich komplett einschränken.


    SD

  • Ich habe jetzt die letzten 3.Jahre 1550€ bezahlt und mir selbst ist in nicht so guten Monaten 1400€ geblieben.

    Damit konnte ich mich alleine nicht finanzieren, Auto, Wohnung, Nebenkosten usw.

    Vielleicht sollte man sich mehr den harten Fakten zuwenden?

    Wie genau wurde dieser Wert berechnet?

    Könntest du dazu mal eine Beispielrechnung zeigen?

  • Gaus, auf saubere Berechnung weise ich doch schon hin, seit ich in dieser Anfrage aktiv bin, zumal sich ja in zwei Monaten voraussichtlich einiges ändern wird. Aber das will man ja offensichtlich nicht. Jedenfalls wird der Urlaub nicht von dem Unterhalt finanziert, den er für Mutter und Kind bezahlt.


    TK

  • Moin,

    der Unterhalt für Mutter und Kind wurde von Gericht so festgesetzt.

    Neu berechnet wird es jetzt schon.

    Wir waren der Meinung, dass ab Oktober der Betreuungsunterhalt von 1150€ komplett wegfällt da die Tochter 3 Jahre alt wird. Wir sind hier immer noch vom guten der Mutter ausgegangen, da ich auch regelmäßig Elterngespräche bei einer unabhängigen Zweitstelle hatte. Dort wurde auch der begleitete Umgang für 1. Jahr durchgeführt. Das war alles Teil der Gerichtsverhandlung.

    Bei den Gesprächen war das Arbeiten auch immer Thema und sie sagte das sie dann wieder voll arbeiten geht.

    Aus diesem Grund haben wir im Februar nichts neue berechnen lassen, als unser Sohn auf die Welt kam.

    Naja was soll man sagen? Man wollte hier im Grunde seinen frieden und hätte aber richtig Geld sparen können.


    In gewisser weiße wird der Urlaub schon vom Unterhalt finanziert, da sie sonst kein Einkünfte hat.

    Zu der Berechnung kann ich nur sagen, das dein Netto Jahresgehalt (inkl. Urlaubs-, Weihnachtsgeld + Sonderzahlung) durch 12 geteilt wird dann Steuerrückzahlung oben drauf, Eigentumswohnung voll angerechnet (800€), Aktien falls vorhanden.

    Damit ergibt sich dann einen Durchschnittswert von knapp 4000€. (Egal ob du die wirklich hast oder nicht)

    Denke aber timekeeper hat das schon in ein paar Themen beschrieben.

  • Hi,


    ich glaube, ich bin in einem Punkt missverstanden worden. Natürlich kann die Kindsmutter die Betreuungsrente, die sie bekommt, auch für Urlaub ausgeben. Nur, ich bin davon ausgegangen, dass die einfach nicht dafür reicht. Denn ein Haus muss unterhalten werden, das Kind auch, ebenso die Mutter. Da bleibt bei den von dir genannten Beträgen doch nichts übrig. Aber ganz klar: es geht dich einfach nichts an, wie sie ihr Monatseinkommen ausgibt. Ob sie gut wirtschaften kann, dadurch sich einen Urlaub leisten kann, ob der von ihren Eltern finanziert wird, alles einerlei. Dein Arbeitgeber darf sich ja auch nicht in dein privates Ausgabenverhalten einmischen.


    Zum kompletten Wegfall von Betreuungsunterhalt: wie kommt man auf diese Idee? Es gibt da keinen Automatismus. Einmal verkraften so kleine Kinder häufig noch nicht diese lange Trennung von der Mutter. Zum anderen befasse man sich mit den Öffnungszeiten der Kitas. Bei uns je nach Viertel maximal 9,5 Stunden am Tag. Ausgehend von 8 Stunden Arbeit + 30-60 Min. Mittagspause + An- und Abfahrt von Kita zur Arbeit - das funktioniert in der Regel nicht. Nur, eines ist sicher, es wird weniger werden, was da an Unterhat zu zahlen ist. Und diese Reduzierung wird sich fortsetzen.


    TK

  • Habe mir das ganze jetzt auch mal durchgelesen . Auch den Link von Throta ist sehr interessant.

