Auflösung Lebensversicherung & Verkauf Auto während Trennungsjahr

  • Hallo zusammen,


    meine Frau hat mich vor wenigen Wochen mit unserem 8 Monate alten Sohn verlassen, d.h. wir befinden uns am Anfang unseres Trennungsjahres.


    Das Problem ist, dass beide Autos (ca. 1.500 EUR & 5.000 EUR) und beide Kapitallebensversicherungen (je ca. 2.500 EUR) auf ihren Namen laufen. Das heißt in Summe ca. 11.500 EUR. Jetzt hat sie mir über ihren Anwalt mitteilen lassen, dass sie mir großzügigerweise ein Auto und eine Kapitallebensversicherung zum Verkauf anbietet.


    Geht das so einfach? Bzw. wenn sie nun beide LVs auflöst und das eine Auto verkauft, ist das Vermögen ja weg. Bedeutet das dann für mich, dass bei der Scheidung das Nachsehen habe???


    Bin für jeden Rat dankbar.


    Im Voraus vielen Dank.


    Gruß
    fen

  • guten morgen,


    das ist ja wirklich ein toller jahresanfang für dich...


    Das Problem ist, dass beide Autos (ca. 1.500 EUR & 5.000 EUR) und beide Kapitallebensversicherungen (je ca. 2.500 EUR) auf ihren Namen laufen. Jetzt hat sie mir über ihren Anwalt mitteilen lassen, dass sie mir großzügigerweise ein Auto und eine Kapitallebensversicherung zum Verkauf anbietet.


    eine kurze rückfrage bezüglich der autos sei mir gestattet:
    ist nicht mindestens 1 auto von dir gekauft und bezahlt worden?
    wer hat die KFZ-briefe?

  • also hat sie auch beide bezahlt? falls nicht, komische vorgehensweise bei euch...


    nichtsdestotrotz: die autos gehören zum zugewinnausgleich, falls ihr vertragleich keine gütertrennung vereinbart habt und die fahrzeuge während der ehezeit angeschafft wurden. je nachdem welche sonstigen vermögensgegenstände vorhanden sind, müsste man dir eines der beiden autos (benutzung oder wertausgleich) ohnehin überlassen.

  • wir haben kein Vertrag über Gütertrennung geschlossen und bezahlt haben wir das Auto von unserem gemeinsamen Konto. Sie steht einfach nur im Kaufvertrag und in der Versicherung - wie gesagt, bezahlt zusammen. Gekauft während der Ehe.


    Ihr Anwalt hat argumentiert, dass die Autos und die LVs zum Vermögen gehören würden und deshalb sich in ihrem Besitz befinden würden.


    Wie schon geschrieben: die eine Lebensversicherung (Versicherungsnehmer meine Frau, versicherte Person ich) soll ich ihr ebenfalls aus diesem Grund abkaufen...


    Nur habe ich das Problem, dass selbst wenn ich das Auto kaufen würde, dann würde ich es ja bei der Scheidung als Vermögen haben und nochmals gegen ihr Vermögen gegenrechnen müssen. Das heißt es würde zweimal berechnet. :mad:

  • Ihr Anwalt hat argumentiert, dass die Autos und die LVs zum Vermögen gehören würden und deshalb sich in ihrem Besitz befinden würden.


    ja, die autos gehören zum vermögen! aber nicht zu IHREM, sondern EUREM gemeinsamen ehevermögen!
    der gegnerische anwalt argumentiert gerne unlogisch und absurd wie es scheint! solchen dingen kann man mit einem ordentlichen fachanwalt für familienrecht beikommen. letzteren solltest du dir also unbedingt zulegen!

  • hallo,


    ich muss mich etwas in meinen Ausführungen korrigieren (habe jetzt zu Hause nochmals den Brief vom gegnerischen Anwalt herausgeholt):


    er schreibt: "...ein Pkw ist grundsätzlich kein Haushaltsgegenstand. Nur bei einem Haushaltsgegenstand könnte man die Auffassung vertreten das ein Pkw unjuristisch gesprochen beiden Eheleuten gehört und ein Ehegatte gegebenenfalls nach Trennung Anspruch auf Nutzung dieses Pkw hat..."


    Er verweist auf folgendes Urteil: Handbuch des Fachanwaltes Familienrecht, Seite 1025, Randnummer 100 ff. m. w. N., insbesondere Entscheidung BGH, FamRZ 1991, 43.



    Sind damit eure Ausführungen ungültig? Ich hoffe nicht! :confused:


    Hab jetzt eine Familienanwältin eingeschaltet und habe morgen einen Termin. Hoffe diese ist genauso gut wie dieses Forum und seine User.


    Nochmals vielen Dank für die super Hilfe hier!!!


    Gruß

  • naja, das war nur meine persönliche einschätzung. du hast diesbezüglich noch keinen krieg gewonnen. ich bitte um feedback, welche einschätzung deine anwältin vertritt. (außerdem sind die autos mitunter nur ein kleiner teil eurer kompletten scheidung!)


    haupttenor meiner aussage ist, dass die autos vom gemeinsamen ehekonto angeschafft wurden und diese demnach auch euch beiden gehören. egal, wer das auto letztendlich angemeldet hat.
    ...mir mein eigenes auto verkaufen wollen, finde ich mehr als dreist.


