Tochter wird 18 Jugendamt will Unterhalt berechnen

  • hallo

    Meine Tochter wird nächsten Monat 18 und bis jetzt habe ich den Unterhalt immer ans Jugendamt überwiesen. Jetzt habe ich von diesem ein Schreiben bekommen, dass meine Tochter sie beauftragt hat, den Unterhalt ab 18 für sie zu berechnen. Sie wollten von mir und meiner Frau Unterlagen über die Einkünfte der letzten 12 Monate. Diese habe ich gesandt mit der Bitte, mir im Gegenzug auch die Einkommen der KM und ihres Ehemanns sowie den ausbildungsvertrag und die ausbildungsvergütung meiner Tochter zukommen zu lassen. Nun kam ein neues Schreiben vom Jugendamt, da sie noch weitere Unterlagen wollten, kein Wort von den verlangten Unterlagen , die ich haben wollte.
    Es besteht ein Titel, ich nehme an über 18 hinaus, das weis ich leider nicht mehr genau. Ich habe keine aktuelle Adresse meiner Tochter, da immer alles über das Jugendamt lief.
    Ich gehe davon aus, dass Zahlungen nach dem 18. Geburtstag nicht mehr an das Jugendamt geleistet werden.

    Hat jemand einen Ratschlag, wie ich weiter vorgehe? Es geht mir nicht darum keinen Unterhalt zu zahlen, sondern ich möchte gern eine für beide Seiten offene und übersichtliche neue Berechnung.

  • Ich würde das Verlangte hinschicken, sofern du dazu verpflichtet bist.

    Dann würde ich die Berechnung abwarten.

    Zahlen würde ich erst wenn,

    1. die Berechnung richtig ist und

    2. die Unterlagen der Mutter dir vorliegen.

    Bzgl. der Unterlagen kannst du sie auch von deiner Tochter direkt anfordern mit dem Hinweis, dass sie zur Mithilfe verpflichtet ist und diese Unterlagen beibringen muss. Ansonsten brauchst du nicht zu zahlen.


    PS: Das Jugendamt hat nur noch beratende Funktion.

  • Das Problem ist dass ich die Unterlagen über das Jugendamt einfordern muss, da ich keine Adresse meiner Tochter habe.
    Soll ich denn trotzdem alles schon einreichen auch wenn ich noch nichts erhalten habe? Wenn dann eine Berechnung erfolgt, habe ich ja keine Möglichkeit zu überprüfen ob diese richtig ist.

  • Ja, du musst es sowieso einreichen. Kannst du also ruhig jetzt machen.

    Warte erst mal ab, ob sie dir die Unterlagen der Mutter schicken. Vielleicht haben sie sie noch gar nicht.

    Wenn dann die Berechnung kommt, ohne die Unterlagen, kannst du ja noch mal um die Unterlagen bitten, da du die Berechnung sonst nicht überprüfen kannst. Wie schon gesagt, zahlen musst du dann auch nicht.

  • Hi,


    da ist in der Vergangenheit wohl viel schief gelaufen. Aber, darüber jetzt zu diskutieren, das lohnt sich nicht. Fakt ist, dass wohl ein Titel existiert, der über den 18. Geburtstag hinaus geht. D.h., die Tochter hat alle Zeit der Welt, neu zu berechnen, denn sie kann ja jederzeit aus dem bestehenden Titel vollstrecken.


    Es ist jetzt dafür zu sorgen, dass der Titel aus der Welt kommt, Es ist weiter heraus zu finden, was das Kind denn ausbildungstechnisch so macht, ob was verdient wird, auch was die Kindsmutter beruflich so treibt, bzw. was sie verdient.


    Die Sache ist eilbedürftig. Das bekommst du allein nicht so schnell gebacken. Auch unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit, nimm dir bitte sofort einen Anwalt. Nicht vergessen: das Jugendamt ist in diesen Fällen keine neutrale Anlaufstelle, sondern Rechtsbeistand des Kindes, also Interessenvertreter.


    TK

  • Ich weiß jetzt nicht, in welcher Beziehung du das falsch gelaufen meinst. Eigentlich ging es mit dem JA relativ reibungslos bisher. Da meine Tochter ca. 800 km von mir entfernt bei ihrer Mutter lebt, war es mit Begegnungen schwierig, ihre Mutter wollte es auch eigentlich nicht.
    Wäre es denn deiner Meinung nach evtl. ein Problem abzuwarten wie die Berechnung des JA ausfällt? Könnte es für mich dadurch Nachteile geben?

  • Das Jugendamt ist weder dir noch der Mutter zur Übersendung der Einkommensunterlagen verpflichtet und auch nicht berechtigt. Den Beratungsanspruch hat ab der Volljährigkeit ausschließlich das Kind. Soweit das Jugendamt die Auskunftsabforderung für das Kind übernimmt, schuldet es lediglich eine Auskunft über die Ausbildungssituation des Kindes. Und natürlich auch über die Adresse.


