Unterhalt bei Volljährigkeit

  • Ich habe die Unterhaltszahlungen an meinen 19-jährigen Sohn gestoppt, weil ich, trotz mehrfacher Nachfrage, keine Auskunft darüber erhalten habe, WAS er jetzt eigentlich macht. Ich bin davon ausgegangen, dass er bis zu den 'Sommerferien' eine Schule besucht hat. Irgendein Berufskolleg, welche Richtung etc. weiß ich nicht. Ich weiß auch nicht, was er für einen Schulabschluss hat. Bis vor einem halben Jahr habe ich ihn ca. 1x im Monat gesehen. Auf meine Nachfragen bezüglich seiner Zukunftsplanung hat er mir nie vernünftige Antworten gegeben. Immer nur so nach dem Motto: "Weiß ich noch nicht, vielleicht irgendwas mit Musik ..." Ich wollte mich als Vater, der von der Mutter sowieso schon immer schlecht gemacht wird, nicht unbeliebt machen und habe nicht intensiv auf eine Antwort gedrängt. Innerlich habe ich mich aber sehr über sein Desinteresse geärgert. Deshalb habe ich mir vorgenommen, die Zahlungen nach den Sommerferien einzustellen, um ihn so zu einer Auskunft zu bewegen. So habe ich es dann auch gemacht. Jetzt bekomme ich einen Brief von seinem Anwalt!, dass ich umgehend meine Einkünfte (Lohnabrechnung und Steuererklärung) vorlegen soll und die Unterhaltssumme wurde vom Rechtsanwalt einfach erstmal verdoppelt. Mit MIR hat mein Sohn keinen Kontakt aufgenommen!


    Nun meine Fragen:
    Muss ich mich darauf überhaupt einlassen? Von meinem Sohn weiß ich weder WAS er momentan macht noch was er für einen Schulabschluss hat, und ICH soll meine Einkünfte offen legen??? Ich meine, habe ich nicht auch ein Recht darauf zu erfahren WAS mein Sohn eingentlich macht???


    Zweite Frage: MUSS ich eine Steuererklärung einreichen? Reicht nicht meine Lohnabrechnung? Die Steuererklärung beinhaltet auch die Einkünfte meiner jetzigen Frau und die sind ja wohl nicht relevant. Außerdem möchte meine jetzige Frau nicht, dass diese Informationen an meine Exfrau gehen.


    Dritte Frage: Muss meine Exfrau ihr Einkommen nicht auch offen legen?


    Vierte Frage: Muss ich mir einen Anwalt nehmen? Ich verdiene sehr wenig und möchte eigentlich ungern Geld für einen Anwalt bezahlen.


    Übrigens: Bis zur Volljährigkeit meines Sohnes wurde der Unterhalt über das Jugendamt abgewickelt. Die haben alle zwei Jahre meine Einkommenssituation überprüft. Ich habe immer gezahlt und es gab nie Probleme. Bis August 2010 habe ich die vom Jugendamt zuletzt berechnetete Summe weiter bezahlt.


    Vielen Dank für eure Ratschläge

  • guten morgen,


    Ich habe die Unterhaltszahlungen an meinen 19-jährigen Sohn gestoppt, weil ich, trotz mehrfacher Nachfrage, keine Auskunft darüber erhalten habe, WAS er jetzt eigentlich macht.


    finde ich persönlich in ordnung. hätte ich nicht anders gemacht, auch wenn es sicherlich wieder per gesetz heisst, man(n) dürfe unterhaltsleistungen nicht einfach einstellen. mein bauchgefühl und logisches denkvermögen sagt mir, dass ich ein recht darauf habe exakt zu erfahren wie es um die berufliche situation meines kindes steht wenn schließlich hierfür bei mir die hand aufgehalten wird.


