Brauche dringend Hilfe ...😕

  • Hallo zusammen,


    ich habe 20 Jahre lang in Saturn Essen gearbeitet und habe zu liebe zu den Kindern zu Media Markt Nähe der Kindern gewechselt.


    Damit ich in deren Nähe sein könnte.


    Fahrt vorher zu Kindern war 45km
    Jetzt 5km.
    Kind 1: 12 wird sep. 13j
    Kind 2: 8 wird Aug 9j
    Kindesmutter verdient mit Bonuszahlungen ca 4500-5000€ Netto/mlt. auf Steuerklasse 2.
    Mein verdienst bis April 2023
    Hauptjob 1400€ netto
    Aushilfsjob ( jeden Sonntag ) mlt. 450-500€ netto


    In der neuen Firma kam ich trotz mehrerer Bemühungen mit meinen neuen Arbeitskollegen nicht klar.
    So das ich physisch kaputt war und auf 70% arbeiten ging.


    In 2024 habe ich die Stelle gekündigt.


    Ich habe monatlich für beide Kinder zusammen 421€ bezahlt.


    Die Summe habe ich im Gericht so vereinbart bis 2024 ( 3 jähriges Vereinbarung ohne Titulierung).


    Wenn ich meine Fixkosten abziehen würde, bleibt mir im Monat ca 150€ übrig meistens war mein Konto Knall Rot.


    Das reichte nicht mal aus mit den Kindern was zu unternehmen.


    Nun wohne ich in der Schweiz und mache eine 4 jähriges Umschulung.


    Da verdiene ich gerade mal 1200 CHF.


    Nun will das Gericht, dass ich nach der Düsseldorfer Tabelle das Minimum Kindesunterhalt bezahle.
    Das wären ca 800€ pro Monat.


    Ich habe das Gericht mein jetziges Gehalt aus der Schweiz dargelegt.


    Die sagen mir, ich musste nicht kündigen müssen und hätte weiter so arbeiten können.


    Mit dem Arbeitskollegen die mich gemobbt haben arbeiten können. Hauptsache ich zahle Kindesunterhalt weiter. Eine ärztliche Bescheinigung vom Psychiater habe ich eingereicht. Das interessiert denen nicht.


    Nun meine Frage an euch:


    Muss ich trotz des niedrigen Gehaltes Kindesunterhalt zahlen ?


    - Was passiert, wenn ich nicht zahlen würde?
    - Vollstreckung nur die deutschen Konten ?
    - Vollstreckbar auch in der Schweiz ?
    - ich bin erneut verheiratet mit einen Schweizerin.
    - die Wohnung in Deutschland werde ich kündigen
    - die Kinder hole ich nur noch im Ferienzeit ab,
    Weil ich es nicht mehr leisten kann.


    Ich habe mit Deutschland abgeschlossen und werde nicht mehr zurück gehen.


    Meine Ex-Frau verdient monatlich 4500-5000€ in Deutschland und erhält dazu das Kindergeld von beiden Kindern und zusätzlich Kindesunterhalt von mir. Naja mit 5500-5800€ netto lässt sich gut leben.


    Ich hoffe sehr, dass ihr meine Lage versteht und hilfreiche Tips geben könnt.


    Danke im voraus.


    Gruß pit

  • Ich kann es ärztliche Attest vorlegen wegen Psychostress.

    Wieso fragst du?

    Ich hab von der Regelung auch gehort, wenn jemand das dreifache verdient vom Netto Betrag, dass man nicht Unterhaltspflichtig ist

  • Wenn ich nicht mehr in Deutschland wohne und die deutsche Staatsangehörigkeit nach Erhalt der schweizer Staatsangehörigkeit abgebe, bin ich dann weiterhin Unterhaltspflichtig?

    Können die mich in der Schweiz vollstrecken wegen Kindesunterhalt?

    Ich habe gemeinsame Haus überschrieben ohne eine Cent zu verlangen und zahle seit 8 Jahren Kindesunterhalt.

    Habe kein leben mehr. Nun habe ich eine Frau gefunden die mich liebt und

    Ich möchte endlich mein Leben wieder genießen.

    Die Anwälte vertraue ich nicht mehr. Die kassieren nur Geld und tun wirklich nichts.

    Sogar Google weiß mehr als die Anwälte. Oder die wollen nur das nötigste tun.

    Leicht verdientes Geld.

    Daher vertraue ich euch aus dem Forum mehr. Da ihr mein Leiden und schmerzen und die Situation nach empfinden könnt.

    Ich brauche dringend eure Rat und Erfahrungen bezüglich Vollstreckung ect

    Edited once, last by Pit1981 (February 7, 2025 at 6:03 PM).

  • Ich würde das trotzdem unbedingt mit einem Anwalt regeln.