    Die vom Jugendamt berücksichtigten Einkommensverhältnisse der Mutter müssen sich aus der Berechnung ergeben. Will der Vater dazu die Nachweise haben, muss er sie entweder über 1605 BGB beim Kind abfordern oder über 242 BGB bei der Mutter.


    Den Titel sollte man sich mal anschauen. Soweit unbefristet, kann er durch einen neuen Titel auf Basis der zu erzielenden Einigung ersetzt werden. Soweit keine Einigung erzielt werden kann, muss dieser gerichtlich abgeändert werden (Anwaltspflicht).

  • Das Jugendamt ist weder dir noch der Mutter zur Übersendung der Einkommensunterlagen verpflichtet und auch nicht berechtigt. Den Beratungsanspruch hat ab der Volljährigkeit ausschließlich das Kind. Soweit das Jugendamt die Auskunftsabforderung für das Kind übernimmt, schuldet es lediglich eine Auskunft über die Ausbildungssituation des Kindes. Und natürlich auch über die Adresse.

    Das stimmt sicherlich rein rechtlich.

    In der Praxis kenne ich es allerdings so, dass das Jugendamt die Unterlagen schon auf Nachfrage übersendet.

    Sollte das hier nicht funktionieren, muss man sich an das Kind wenden.

  • Das wäre jedenfalls ein ganz erheblicher Datenschutzverstoß und eine unzulässige Weitergabe. Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass das einer weiträumigen Praxis entspricht. Zudem sollte man auch selbst keine Dinge initiieren, die einer Rechtsgrundlage entbehren. Aus der Berechnung wird man die vom Jugendamt verwendeten Einkommensverhältnisse des anderen Elternteils sehen. Wenn man diese anzweifelt und unbedingt einen Nachweis möchte, dann muss man sich im zivilrechtlichen Unterhaltsverhältnis an die anderen Parteien wenden. Das muss der Vater hier ohnehin, um mal die Bankverbindung zu erfragen. Die Berechnung des Jugendamtes ist nur ein Vorschlag für das Kind, keine Festlegung für die Eltern. Sie ersetzt auch nicht den bestehenden Unterhaltstitel.

  • hallo nochmal,

    Heute habe ich ein neues Schreiben vom Jugendamt erhalten, in welchem sie mitteilen, dass die beistandschaft für meine Tochter bei ihnen beendet ist, da sie 18 Jahre alt ist.

    Sie haben eine Kopie eines Briefes an meine Tochter beigelegt, in dem sie ihr empfehlen, jetzt 333 Euro zu fordern, dies ergebe sich daraus, dass mein durchschnittliches Einkommen bei 1983 Euro liegt, Ihre Mutter angeblich nur Krankengeld erhält und daher nicht leistungsfähig ist. Sie haben ein en Bedarf von 618 Euro errechnet, abzüglich 250 Kindergeld und unter Einbeziehung des selbstbehalts von 1650 Euro. Sie empfehlen auch vollstreckungsverzicht (was heißt das) zu erklären und an mich zu schicken. Meine Tochter macht laut ihren Angaben eine schulische Ausbildung und erzielt kein Einkommen.

    In meinem letzten Schreiben ans Jugendamt habe ich einen Brief an meine Tochter beigelegt und sie gebeten, ihren ausbildungsvertrag sowie Unterlagen über die Einkommen Ihrer Mutter und deren Ehemann an mich zu senden.

    Kann die Berechnung des Jugendamts richtig sein oder ist auf jeden Fall ein Anwalt nötig?

    Vielen Dank für Antworten

  • Unterhalt ist Verhandlungssache zwischen dir und dem Kind. Das Jugendamt hat einen Betrag vorgeschlagen und ihr könnt euch darauf einigen.


    Der Titel ist höher, deshalb empfiehlt das Jugendamt dem Kind, über den Unterschiedsbetrag zwischen Titel und vorgeschlagener Unterhaltshöhe einen Verzicht zu erklären.


    Macht das Kind das nicht, laufen einem jeden Monat Schulden in der titulierten Höhe auf.

    Macht das Kind das nicht, sollte man deshalb selbst einen gerichtlichen Abänderungsantrag auf den Titel stellen. Dafür besteht Anwaltspflicht.

  • Kann die Berechnung des Jugendamts richtig sein oder ist auf jeden Fall ein Anwalt nötig?

    Vielen Dank für Antworten

    ja, die Berechnung kann richtig sein.


    Die Jugendämter sind jedenfalls regelmäßig bemüht, richtige Berechnungen zu erstellen.


    Die Übersendung der Berechnung an den Unterhaltspflichtigen erfolgt regelmäßig nur auf Wunsch der Unterhaltsberechtigten.