Unterhalt ab 18

  • Ich habe Probleme bzgl. meiner Unterhaltszahlungen.


    Es sind Unterhaltverpflichtungen im 2. Abschnitt, mein Sohn befindet sich in Ausblidung, ist Student.


    Ich bin so halb selbständig. In letzter Zeit war mein Verdienst eher mäßig, weil sich beruflich bei mir das Rad wendet. Ich muß mich beruflich neu orientieren. Habe deshalb meinen Sohn den Unterhalt in den letzten Monaten nicht mehr bezahlen können, habe ihm das natürlich gesagt auch erklärt. Er hat dann gemeint, er hätte dafür Verständnis. Jetzt hat er aber trotzdem einen Rechtsanwalt beauftragt, mir auf den Schlips zu treten.


    Die Geschichte kurz vorgestellt. Mein Sohn ist wirklich ein klassischer One-Night-Stand. Die Frau hat mir damals auch versichert, sie nehme die Pille, ich müsste mir keine Gedanken machen. Sie hat mich früher in einem Lokal förmlich belagert, als ich dann mal zu viel getrunken hatte, hat sie mich im wahrsten Sinne des Wortes abgeschleppt. 6 Monate später schreibt sie mir einen Brief, sie sei schwanger. Ich hab gemeint, ich falle aus allen Wolken. Ich habe dann nachrecherchiert und habe in Erfahrung bringen können, dass sie in kurzer Zeit auch mit anderen Männern was hatte. Ich habe dann das ganze sehr angezweifelt. Trotzdem musste ich wg. der Vaterschaft beim Jugendamt antanzen. Das war dann ganz übel, weil mich der Beamte eher dazu genötigt hat, die Vaterschaft anzuerkennen, richtig mit Drohungen. Ich war noch sehr jung damals und habe mich ziemlich einschüchtern lassen. Erst später habe ich gesehen, dem ist es nicht um den wirklichen Vater gegangen, die Hauptsache einer unterschreibt, damit er einen hat auf dem er rumprügeln kann.


    Am Anfang konnte ich mich weil selbst in Ausbildung um diese Unterhaltsleistungen herumdrücken. Später dann hat sie mich angezeigt, ich war dann vor Gericht, seither zahle ich, natürlich hab ich meine Schulden diesbezüglich auch zurückzahlen müssen. Habe halt dann das ganze akzeptiert. Ich hatte dann immer gedacht mit 18 ist der Spuk vorbei. Bloß da hatte ich mich getäuscht, ich muss auch noch weiterbezahlen bis er halt seine Ausbildung beendet hat. Ich war dann ziemlich zerschlagen, weil der Unterhalt für mich auch immer bedeutet hat, ziemlich wenig Geld für mich zu haben.


    Ab 18 sind ja beide Elternteile für den Unterhalt zuständig – jeweils zur Hälfte. Da die Mutter mittellos ist - gibt sie immer an - bin ich der Vollträger. Mir wurde zwar das Kindergeld vollkommen angerechnet, den Rest hab ich dann bezahlen müssen – ab 18 war das 235 euro mtl. Das Kindergeld hat sie bekommen. Jetzt kommt aber schon das erste Problem. Ich hatte immer gedacht, sie gibt ihm das Kindergeld, auch weil er ja nicht mehr zu Hause wohnt. Fehlanzeige, sie steckt das Kindergeld für Ihre Bedürfnisse ein. Natürlich kann sein, dass mein Sohn als 1. Wohnadresse noch bei ihr gemeldet ist. Aber darf sie das, eben das Kindergeld für sich einzusacken aber die Unterbringung meines Sohnes an seinem Studienort ist ?? Ich hatte immer geglaubt, sie gibt ihm das weiter, weil er ja nicht mehr zu Hause ist.



