kindesunterhalterhöhung 2010 2 mal?

  • hallo,
    ich zahle für meinen 18 jährigen sohn unterhalt nach der neuen d.tabelle 2010.jetzt sagte mir meine ex-frau, daß es 2010 eine "allgemeine" kindesunterhalterhöhung gegeben habe, und zwar um 40 €.diese geld will sie jetzt zusätzlich zu der anpassungserhöhung der d. tabelle haben. ist das rechtens ?

  • guten morgen,


    lass dir pauschal bitte nichts vom pferd erzählen! eine erhöhung des kindesunterhalts wird ausschließlich in der düsseldorfer tabelle festgeschrieben. zahlst du bereits nach der aktuellen tabelle, kann sie dir nichts vorwerfen.


    eine gegenteilige meinung soll sie dir bitte mit entsprechenden gesetzestexten belegen!

  • Hallo pv544grau,


    Deine Ex wird sich wundern, ab 18 Jahre sind beide Eltern bar-
    unterhaltpflichtig.


    Wie hoch ist dein Einkommen? wie viel Unterhalt bezahlst du?


    Macht der 18 Jährige Schule oder eine Ausbildung?


    lg
    edy

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  • Danke schon mal für Eure Antworten,hier nochmal ein paar Fakten:Trennung vor15 Jahren ,Exfrau mit drittem jüngsten Kind ausgezogen,die beiden älteren blieben bei mir.Scheidung blöderweise erst vor 2,5 Jahren:Unterhalt zahle ich für beide seit 15 Jahren anstandslos.Meine Frau arbeitete immer nur halbtags und verdiente ca. 750 € netto, jetzt hat sie nur noch einen 400 € Job.1996 erhielt sie eine Zugewinnzahlung in Höhe von 260 000 DM.Für diesen Kredt zahle ich noch heute.Seit einem Jahr ist der älteste Sohn mit Studium fertig, macht gerade ein Praktikum, unterstütze ihn aber noch monatlich mit ca 200 €. der mittlere Sohn hat nicht studiert, ist Musiker und verdient damit seit Jahren seinen Unterhalt.Der jüngste ,bei meiner Ex-Frau lebende Sohn, jetzt 18 geworden, geht momentan in die 13.Klasse.Mein Gehalt ist ca. 2600 € netto.
    Jetzt aber nochmal zu meiner Frage, etwas konkretisiert :2009 betrug der Unterhaltsbetrag nach D.Tabelle ( für 17-jährigen ) 434 €.Hiervon die Hälfte des KG 170 € bekommt meine Frau ) abgezogen, bleiben für mich 349 € zu zahlen.
    - 2010 beträgt der Unterhaltsbetrag für einen 18-jährigen 562 €,
    nun kann das volle KG ( jetzt 190 € ) abgezogen werden, also für mich zu zahlen 372 €.
    Stimmt das so, oder mache ich da einen Fehler ?

  • Hallo pv544grau,


    http://www.familienrecht-heute…/volljaehrige-kinder.html



    Zitat

    Unterhalt zahle ich für beide seit 15 Jahren anstandslos.Meine Frau arbeitete immer nur halbtags und verdiente ca. 750 € netto, jetzt hat sie nur noch einen 400 € Job.


    Was heißt für beide?




    lg
    edy

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  • du zahlst seit 15 jahren deiner ex frau unterhalt? im nächsten leben möchte ich frau sein. irgendwie sind männer nicht glücklich wenn sie nicht für irgendwen bezahlen dürfen...


    Coldplay : weiß nicht, ob ich unbedingt Frau sein möchte und zu meinem Glück brauche ich die Zahlung auch nicht,aber ich denke, Du meinst das ironisch.Leider ist das Gesetz kein Witz !!

  • Du wurdest per Gesetz dazu verpflichtet, seit nunmehr 15 jahren unterhalt an deine frau zu zahlen? also falls sie nicht erwerbsunfähig ist, hattest du anscheinend einen schlechten anwalt...


    besser wäre natürlich außerdem gewesen, einen vernünftigen schnitt zu machen. aber das weisst du im nachhinein bestimmt alles selbst.


    wichtig wäre, ihr vielleicht künftig mal die zähne zu zeigen.

  • Hallo pv544grau,


    Warum musst du deiner Frau Unterhalt zahlen ?


    Besteht ein Titel?




    Hattest du einen eigenen Anwalt?


    Hat deine EX einen neuen Partner?


    lg
    edy

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  • Coldplay


    -wie einfach ist es heute in ihrem alter (57 ) nicht mehr " arbeitsfähig " zu sein. In diesem Fall zahle ich dann noch mehr.Sie ist ohne abgeschlossene Ausbildung.

  • @ edy : Mein Anwalt ( Fachanwalt Familienrecht ) hat den Unterhalt berechnet ( z.ZT.:349 € für das Kind und 172 € für die Ex- Frau )
    Einen neuen festen Partner hat sie nicht.




    Wer kann mir nochmal etwas zu meiner Frage im Beitrag 4 (letzter Absatz)
    sagen ?