Rechte nichteheliche Kinder bei Zugewinngemeinschaft

  • Ich habe zwei große Kinder (15 und 17) , die bei ihrem Vater leben und denen ich keinen Unterhalt zahlen kann wg/ zu geringem Einkommen. Ich bin geschieden und werde neu heiraten. Erwächst durch die gesetzlich vorgesehene Zugewinngemeinschaft ein Anspruch der Kinder auf Unterhalt an meinen zukünftigen Ehemann? Muss er über die Zugewinngemeinschaft für meine Kinder zahlen? Muss man das mit einer anderen Gemeinschaftsform regeln?
    Sollten die Kinder wieder bei mir leben und noch Unterhalt beziehen dürfen, wird dann das Gesamteinkommen von uns Eheleuten zu Grunde gelegt oder gilt nach wie vor nur das Einkommen, was ich als leibliche Mutter habe?

  • Hallo,


    na das ist ja dolle. Minderjährigen Kindern den Unterhalt verweigern und dann auch noch abchecken, was nicht passieren darf damit vielleicht doch noch Geld an die Kinder fließen könnte. Schlimm! So, das war das Moralische.


    Du unterliegst ggü. Deinen minderjährigen Kindern einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Demnach musst Du alles möglich versuchen, den Mindestunterhalt zu leisten. Nebenjob, 20 -30 Bewerbungen im Monat um eine besser bezahlte Anstellung zu finden.


    Solltest Du neu heiraten, könnte geprüft werden, ob das Einkommen des neuen Mannes ausreicht, um auch Deinen Bedarf zu decken, und ob dann Dein Einkommen ohne Berücksichtigung eines Selbstbehalts für den Kindesunterhalt eingesetzt werden kann.


    Das ganze hat mit Zugewinn nichts zu tun. Es gründet allein im § 1603 (2) BGB.



    Zitat

    Sollten die Kinder wieder bei mir leben und noch Unterhalt beziehen dürfen, wird dann das Gesamteinkommen von uns Eheleuten zu Grunde gelegt oder gilt nach wie vor nur das Einkommen, was ich als leibliche Mutter habe?


    Den Satz verstehe ich nicht. Wenn die Kinder bei Dir leben, leistet Du Bereuungsunterhalt (das was jetzt der Vater macht).


    Also, Nebenjob suchen und den Mindestunterhalt leisten.


    LG chico