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    .

  • Hallo Fen,


    Wenn die LV während der Ehe auf deine Frau abgeschlossen wurden,
    dann hat sie einen höheren Zugewinn, und den muss sie mit dir 50:50 teilen.


    Mit den beiden Autos ebenso.


    Vorausgesetzt es sind nicht noch andere Werte vorhanden, sonst käme
    es zu einer Verrechnung.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo,


    was passiert aber, wenn sie während des Trennungsjahrs ein Auto verkauft und beide LVs auflöst und dann das Geld bis zur Scheidung ausgibt?


    Dann stehe ich doch mit leeren Händen da - oder?


    Gruß

  • Hallo Fen,


    Es gibt die Möglichkeit eines vorgezogenen Zugewinnausgleiches.


    Normalerweise gilt als Stichtag, der Tag an dem der andere Partner
    die Einreichung der Scheidung erhält.


    Mache deine RA darauf aufmerksam, das du den vorgezogen Ausgleich
    beantragt mit Stichtag zum Tag der Trennung.


    Sollte deine Frau das Geld danach ausgeben, bleibt sie dir das schuldig.


    lg
    edy

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  • Sollte deine Frau das Geld danach ausgeben, bleibt sie dir das schuldig.


    genau!


    @ fen


    und bis der von edy vorgeschlagene, vorgezogene zugewinnausgleich über deinen anwalt in trockenen tüchern ist, solltest du deine ex und ihren anwalt bezüglich autokauf noch etwas hinhalten. nicht das sie den braten riecht und diese dinge morgen früh dann doch verflüssigt! ^^

  • Hallo zusammen,


    ich war bei meiner Anwältin: so wie es aussieht habe ich das Nachsehen. Die Autos und die LVs gehören beide meiner Frau und ich kann nichts dagegen machen. :mad:


    ein vorgezogener Gewinnausgleich kommt nicht in Frage, da ich noch in unserem gemeinsamen Haus wohne und die Verbindlichkeiten auf die Unterhaltsrechnung angerechnet werden.



    Gruß
    fen

  • guten morgen fen,


    "Ein während der Ehezeit angeschafftes Auto gehört nur dann beiden Ehegatten, wenn durch Ehevertrag Gütergemeinschaft vereinbart worden ist. Wenn Sie keinen Ehevertrag geschlossen haben, leben Sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Zugewinngemeinschaft bedeutet Gütertrennung mit Ausgleich des Zugewinns im Fall der Scheidung."


    mit anderen worten: wenn man euch mal unterstellt, dass ihr keinen ehevertrag geschlossen habt, ist der eigentümer des autos derjenige, der es angeschafft hatte. allerdings ist der wagen dann beim zugewinnausgleich zu berücksichtigen.


    das der vorgezogene gewinnausgleich laut deiner anwältin nicht greift, hat ja nichts damit zu tun das der wagen trotzdem aktuell noch zum zugewinn gehört. sie kann ihn ja gerne behalten, darum geht es ja letztendlich nicht.


    [Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/images/smilie/verschiedene/h010.gif]


    es gilt das stichtagsprinzip:


    stichtag für das anfangsvermögen = tag der eheschließung


    stichtag des endvermögens = tag der rechtsanhängigkeit des scheidungsantrags, also der tag an dem einen von euch beiden der scheidungsantrag rechtsverbindlich (per gericht) zugestellt wird.


    ...ist überall im netz nachzulesen!
    in vielen anderen fällen werden die autos aufgeteilt. derjenige der die kinder behält, bekommt das grössere auto..., derjenige der das teurere auto behält, muss einen wertausgleich leisten...usw.!


    wenn vom gemeinsamen ehekonto das auto bezahlt wurde, halte ich die aussage deiner anwältin für nonsense!


    @ all
    wenn ich irgendetwas nicht bedacht habe, bitte ich um aufklärung.

  • Guten Morgen Coldplay,


    das was Du geschrieben hast passt alles zu dem, was meine Anwältin gesagt hat. Allerdings hat sie das Szenario noch weitergetrieben:


    das Auto gehört ihr, sie kann es während dem Trennungsjahr verkaufen und dann das Geld ausgeben.


    Damit ist am Stichtag für den Zugewinnausgleich nichts mehr übrig.


    Gruß

  • aber wäre dies dann nicht gängige praxis? dann würde das doch beim zugewinnausgleich jeder so machen! bei einem ganzen jahr trennungsphase, ließe sich ja so ziemlich alles verflüssigen, von daher erschließt sich mir hierbei die logik nicht ganz.


    könnte es vielleicht sein, dass die im trennungsjahr veräußerten dinge aufgelistet sein müssen? also wenn das auto zb. nicht mehr wertmäßig vorhanden ist, müsste doch der geldzufluss belegbar sein. d.h, das barvermögen muss sich doch um den erlöß trotzdem erhöhen.


    und wenn es unterm kopfkissen liegt müsste doch durch deine bezeugung (das 2 autos vorhanden waren) deine ex eine erklärung hierzu abgeben.



    @ all


    kommt sie vor einer anrechnung wirklich davon?
    wieso gibt es den zugewinnausgleich dann, wenn man ihn derart leicht umgehen könnte?
    glaub ich nicht, muss mal googlen...