Unterhalt trotz gemeinsamer Immobilie

  • Hallo!
    Ich bin wie alle hier auf der Suche nach ein paar Antworten und Ratschlägen.
    Ich bin mittlerweile geschieden, habe 3 Kinder von meinem Exmann (9, 12, und 13 Jahre alt). Wir besitzen gemeinsam ein Haus das seit einem Jahr von meinem Exmann bewohnt wird. Habe auf Unterhalt für mich verzichtet da seine Einkünfte nicht ausgereicht hätten.Wir versuchen seit über einem Jahr das Haus zu verkaufen . Ohne Erfolg. Da das Haus ja auch mir zur Hälfte gehört war und ist es mir sehr wichtig das die Kredite bezahlt werden. Daher gab es auch keinen Untehalt für die Kinder. Nur sporadisch mal Kleinigkeiten.
    Sein Gehalt (ca.1750 Netto) geht für Kredite und das Haus drauf. Er schränkt sich meiner Meinung nach auch nicht besonders ein. Seine Aussage das er keinen Unterhalt zahlen kann finde ich nicht fair. Wir leben vom Kindergeld Bei meinem neuen Partner. Und das Geld ist echt knapp. Jetzt habe ich auf drängen des Jugendamtes eine Beistandschaft für die Kinder eingerichtet und mein Exmann hat jetzt Post vom Amtsgericht das er Unterhalt zahlen muss.
    Zu meiner Entschuldigung sei gesagt das wir uns nicht im Streit getrennt haben und ich nicht vorhatte ihn finanziell zu ruinieren. Aber das er uns jetzt gar nichts zahlt geht auch nicht.
    Meine Frage ist, was passiert wenn er zahlen muss und dann das Haus nicht mehr zahlen kann. Wird dann von mir auch Geld gefordert? Habe ich dann nicht auch Schulden? Das Rechnet sich doch dann nicht für mich. Habe seit 2 Monaten einen 400 Euro Job. Sonst kein Einkommen.
    Wie ist denn da die Rechtslage?
    Würde mich sehr über Antworten und Vorschläge freuen.


    LG Ratlos:confused:

  • hallo ratlos,


    also 1.750 euro netto sind ja eigentlich nicht zu wenig, um unterhalt wenigstens für die kinder bezahlen zu können. gut, das netto muss noch bereinigt werden aber wie hoch sind eigentlich die kredittilgungen? das muss ja demnach eine stange geld sein.


    das haus muss dringend verkauft werden, da ihr es euch absolut nicht mehr leisten könnt - aber das weisst du ja.


    gibt es einen grund, weshalb du nur auf 400 euro basis arbeiten gehst??
    wenn dein jüngstes kind 9 jahre alt ist, solltest du dir mindestens mal eine halbtagsstelle zumuten können, oder?

  • Hallo!


    Auch ich hoffe hier auf einen Ratschlag, denn ich weiss im Moment nicht weiter. Ich (53) lebe seit einem Jahr von meinem Mann getrennt. In meinem Haushalt leben meine beiden erwachsenen Kinder (21, 24). Die laufenden Unkosten für unser Haus trägt mein Mann. Er kauft auch sämtliche Lebensmittel für mich ein, da ich keinen Cent Einkommen habe. Ich bin seit Jahren aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage arbeiten zu gehen. Unser gemeinsames Haus hier ist stark renovierungsbedürftig, und zum Zeitpunkt unserer Trennung hatte mir mein Mann versprochen das Haus zu sanieren, was jedoch nie geschehen ist. Wir leben somit ohne Heizung und heizen notdürftig mit einem Kohleofen. Auch mir lag nie daran meinen Mann finanziell zu ruinieren. Nach 26 Jahren Ehe bringe ichs, egal was er mir auch angetan hat einfach nicht übers Herz. Nun stelle ich mir die Frage, ob ich überhaupt staatliche Hilfe in Anspruch nehmen darf, wenn ich freiwillig auf Unterhalt verzichte. Was würde mir in diesem Falle überhaupt zustehen, oder sollte ich die Zähne zusammenbeissen und auf Unterhalt bestehen, egal mit welchen Konsequenzen für ihn?


    Herzlichen Dank im Voraus

  • Was würde mir in diesem Falle überhaupt zustehen, oder sollte ich die Zähne zusammenbeissen und auf Unterhalt bestehen, egal mit welchen Konsequenzen für ihn?


    hallo karin,
    wie hoch sind denn seine nettoeinkünfte? nur um mal eine hausnummer zu haben, von wieviel unterhalt wir überhaupt sprechen würden.

