Verweigerung von Unterschriften (Kontoeröffnung-Schulwechsel)

  • Folgende Konstellation: Mutter Philippina, Vater Däne, Stiefvater (ich) deutsch. Wir leben in Deutschland, meine Frau ist von ihrem dänischen Ex(lebt in Dänemark) geschieden.

    Wir wollten im Februar 2023 ein Kinderkonto für unseren Sohn (10 Jähre) einrichten. Der biologische Vater hatte damals die Unterschrift verweigert.

    Mittlerweile hat er es geschafft einen Termin beim hiesigen Jugendamt anzuberaumen, da er der Ansicht ist er sehe den Kleinen zu wenig. Termin war im November. Fand ich ehrlich gesagt erstaunlich, dass sich das deutsche Jugendamt dann darum kümmert. Meinem Verständnis nach wären doch die Dänen zuständig, oder irre ich mich da?

    Meine Frau hat eine Liste erstellt mit allen Ferienterminen im kommenden Jahr und ebenso auch eine Liste der beweglichen Ferientage.

    Der Kontakt seitens des Vaters war in den ersten 6 Lebensjahres (damals lebten meine Frau und unser Sohn noch auf den Philippinen, der Vater in Dänemark) so, dass er ihn zum ersten Mal 2 Wochen nach der Geburt gesehen und zum 2. Mal gesehen hat, als der Kleine ca. 5 1/2 Jahre war. Als beide hier in Deutschland waren, meldete sich der Vater immer nur dann wenn er ihn zu sich nach Hause (i.d.R. 2 oder 3 Mal im Jahr für 1 bis 2 Wochen). Zwischendurch 1 x oder 2x im Jahr Anrufe über Messengerdienste. Sonst kein Kontakt. Auch der Sohn fragt nie aktiv nach ob er ihn sprechen kann.

    Ausserdem ist wieder die Frage nach der Unterschrift für ein Konto entstanden. Die zuständige Beamte meinte wenn er ein guter Vater sein möchte, solle er doch seine Unterschrift geben. Dem hatte er damals dann widerwillig zugestimmt.

    Für die weiterführende Schule ist eine formlose Zustimmung des 2. Elternteiles notwendig. In einem Chat kündigte meine Frau an, dass sie schnellstmöglich diese Zustimmung benötigt.

    Es gab wieder einmal eine nicht zielgerichtete Diskussion. ("Mir hat keiner gesagt, das die Schule gewechselt werden soll", doch wurde im Gespräch beim Jugendamt erwähnt).

    So wie es aussieht, verzögert sich zumindest seine Zustimmung/Unterschrift zu einem Schulwechsel bis die Anmeldefrist für die von meiner Frau und unserem Sohn bevorzugte Schule abgelaufen ist.

    Schlimmstenfalls verweigert er die Unterschrift, was wir beide befürchten.

    Meine Frau möchte nun das ich den Kleinen adoptiere, jedoch bezweifele ich das sie die Zustimmung vom dänischen Vater bekommt.

    Gibt es die Möglichkeit, das Teile des Sorgerechtes vom Vater abgetreten werden und meine Frau zum Beispiel bei der Schulwahl oder der Eröffnung eines Bankkontos(Vermögensvorsorge) allein entscheiden kann.

    Welche Möglichkeiten haben meine Frau und ich nun?

  • Hi,

    herzlich willkommen hier bei uns in unserem kleinen Forum.

    Zunächst zum Konto. Ich hatte seinerzeit ein Schülerkonto für meinen Sohn eingerichtet; habe dieses dann irgendwann aus pädagogischen Gründen wieder gekündigt. Mein Kind wurde von der Bank in einer Form gezielt mit Werbung zugemüllt, die sich für mich in Richtung Gehirnwäsche bewegte. Also, auch ohne Schülerkonto kann Kind leben, vielleicht sogar besser als mit.

    So, nun zum anderen Problem. Ich würde dem Vater das Erfordernis des Schulwechsels schriftlich darlegen, kann ja sein, dass das in Dänemark anders ist. Ihn unter Fristsetzung (14 Tage) auffordern, beigefügtes Zustimmungsformular auszufüllen und zurück zu senden. Dieses Schreiben gerichtsfest, in Deutschland wäre das per Einschreiben, keine Ahnung, wie das in Dänemark läuft, dürfte dort aber was Vergleichbares geben, zusenden. Wenn keine Antwort kommt, das Familiengericht in eurem Ort anrufen, das kann die Zustimmung des Vaters ersetzen. Auch im Eilverfahren. Dabei hilft euch dann gerne der Anwalt eures Vertrauens.

    Nein, Zwangsadoptionen gibt es seit unseliger Vergangenheit in Deutschland nicht mehr, und das ist auch gut so. Ja, für das Kind ist das Jugendamt zuständig, an welchem es lebt. Was spricht denn gegen die bisherige Umgangshandhabung? Wie weit ist denn die Entfernung zwischen dem Vater und euch?

    TK

  • Hi ich vergaß mich vorzustellen ich hatte letztes Jahr diesen Beitrag zum Thema Kinderkonto eröffnet. Zwischenzeitlich war mein Konto anscheinend wegen Inaktivität wohl deaktiviert worden.

    Danke für den Tip mit dem Zustimmungsformular. Werde ich morgen sofort in Angriff nehmen. Die Dame vom Jugendamt erwähnte bereits das man vielleicht die Unterschrift (damals ging es um das Konto) evtl auch einklagen kann.