    Jetzt bekomme ich einen Brief von seinem Anwalt!, dass ich umgehend meine Einkünfte (Lohnabrechnung und Steuererklärung) vorlegen soll und die Unterhaltssumme wurde vom Rechtsanwalt einfach erstmal verdoppelt. Mit MIR hat mein Sohn keinen Kontakt aufgenommen!


    was für ein käse. wie kann der anwalt die summe verdoppeln und im gleichen schreiben eine darlegung der einkünfte fordern?
    weiterhin gar nichts zahlen sondern auf das schreiben antworten, was du auch hier berichtet hast. dafür benötigst du auch (noch) keinen anwalt.


    Zweite Frage: MUSS ich eine Steuererklärung einreichen? Reicht nicht meine Lohnabrechnung?


    da du mit deiner jetzigen partnerin zusammen veranlagt wirst, würde ich keine steuererklärung vorlegen. sowieso würde ich gar nichts vorlegen da du ja sowieso die zahlungen eingestellt hast. lass dich von dem thema "ist mein sohn überhaupt noch unterhaltsbedürftig" nicht abbringen. DAS ist das thema, nicht die unterhaltszahlungen! dieses thema steht dann erst wieder an wenn die ersten fragen ausreichend beantwortet wurden.



    Dritte Frage: Muss meine Exfrau ihr Einkommen nicht auch offen legen?


    du hast nicht geschildert ob er noch bei der mutter wohnt. wenn ja, ist sie nicht zum barunterhalt verpflichtet.

  • Hallo,


    ist das Kind volljährig und besucht es keine allgemeinbildende Schule mehr, so ist zum einen die Mutter auch für das Kind unterhaltspflichtig. Zum anderen geht dieses Kind minderjährigen Kindern sowie der neuen Frau des Vaters im Unterhaltsrang nach.


    Das bedeutet, dass nur dann, wenn genügend Geld nach Abzug deines Selbstbehalts und des Unterhaltsanspruchs deiner neuen Frau und evt. minderjähriger Kinder vorhanden ist, du überhaupt zum Unterhalt verpflichtet bist.


    Außerdem wird geschaut, wie hoch das Einkommen deiner Ex-frau, der Mutter ist, und dann mußt ihr Unterhalt entsprechend der Höhe eures Einkommens leisten.


    Du hast selbstverständlich einen Anspruch darauf zu erfahren, was dein Sohn macht. Er muss Auskunft über seine Einkommensverhältnisse geben.


    Das Kindergeld wird übrigens ab Volljährigkeit voll auf den Kindesunterhalt für Volljährige angerechnet.


    Auf der anderen Seite bist du zur Offenlegung deiner Einkünfte verpflichtet. Da reichen aber auch Gehaltsabrechnungen über die letzten 12 Monate.


    Gruss

  • hallo lara,


    gilt eine frau eigentlich stets als unterhaltsbedürftig? selbst wenn sie arbeiten geht und die beiden keine gemeinsamen kinder haben?


    (ich meine jetzt hinsichtlich dessen, dass er dadurch für den eigenen sohn weniger bezahlen müsste)

  • Vielen Dank schon mal für die hilfreichen Antworten.


    Mein Sohn lebt noch bei seiner Mutter. D.h. sie braucht ihr Einkommen nicht offen legen?


    Mit der Mutter war ich übrigens nicht verheiratet, so dass ich ihr auch keinen Unterhalt zahlen muss.
    Mit meiner jetzigen Frau bin ich verheiratet und wir haben eine bald 12-jährige Tochter. Meine Frau arbeitet und verdient weit mehr als ich.


    Mein Einkommen beläuft sich auf etwa 1300 Euro netto. Für die Fahrt zur Arbeit muss ich ein eigenes Auto haben. D.h. die Kosten dafür sind auf den eigentlichen Selbstbehalt noch draufzuschlagen. Das hat das Jugendamt vor ein paar Jahren auch schon mal überprüft. Nachdem ich eine Bescheinigung meines Arbeitsplatzes über meine Arbeitszeiten vorgelegt hatte, hatten sie dies auch akzeptiert.


