Unterhalt im Ausland

  • Ein deutscher Entwicklungshelfer arbeitete in Mosambik. Hat mit einer Mosambikanerin ein Kind bekommen, welches er anerkannte und somit in der mosambikanischen Geburtsurkunde als Vater eingetragen ist. Doch nach der Geburt verließ der Mann das Land und ließ die mosambikanische Mutter mit seinem Kind ohne Unterstützung zurück.
    Die Frau verdient ca50€ im Monat (mindestlohn). Hat eine geringe Bildung genossen. Lebt 500 km entfernt von der Hauptstadt, Maputo, entfernt.


    1. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat die mosambikanische Frau um Unterhalt für das gemeinsame Kind zu bekommen?


    2. Welche Behörde ist dafür zuständig? Welchen behördlichen Weg muss die mosambikanische Frau einschlagen um Unterstützung zu bekommen?


    3. Gibt es Vereine oder Gruppen für die Frau, die ihr Tipps und/oder Unterstützung geben können.