    Ferner bin ich gesundheitlich nicht auf der Höhe. Ich frage mich immer mehr, inwieweit mich ein Staat überhaupt zu diesem Unterhalt verpflichten darf? Ich habe eine Freundin in Südamerika. Bei Ihr ist es nicht so, dass sie froh sein kann, von Ihrer Heimat wegzukommen, heißt sie steht da ganz gut da. Sie sagt immer zu mir, laß den ganzen Scheiß hinter dir, komme für immer zu mir nach Südamerika. Wenn ich das mache, kann ich den Unterhalt gar nicht mehr bezahlen, aber dann sitzt mir u.U. der dt. Staat im Nacken. Hier frage ich mich inzwischen auch, inwieweit man mir mein privates Leben kaputt machen darf und ich gezwungen bin, Dinge zu machen, die ich eigentlich sonst nie machen würde? Ich halte nicht viel vom Staat, er ist selbst die Mafia, das habe ich über mich und auch viele andere Leute oft mitbekommen. Der Staat betreibt, wenn man den Dschungel lichtet, nichts anderes als moderne Sklaverei. Ich hatte selbst viele Jahre mit einem Staatsorgan zu tun, die Korruption, die läuft, ist unglaublich. Wir werden belogen und betrogen, dass sich die Balken biegen, damit sich einige daran darunter auch viele Politiker bereichern können. Die machen uns die Vorschrift, wie ordentlich doch mir sein müssen. Das ist lächerlich.


    Kurzum, ich will mich von diesen unberechtigten Unterhalt verabschieden, wer weiß, was man hier machen kann? Ich brauche keine Leute, die mir jetzt Staatsparolen um die Ohren hauen, wie Kinder sind doch ein Segen, man kann froh sein für sie bezahlen zu dürfen. Man muß das vom Einzelfall betrachten, deshalb hab ich meine Lage geschildert. Außerdem pfeift sich mein Sohn, obwohl ich nicht ganz gesund bin, einen Dreck um mich. Die Mutter hat sich von 3 Männern, Kinder machen lassen, arbeitet nichts, will sie auch nicht, ich schätze sie als absolut faul ein. Hat aber mehr Geld in der Tasche als ich. Die armen armen Frauen und die bösen bösen Männer, doch so manche Frau ist so skrupellos, dass ich immer denke, da bin ich ein Waisenknabe.


    Ich werde hier natürlich auch einen Rechtsanwalt für mich einschalten. Hier will ich für mich halt schon erste Informationen gewinnen.


    Vielen Dank
    Armin.

  • Hallo Armin,


    Bei deiner Einstellung wünsche ich dir einen guten Anwalt.


    Du solltest auf deinen Umgang achten ( besonders Frauen).


    Ach ja, danke für deinen Vortrag.


    lg
    edy

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  • hallo armin,


    das war ja alles in allem ein ziemlich teurer one-night-stand...


    kann verstehen, dass du gefrustet bist. ein guter anwalt ist hier wirklich wichtig! schreibe dir alle punkte auf, damit du in den gesprächen mit deinem anwalt keine wichtigen fakten vergisst.


    viel erfolg!

  • Hallo Armin,


    wer hat denn den Unterhalt für Dich ausgerechnet?


    Vorrangig zum Unterhalt muss der Student BAföG beantragen. Wird dieses gewährt, mindert es den Unterhaltsanspruch in voller Höhe. Auch ein negativer Bescheid ist nachzuweisen.


    Das Kindergeld hat die KM an das Kind weiterzuleiten, wenn das Kind in eigner Wohnung lebt. Das Kind kann dazu einen Abzweigungsantrag bei der Kindergeldkasse stellen.


    Du solltest die Auskünfte nach BAföG-Bescheid und Einkommen der KM (auch Nichtleistungsfähigkeit muss nachgewiesen werden) zunächst selber einfordern. Kommt die Gegenseite der Auskunft nicht nach, erst dann einen Fachanwalt für Familienrecht mit der Auskunftsklage beauftragen.


    Kommt die Gegenseite Deine Aufforderung zur Auskunft nicht nach, macht sie sich schadensersatzpflichtig und trägt damit die Kosten der Klage.


    LG nero