    Lara schreibt, dass mein volljähriger Sohn minderjährigen Kindern (also meiner Tochter) im Rang nachgeht. Bedeutet das, dass zuerst der Unterhalt für meine Tochter abgedeckt sein muss? Bisher wurde das immer 50-50 geteilt.

  • Mein Sohn lebt noch bei seiner Mutter. D.h. sie braucht ihr Einkommen nicht offen legen?


    er zahlt ihr doch keine miete und streckt weiterhin seine füsse unter ihren tisch! bis auf die unterhaltsleistungen von dir, gehen die übrigen kosten zu lasten seiner mutter. wahrscheinlich bekommt er sogar noch taschengeld.


    natürlich ist sie demnach nicht zusätzlich noch zum barunterhalt verpflichtet. sie betreut schließlich. entweder barleistung oder betreuungsleistung.

  • Hallo Gast09,


    Zu aller erst die Frage: besteht ein Titel? Besteht dieser weiterhin über
    das Alter von 18 Jahren hinaus?
    Wenn ja muss dieser bedient- oder abgeändert werden.
    Ab 18 Jahren muss der Sohn folgendes nachweisen:
    Schule/Ausbildung ( Unterhaltsanspruch besteht nur wenn er sich in Schule oder Ausbildung befindet).
    Sein evtl.Einkommen ( Bafög/Ausbildungsvergütung usw.)


    Einkommen der Mutter
    Einkommen des Vaters.


    Hat der 18 Jährige Anspruch auf KU ist dieser von beiden Eltern als
    Barunterhalt im Verhältnis ihres Einkommens zu leisten.


    Wohnt der Sohn bei einem Elternteil,dann kann dieser Elternteil von ihm einen Betrag für Kost und Logis verlangen.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Wohnt der Sohn bei einem Elternteil,dann kann dieser Elternteil von ihm einen Betrag für Kost und Logis verlangen.


    ...das in der regel so ausgeht, dass die mutter KEINEN barunterhalt leisten muss. ich kenne jedenfalls keinen anderen fall. höchstens wenn die mutter viel geld besitzen würde.

  • Ich habe übrigens in der Zwischenzeit eine Schulbescheinigung meines Sohnes erhalten. Er hat im August mit der Fachoberschule begonnen, d.h. er ist mit 19 Jahren in der 11.Klasse. Eigentlich dachte ich, dass er das bereits in den letzten zwei Jahren nach Abschluss der 10.Klasse gemacht hat. Wie ich jetzt erfahren habe, hatte er nach der 10. Klasse nur den Hauptschulabschluss. Dann hat er eine zweijährige Berufsfachschule besucht und damit 'nachträglich' den Realschulabschluss erreicht, der ihn nun dazu berechtigt die Fachoberschule zu besuchen. Diese dauert regulär zwei Jahre. Nach Abschluss hat er dann das Fachabitur mit 21!!! Noch keine Aubildung oder so! Ich befürchte leider, dass das nicht unter 'Bummelstudium' abzuhaken ist :(.
    Ich ärgere mich darüber sehr, weil ich selbst nur wenig verdiene und mir bisher wegen der Unterhaltszahlungen immer nur 900 Euro zum Leben übrig blieben. Ich habe gehofft, dass das irgendwann ein Ende nimmt, aber leider sieht das ja nicht danach aus.

  • Ich befürchte leider, dass das nicht unter 'Bummelstudium' abzuhaken ist


    ...sehe ich allerdings genauso! [Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/images/smilie/traurig/a035.gif]



    Ich ärgere mich darüber sehr, weil ich selbst nur wenig verdiene und mir bisher wegen der Unterhaltszahlungen immer nur 900 Euro zum Leben übrig blieben.


    da bleibt dir nichts anderes übrig als die faust in der tasche zu ballen!
    musst noch ein paar jahre durchhalten, befürchte ich.