trennungsunterhalt bis scheidung

  • ich grüße alle forenbesucher, die meinen beitrag lesen.


    hier einige sätze zu vorgeschichte.


    mein mann hat sich nach 40 jahren, 37 davon verheiratet von mir wegen einer jüngeren frau von heute auf morgen getrennt und ist auch sofort ausgezogen.
    ich bewohne unsere gemeinsame eigentumswohnung, welche noch nicht vollständig abbezahlt ist. scheidung ist noch nicht in sicht.
    da er in der ruhephase der altersteilzeit vom öffentlichen dienst ist und ein gutes einkommen hat, zahlt er den kredit für die wohnung und sämtliche betriebskosten und ich bekomme noch eine geringe summe an unterhalt.
    ich selbst habe kein eigenes einkommen, arbeit bekomme ich mit 58 jahren hier in den neuen bundesländern auch nicht mehr.


    nun meine eigentliche frage :


    ich habe nun nach ca. 1,5 jahren nach der trennung einen netten Herrn kennengelernt, mit dem ich gern zusammen ziehen würde.
    ist mein noch ehemann dann berechtigt, seine unterhaltszahlungen sofort einzustellen ?



    ich bedanke mich im voraus herzlich für die antwort

  • Hallo Colline,


    Zitat

    ist mein noch ehemann dann berechtigt, seine unterhaltszahlungen sofort einzustellen ?


    Das kommt darauf an ob es ein gerichtlicher Titel besteht und dieser


    befristet ist.


    Kann ein eheähnliches Verhältnis nachgewiesen werden,dann könnte die
    Unterhaltszahlung entfallen.


    lg
    edy

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