    Aber wie ist das wenn die Kindsmutter vor der Schwangerschaft nicht gearbeitet hat bekommt sie ja den Pauschalbetrag von 1120,- € Und nach 3 Jahren sollte sie etwas arbeiten . Wenn sie nur Stundenweise arbeitet oder eben nur 500-600 Euro dann verdient um wieviel verringert sich dann der Betreuungsunterhalt ? Dann ist es ja für den Unerhaltszahlenden von Vorteil wenn sie vor der Schwangerschaft nichts verdient hat oder? Angenommen sie hat vor der Schwangerschaft 2000,- € verdient und nach 3 Jahren geht sie wieder arbeiten und verdient nur noch 1000,-€ müsste die Differenz bis zu den 2000 Euro also 1000 Euro der Kindsvater weiter bezahlen . Oder ist das nicht so ?

  • Hi,


    Sinn des Betreuungsunterhalts ist es, einen Nachteil, den das betreuende Elternteil eben wegen der Betreuung des gemeinsamen Kindes hat, auszugleichen. Wobei bis zum dritten Geburtstag von einer ganztägigen Betreuung ausgegangen wird. Sinn des Betreuungsunterhalts ist es nicht, einen Lebensstandart nur durch diese Zahlungen zu ermöglichen, der ohne Kind nicht da gewesen wäre. Daraus ergibt sich, dass zwei Faktoren von entscheidender Bedeutung sind: wieviel kann/muss der Verpflichtete zahlen (also sein Einkommen) und wie viele Stunden kann die betreuende Person ausschließlich wegen der Betreuung nicht arbeiten. Da wird dann mit einem fiktiven Stundenlohn gerechnet, der bei einer hoch qualifizierten Fachkraft natürlich anders aussieht als bei einer ungelernten Kraft.


    Jedenfalls kann man fast immer davon ausgehen, dass sich der Betreuungsunterhalt ab dem 3. Geburtstag sukzessive reduziert.


    TK

  • Hi,

    im Grunde ist es aber wie „Ichbins“ gesagt hat. Hat sie vorher 2000€ verdient wird es auch wieder darauf aufgestockt. Sie wird es bei mir auch am Ende sein. Bei mir wird sich da nicht viel ändern. Da mein Einkommen gestiegen ist und die Eigentumswohnung als Einkommen gesehen wird.

    Hier ist ja meiner Meinung nach die Ungerechtigkeit des deutschen Staates. Die Mutter hat Anspruch auf „Schadensersatz“ und hat im Grunde das selbe Gehalt wie vorher. Der Unterhaltszahler hat im Gegenzug extreme Einbußen da auch die Eigentumswohnung unterhalten werden muss und die fiktive Miete nicht vorhanden ist. Bei dem Mietspiegel ist das gut und gerne 1000€ was man Netto oben drauf geschlagen bekommt obwohl das Geld nicht vorhanden ist.

    Ich schätze die Aussagen von timekeeper bin mir aber hier nicht ganz so sicher ob es objektiv betrachtet ist. Für mich liest es sich die armen Alleinerziehenden. In manchen Fällen wurde es bewusst so ausgesucht und die Männer bekommen ein Kind untergeschoben müssen aber ihr Leben lang dafür büßen. Nicht immer geht es hier rosig aus. In vielen Fällen ist es leider wie bei mir. Da gehört meiner Meinung nach ein Riegel davor geschoben.

    Schönes Wochenende

    SD

  • Hi,


    es ist nun mal so im Leben, dass alles, was man so anstellt, auch Folgen hat, die sich positiv oder negativ durchs ganze eigene Leben ziehen. Es ist z.B. ungeschickt, wenn ich den falschen Beruf wähle oder meine Schwiegermutter umbringe, mein Geld falsch investiere. Hat auch lebenslange Folgen. Der Vorteil bei Kindern ist, jeder, wirklich jeder, auch jeder Mann kann sie verhindern, also dieser lebenslangen Bindung entgehen. Wenn man diese Einstellung hat, warum tut man das dann nicht? Aber, hier geht es ja nicht um die Kinder, sondern um die Mütter/Väter, die ein Kleinkind betreuen. Und hier geht es letztlich um die ersten drei Jahre, dann fängt ja schon die schrittweise Reduzierung an. Was in diesem Zusammenhang immer vergessen wird: nicht nur, dass die Masse der Unterhaltspflichtigen so wenig für ihre Kinder zahlen, dass die betreuenden Elternteile die Kids auch finanziell mit unterhalten. Und - Kinder sind die ersten 10 Jahre (in etwa) Karrierestopper. Die Flexibilität, die erforderlich ist, um in Führungspositionen aufzusteigen, die ist in der Regel einfach nicht da.