    Der Vater ist extrem unkooperativ. Ist auch eine längere Geschichte, die den Rahmen hier sprengen würde. Wir waren auch sehr erstaunt, dass er meine Frau vor das Jugendamt geschleppt hat ohne etwas vorher zu sagen. Sind nun aber froh, dass er es so gemacht hat, da nun einiges aktenkundig ist. Von der eventuellen Weigerung zur Unterschrift wird das Amt auch noch erfahren.

    Ausser dass er in den ganzen Jahren das Kind nur selten gesehen hat, hat er sich auch geweigert Kindesunterhalt zu zahlen, während meine Frau und er noch verheiratet waren. Seit ca. 5 Jahren zahlt er den dänischen Mindestsatz von ca. 200 Euro pro Monat.

    Die Entfernung zwischen Vater und Sohn ist ungefähr 650 km, wenn man die Verbindung über Fehmarn nimmt. Er kommt immer mit dem Auto und macht Hin und Rückweg in einem Rutsch. Um Geld zu sparen hat er allerdings diesmal die Fährverbindung gemieden und hat den längeren Weg genommen.

  • Hi,

    ganz ehrlich, ich würde auch meine Unterschrift für ein Schülerkonto verweigern und das auch gerichtsfest erklären.

    Im übrigen, bei der Entfernung ist der Umgang seltener und dafür länger doch sehr sinnvoll. Ich würde jetzt sofort das mit der Unterschrift zum Schulwechsel angehen.

    TK

  • Mittlerweile ist ein weiteres halbes Jahr verstrichen. Für einen Wechsel zur weiterführenden Schule wurde die Unterschrift des KV benötigt. Diese hat er verweigert, bzw. auf Nachrichten nicht reagiert. Eine seiner Bemerkungen war, "was willst Du machen, wenn ich die Unterschrift nicht gebe?" Darauf hin Wurde eine einstweilige Verfügung erwirkt, dass sie unseren Sohn auf der weiterführenden Schule anmelden kann. Ausserdem wurde ein Antrag auf alleiniges Sorgerecht gestellt. Die Anhörung war letzten Donnerstag, dem Antrag wurde stattgegeben.

  • Hi,

    danke erst einmal für die Rückmeldung. Es freut mich, dass das mit dem Kind jetzt geregelt ist. Noch eine ergänzende Anmerkung: bei der Verweigerung von Unterschriften, die zum normalen Leben dringend erforderlich sind, fackeln die Gerichte dem Himmel sei Dank nicht lange. Anders wäre es möglicherweise gewesen, wenn er eine gute Begründung für bzw. gegen die Schulauswahl gegeben hätte. Pure Blockade um der Blockade willen, das ist dann auch ein Grund, eben das Sorgerecht zu entziehen.

    Positiv ist auch, dass Du die ganze Sache sehr zeitig angegangen bist. Das ist auch sehr wichtig; Gerichte sind zugemüllt, und wenn dann evtl. noch Klärungsbedarf da ist, dann braucht kein Richter noch zusätzlichen Zeitdruck.

    Euch beiden alles, alles Gute und einen guten Start auf der weiterführenden Schule wünscht


    TK

  • Zustellung über DHL Express ist fehlgeschlagen, hat er angeblich nicht erhalten. Im März stand noch ein Jugendamtstermin an, bei dem herauskam das kein Schreiben bei ihm eingegangen sei. Daraufhin hat meine Frau ihm die Ladung mit Termin und Datum per mail zugeschickt.

    Letzen Samstag meldete sich dann seine Mutter: Sie hätten die Adresse des Gerichtes nicht. Ausserdem hatte er sich letzten Donnerstag (05.06.2025)noch eine Anwältin genommen, die einen Tag vor Anhörungstermin genau diesen Termin noch einmal verschieben wollte, was die zuständige Richterin aber ablehnte, dass spätestens seit Ende März bekannt sei, das ein Antrag gestellt wurde. Ausserdem hat er seiner Anwältin auch noch falschen Input gegeben und ihr gesagt, das er keine Links zur Schule erhalten hat, die unser Sohn und meine Frau ausgesucht haben. War gott sei dank alles dokumentiert, was ihm die Richterin auch sagte.

    Desweiteren hat er auch die Kosten des Umgangs (hierbei wurde ihm gesagt, das das keine Thema der Anhörung ist ) angesprochen. Für ihn fallen für jeden Umgang ca. 500 Euro an Fahrtkosten usw. an. Das war zu teuer. Die Richterin meinte dann wohl lapidar dann könne er ja Fähre nehmen. Ausserdem meinte er man kann ihn ja auch allein auf die Reise schicken. Dies verneinte die Richterin ebenfalls, und wies darauf hin das er das wohl in ca. 3 Jahren machen könne.

    Meine Frau vermutet jetzt, das er wegen der Kosten evtl. auch noch mal Stress machen wird.

  • Hi,

    ich erkläre das System nochmals weiter. Zustellungen bei gerichtlichen Anträgen werden vom Gericht aus veranlasst. Wenn man dazu die Mitwirkung des Antragstellers benötigt, etwa bei Auslandszustellungen, dann wird der Antragsteller informiert. Aber im Rahmen der EU, insbesondere bei Zustellungen in ein Nachbarland klappt das nach meiner Erfahrung problemlos. Also, die Anträge sind zugestellt worden, das ist auch das erste, was ein Gericht in einem Verfahren überprüft. Klar, dass die Anwältin eine Verschiebung wollte, das ist ihr Job. Aber mehr auch nicht.

    Im übrigen; es geht nur um den Streitgegenstand, also das, was anhängig gemacht worden ist. Wenn die Umgangskosten das nicht waren, dann wird auch nicht darüber entschieden. So einfach ist das.


    TK

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