unterhaltsabfindung - zugewinnausgleich?

  • hallo, meine fragestellung betrifft die unterhaltsabfindung.


    ich habe eine einmalige unterhaltsabfindung erhalten und mein anwalt hat für seine kostenberechnung diesen betrag zum zugewinnausgleich gerechnet. ist dies berechtigt?


    lg

  • guten morgen,


    also die anwaltskosten, welche du beglichen hast, wurden nachträglich dem zugewinn wieder hinzugefügt? so als hättest du diese gar nicht bezahlt, d.h. dein zugewinn hat sich erhöht - oder wie darf ich das verstehen?

  • hallo, danke für die antwort und frage.


    der betrag meiner unterhaltsabfindung wurde als streitwert( güterrecht - zugewinn) für die berechnung der anwaltskosten vorgenommen. gehört die unterhaltsabfindung als streitwert ( Unterhalt ehegatten) für die berechnung der anwaltskosten? und wenn - in welchem fall erändert es die anwaltskosten?


    lg

  • hallo, vielen dank für die antwort und dem link, aber meine frage ist damit nicht komplett beantwortet. beispiel - ich bekomme 200,-- monatlich unterhalt für 5 jahre. 2 jahre also ein betrag von 4800,-- werden als unterhaltsabfindung ausgezahlt und die 3 jahre monatlich 200,-- euro.


    welcher betrag wird zur berechnung der anwaltskosten herangezogen?


    lg