Komplizierter Zugewinnausgleich !

  • Hallo, bin dringend auf der Suche nach Hilfe! Die Sachlage ist folgende:
    Heirat 1992, drei Kinder, 1994 habe ich ca. 350.000,-- DM geerbt. Von dem Geld haben wir auf dem Grundstück meines Schwiegervaters ein Haus gebaut.
    2005 hat dieser das Grundstück samt Haus auf meinen Mann überschrieben.
    Nur auf ihn, ich stehe nicht im Grundbuch. 2008 erfolgte die Trennung und
    ich bin ausgezogen. Nun soll ich nichts bekommen!
    Nun bin ich auf der Suche nach Rechtssprechung, die einen Fall beurteilt,
    in dem ein Ehepaar in das Grundstück der Schwiegereltern investiert hat und
    dann eine Grundbesitzübertragung an den anderen Ehepartner stattfand.
    Kann mir bitte jemand helfen?
    Vielen Dank!

  • Hallo lalelu,


    Seid ihr schon geschieden?


    Bei einem Zugewinnausgleich bekommt jeder was er in die Ehe mitgebracht
    hat (oder während der Ehe geerbt hat) wieder zurück.


    Vorausgesetzt, es ist noch genügend Vermögen vorhanden.




    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • @ lalelu


    Der Zugewinn wird - wie bereits von edy angedeutet - durch einen Vergleich von Anfangsvermögen und Endvermögen der beiden Ehegatten berechnet. Nimmt man dies wörtlich, würde dies bedeuten, dass auch eine Erbschaft während der Ehe in das Endvermögen, nicht aber in das Anfangsvermögen fallen würde. Dies hätte zur Folge, dass der andere Ehegatte wertmäßig bei der Scheidung die Hälfte der Erbschaft bekäme.
    Hierin hat der Gesetzgeber eine Ungerechtigkeit gesehen. Das Gesetz regelt deshalb in § 1374 BGB, dass Erbschaften, die während der Ehe anfallen, auch zum Anfangsvermögen hinzu addiert werden. Die Erbschaft fließt also in das Anfangs- und Endvermögen ein, so dass sie sich aus Sicht des Zugewinns neutralisiert. Damit ergibt sich wegen ihr kein Zugewinn, der andere Ehegatte bekommt (von Wertsteigerungen in der Ehezeit - z.B. Zinserträge - abgesehen) nichts aus der Erbschaft.
    für euch ist also im ersten schritt zwingend erforderlich, die werte eurer immobilien nach heutigem stand zu analysieren.