  • Hallo Coldplay!


    Ich arbeite auf 400 Euro Basis da das das einzige ist was ich gefunden habe. Ich war 13 Jahre lang zu Hause. Ich habe studiert und eine abgeschlossene Berufsausbildung und war entweder Überqualifizert oder zu lange zu Hause. Ich habe mich auf alles beworben was es gab. Würde gerne mehr verdienen. Kannst du mir glauben.

  • Hallo ratlos,


    Dein Mann bewohnt z.Z. das Haus alleine.


    Ist es nicht vielleicht etwas zu groß für eine Person?


    Er sollte sich eine kleine Wohnung suchen, und das Haus könnt ihr
    vermieten.


    Mit den Mieteinahmen können doch bestimmt die Kredite bedient werden? und es bleibt noch was über für
    Unterhalt.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • hallo karin,


    Er verdient um die 3000 Euro netto. Zahlt aber sämtliche Kosten fürs Haus..Abtragungen, Strom, Wasser, Abfallgebühren, Versicherungen und diverse Darlehen, die allerdings auf seinen Namen laufen.


    welcher nachehelicher unterhalt dir zustehen würde kann ich dir nicht sagen. darüber müssten sich dann eure anwälte streiten und das familiengericht entscheiden.
    problem ist, dass der nacheheliche unterhalt vielleicht am ende geringer ausfallen würde, als die freiwilligen zahlungen die er zur zeit an euch leistet.
    ich weiss nicht, ob dir das risiko hier im forum irgendjemand kalkulieren kann.

  • Hallo Karin0305 ,


    Du solltest mal deinen Anspruch auf Trennungsunterhalt prüfen lassen.


    Solltest du staatliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen, dann wird dir
    dies vom Amt eh' eingefordert.Dann darfst du gar nicht auf Unterhalt
    verzichten.
    Bist du nicht in der Lage (aus gesundheitlichen Gründen) arbeiten zu
    gehen, dann steht dir auch nachehelicher Unterhalt zu.


    Was ist mit den Kindern, machen die Schule Ausbildung?
    Können die nicht auch einen Beitrag leisten?




    lg
    edy

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  • Möchte nicht auch noch Nachehelichen Unterhalt. Ist eh schon nicht genug Geld da. Mein ältestes Kind ist 13 . Also kann da keiner zum Unterhalt beitragen.
    Abgesehen davon hat mein Ältester mal ein halbes Jahr eine Wochenzeitung ausgetragen. das wurde uns dann beim Wohngeld angerechnet. Super oder?

  • Hallo ratlos,


    Zitat

    Er sollte sich eine kleine Wohnung suchen, und das Haus könnt ihr
    vermieten.


    lg
    edy

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  • Hallo ratlos,


    Zitat

    Müssen Mieteinahmen dann nicht versteuert werden?


    Die Mieteinahmen müssen zwar versteuert werden,aber bei Vermietung
    und Verpachtung enstehen auch Kosten ( Abschreibung,Kreditzinsen,
    Reparaturen usw.) so das dies oft Null auf Null ausgeht.
    Steuerberater fragen!!!!!!


    lg
    edy

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  • @ ratlos


    auch wenn eine vermietung in eurer situation nur 2. wahl ist!
    für das haus benötigt ihr eine lösung. und wenn es mit dem verkauf nicht klappt, würde ich es mit einer vermietung auf jeden fall versuchen. Die einkünfte aus vermietung und verpachtung versteuern zu müssen, würde mich davon nicht abschrecken, wenn unterm strich für deinen ex mehr geld - und somit auch mehr kindesunterhalt hängen bleibt.


    "unterm strich", damit meine ich besonders, dass er als einzelperson in eine angemessene wohnung zieht in welcher der mietpreis geringer ist als die monatliche darlehensbelastung und auch an den NK sicherlich eine menge gespart werden kann.


    die schuldzinsen und andere werbungskosten in zusammenhang mit der vermietung anzusetzen, ist ebenfalls kein unwesentlicher faktor. besonders wenn das haus noch nicht abbezahlt ist - wie von edy angesprochen!
    und auch evtl. instandhaltungs- und renovierungskosten nach dem auszug deines ex können gegengerechnet werden, wenn das haus damit zur vermietung vorbereitet wurde.


    eine einzelperson in einem grossen haus ist unwirtschaftlich, da brauchen wir sicherlich nicht drüber reden. ihr verschenkt geld, das ihr an anderer stelle nötig hättet.