Grundlage für Berechnung des Trennungsunterhalts

  • Hallo zusammen,


    meine Frau hat sich Anfang Januar von mir getrennt und ist mit unserem 8 Monate alten Sohn ausgezogen.


    Jetzt ich würde gerne wissen, welche Gehaltsbasis für die Berechnung des Trennungsunterhaltes herangezogen wird:


    Das nachgewiesene Nettogehalt des letzten Jahres oder das aktuelle bzw. zu erwartende Gehalt für das kommende Jahr.


    Bin für jeden Rat dankbar.


    Im Voraus vielen Dank.


    Gruß
    fen

  • Hallo,


    vielen Dank für den Link! Hat mir ein bisschen weitergeholfen. :)


    Bezüglich meiner Frage habe ich folgende Info gefunden:


    "Es kommt dabei auf das aktuelle Einkommen z.Z. der Trennung an."


    Mir ist aber nicht ganz klar, ob hier das letzte Monatsgehalt, oder das Durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate angesetzt wird.


    Gruß

  • Grundsätzlich wird das Einkommen der letzten 12 Monate herangezogen. Ist allerdings bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs bereits absehbar, dass die Einkünfte zukünftig niedriger ausfallen, wird auf das künftige Einkommen abgestellt.

  • Es ist leider umgekehrt: mein Gehalt wurde zum 1.1.11 erhöht.


    Auch die Umstände von 2010 sind etwas schwierig:


    - die ersten 4 Monate war ich Steuerklasse 5
    - dann zwei Monate Elternzeit
    - Rest vom Jahr SK 3


    Der gegenerische Anwalt argumentiert nun, dass meine Nettogehalt eigentlich höher ausgefallen wäre und hat auf einer mir unbekannten Grundlage den Unterhaltsanspruch berechnet. Auf dessen Grundlage hätte ich gerade einmal 300 EUR (ohne Miete) zum Leben.


    Ausserdem verlangt er von mir eine Gehaltsvorschau für 2011 um die Unterhaltszahlungen nochmals auf Grundlage der Vorschau berechnen zu können.

  • Hallo fen,


    Es wird das durchschnittliche Monatsgehalt des letzten Jahres genommen
    plus die letzte Steuererstattung.


    Dieses Gehalt wird "bereinigt"d.h. du kannst Kosten zur freiwilligen Altersvorsorge,KM-Geld zur Arbeit, ehebedingte Schulden usw. abziehen.


    Hat deine Frau ein eigenes Einkommen?
    Habt ihr Kinder?


    Dein Selbstbehalt beträgt 1050€ .


    lg
    edy

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  • Wir haben einen 8 Monate alten Sohn und meine Frau bezieht noch bis einschl. Mai 2011 jeden Monat 802 EUR Elterngeld. Hier weiß ich inzwischen, dass 502 EUR angerechnet werden.


    Das "Problem" ist nur, dass ich letztes Jahr ein Nettogehalt von etwas mehr von 30k EUR hatte (auf Grund SK & Elterngeld) und dieses Jahr etwas mehr wie 40k EUR verdienen werde.


    Der gegenerische Anwalt hat mir eine Frist gesetzt, dass ich bis Ende dieser Woche mein gesamtes Einkommen 2011 offenzulegen habe, damit er die "Ehegattenunterhaltsansprüche abschließend beziffern" kann.


    Was wäre gesetzt den Fall, dass mein altes Gehalt von 2010 genommen werden würde: müsste ich dann Ende des Jahres eine Nachzahlung an meine Frau machen?


    Vielen Dank für die Hilfe!!!


    Gruß

  • Hallo fen,


    Entscheidend ist das Einkommen der letzten 12 Monate, Was du in der
    Zukunft verdienst ist ungewiss ( und hier nicht relevant).


    Was würde er denn fordern, wenn du in Zukunft weniger Einkommen hättest?
    Wenn du Kurzarbeit machen müsstet, oder Jobwechsel?


    hier ein Link:




    Ich würde ihn darauf hinweisen, das nur die letzten 12 Monate relevant sind.


    ggf. vereinbare einen Beratungstermin bei einem Fachanwalt für Familienrecht
    ( vorerst nur ein Beratungsgespräch, nach den Kosten fragen).



    lg
    edy

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    Einmal editiert, zuletzt von edy ()

  • Hallo zusammen,


    auch hier habe ich meine Anwältin befragt:


    so wie es aussieht, wird hier das Gehalt von 2011 genommen, da dieses vertraglich fixiert ist und im Großen und Ganzen feststeht.


    Mann ist wirklich der Depp bei so einer Geschichte!!!


    Danke nochmals für die Hilfe.


    Gruß

  • deine anwältin arbeitet aber schon für dich, oder? :confused:


    scheint mir nämlich nicht so. hat nämlich keinen schneid und auch keine ideen. selbst ein kleinkarierter paragraphenheini, würde in beiden deiner fragen hier im forum, mehr ideenreichtum entwickeln anstatt direkt bei jedem punkt die weisse fahnen zu schwenken.


    tu dir doch mal selbst einen gefallen und google mithilfe von stichworten nach antworten auf deine fragen im netz. du wirst über die möglichkeiten und bereits durchgeführten urteile staunen!
    ...und dann entscheide für dich nochmal, ob du mit deiner anwältin zufrieden bist !!

  • ich habe die halbe Nacht gegoogelt - leider bin ich Ingenieur und kein Rechtsverdreher. Ich kann zwar mit Google umgehen, kann aber mit dem Rechtszeugs absolut nichts anfangen.


    Habe jetzt am Montag bei einer anderen Anwältin einen Beratungstermin ausgemacht, um vergleichen zu können, wie kompetent und engagiert meine jetzige Anwältin ist.

  • Hallo antonwill,


    der Beitrag ist vom Februar 2011.


    das Forum wurde neu aufgesetzt, leider fehlen die Beiträge der letzten 2 Jahre.


    lg
    edy

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