    Betreuungsunterhalt ist nun mal an Einkommen/Vermögensvorteile gebunden, die man hat. Und dazu gehört nun mal auch eine Ersparnis von Mietzahlungen bzw. eine Einkunft aus Vermietung und Verpachtung. Und Mietzins, den man zahlen muss, der ist normalerweise als Faktor in den Selbstbehalt integriert, nur in Ausnahmefällen wird ein hoher Mietzins (teilweise) als Bereinigungsfaktor zusätzlich anerkannt.


    Es ist hier wenig hilfreich und weiterführend, mit unqualifizierten Stammtischparolen um sich zu schmeißen. Der Gesetzgeber hat klare Vorgaben in den von mir oben genannten Bestimmungen niedergelegt. Es gibt im Unterhaltsrecht insoweit keine versteckten Fallen, keine Überraschungsklauseln. Man kann sein Leben danach planen. Jeder kann das.


    TK

  • Guten morgen ,

    Das weicht jetzt vielleicht etwas vom Thema ab aber ich habe ja eine Eigentumswohnung die vermietet ist . Die Mieteinnahmen zählen zum Einkommen. Ich bin hin und her gerissen diese Wohnung zu verkaufen. Denn bei dem was einem im Monat dann bleibt kann man keine Rücklagen bilden. Was ist wenn irgendwas an der Wohnung ist wo man reparieren lassen muss ? Oder das Dach muss neu gemacht werden. Und dann ? Wenn man vor der Schwangerschaft einen Kredit ab bezahlen muss wegen Hausbau wird das berücksichtigt . Aber während der Schwangerschaft ein Kredid aufnehmen wird nicht berücksichtigt. Sprich ich darf , kann mein leben lang nichts mehr kaufen und es ab bezahlen da es nicht berücksichtigt wird oder sehe ich das falsch ?

  • Was ein Blödsinn. Deine Idee mit dem "lebenslang" wird nicht zutreffender, wenn sie ständig wiederholt wird. Wir reden hier von einer Verpflichtung von 3 Jahren + X (eventuell und sich reduzierend). Wieso soll diese Verpflichtung darauf Einfluss haben, wie du deine finanzielle Situation in 50 Jahren ausgestaltest? Falsch ist auch, dass ein Darlehen, welches vor der Geburt eines Kindes aufgenommen wird, immer reduzierend zu berücksichtigen ist. Weder Kinder noch deren Betreuungspersonen sind dazu da, zur Vermögensbildung beizutragen oder Schulden abzuzahlen.


    Töricht ist auch die Idee, man könne sich über einen Kredit mit doch nicht unerheblicher Zinsbelastung unterhaltstechnisch sanieren. Die Gehaltsgruppen der Düsseldorfer Tabelle sind doch sehr weit gefasst und die Erhöhungen moderat. Und Betreuungsunterhalt ist doch zeitlich sehr begrenzt. Noch so ein Blödsinn.


    TK

  • Hi,

    hier geht es nicht um Stammtischparolen sondern um Fakten.

    Ich möchte hier nur meine Erlebnisse teilen. Es ist auch Fakt, das kein neuer Kredit aufgenommen werden darf genauso wie in Elternzeit gehen. Da man in dieser Zeit kein Einkommen hat, ist es nicht erlaubt. Ebenso könnte ich keinen anderen Job wahrnehmen in dem ich weniger verdiene. Sprich einen Traumjob ausüben. Klar könnte ich es machen aber der zahlbare Betrag bleibt der selbe. Zu dem Thema Karriere ist der Zahler genauso der A…. Hier besteht nicht die Möglichkeit, dass ich jetzt nochmal studieren gehe. Un warum soll ein Ex Partner davon profitieren, dass ich mich weiter bilde.

    Wie schon erwähnt ist hier jede Situation Einzel zu betrachten und nicht alle über einen Kamm scheren. Am liebsten wäre mir die kleine wäre dauerhaft bei mir und das Geld wollte ich garnicht von meiner Ex da es hier auch in gewissermaßen um eigenstolz geht.
    schöne Grüße

    SD