    So einfach kommst du aus der Nummer nicht raus.

    Das mit dem Haus muss auf den Tisch. Ebenso das hohe Gehalt deiner Ex.

    Beschreib mal etwas genauer, was da mit dem Gericht war:

    Was genau wurde verhandelt, wer war anwesend, was wurde beschlossen?

  • Das mit dem Haus lief alles über Notar. War im Jahr 01.08.2017.

    Vermutlich ist das verjährt. Falls du bezüglich Anfechtung des Vertrages denkst.

    Ich schreibe dir, nachdem ich zu Hause bin

  • Nun will das Gericht für beide Kinder das Mindestkindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle gezahlt wird. Mein Gehalt hat sich nicht geändert eher niedriger geworden.

    Das interessiert niemanden. Ich habe meine Kindern erklärt, dass ich nur noch Ferienzeit abholen kann und nicht wie gewohnt jede zweite Woche für 5 Tage.

    Die Kinder haben es verstanden.

    Ich soll meine Ex-Frau Freizeit geben und gleichzeitig zahlen.

    Hochlebe deutsches gesetzt.

  • Ich bin der Meinung, dass ich mehr als genug an meine Ex-Frau bezahlt und beschenkt ( Haus ) habe l.

    Meine Frage an euch:

    Was passiert, wenn ich nicht zahlen würde?

    - Vollstreckung nur die deutschen Konten ?

    - Vollstreckbar auch in der Schweiz ?

    - ich bin erneut verheiratet mit einen Schweizerin.

    - die Wohnung in Deutschland werde ich kündigen

    - die Kinder hole ich nur noch im Ferienzeit ab,

    Weil ich es nicht mehr leisten

    kann.

  • Das Gericht hat der Rechtslage nach recht.

    Du darfst nicht einfach eine Umschulung machen. Du musst deine gesamte Arbeitskraft dafür einsetzen, den Unterhalt für deine Kinder zu gewährleisten. Falls du das nicht tust, wird dir ein Einkommen fiktiv angerechnet. Das hat das Gericht gemacht, indem es den Mindestunterhalt einfordert.

    Dagegen zu argumentieren wird wohl nur mit Anwalt funktionieren, wenn überhaupt. Du musst das Attest vorlegen und nachweisen, dass die Umschulung zwingend notwendig ist.

    Ansonsten kann vollstreckt werden, auch ins Ausland, da bin ich mir ziemlich sicher.

    Dein Hauptpfund wäre das Haus, aber das wird auch schwierig, da es schon länger her ist und nicht direkt in Kindesunterhalt umgewandelt werden kann.

    Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass man für seine Kinder immer den Mindestunterhalt bereitstellen sollte. Wer das nicht macht, nutzt die Allgemeinheit aus.

    Soweit meine Laienmeinung.

  • Noch in Ergänzung zu GA: in den Unterhaltsstreitigkeiten ist es immer so, dass der zur Zahlung Verpflichtete meint, zu viel zu zahlen, die andere Seite, es sei zu wenig. Und, Ausbildung kann vorübergehend einen Einfluss auf die Höhe der Unterhaltsverpflichtung haben. Allerdings nur, wenn diese letztlich auch schon zum Zeitpunkt der Geburt läuft. Der Klassiker: Schüler, Azubi, Student wird Vater. Klar, der muss seine Ausbildung nicht abbrechen, um seinen Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen. Aber das alles nach Jahren der Berufsausübung zu starten; sorry, die Kinder sind nicht dazu da, die Ausbildung der Eltern zu finanzieren.

    Bei neuer Verbindung/Verehelichung sinkt abgesehen davon auch der Selbstbehalt. Und ja, man kann innerhalb Europas auf jeden Fall, außerhalb Europas meist auch, grenzübergreifend vollstrecken. Inzwischen sind da die meisten Anwälte recht fit; sind ja keine Einzelfälle mehr. Aber, es gibt in Deutschland auch mindestens zwei Anlaufstellen, die bei Auslandsvollstreckung Hilfe leisten: ein Institut für internationales Familienrecht in Heidelberg und ein Bundesamt in Bonn. Die Mitarbeiter in beiden Einrichtungen machen den ganzen Tag nichts anderes, als zu vollstrecken, und zwar grenzüberschreitend.

    TK

  • Hi,

    was Kinder heute so kosten, darüber gibt es Erhebungen. Die Mutter leistet ihren Beitrag nicht nur durch Betreuung, sondern eben auch durch finanziellen Unterhalt. Dass die Mutter offensichtlich eine geordnetere Lebensplanung hat, das hat nichts mit Kindesunterhalt zu tun.

    TK

  • Wenn der Fall aktuell vor Gericht liegt, brauchst du zwingend einen Anwalt. Es besteht Anwaltszwang. Hast du keinen Anwalt, verlierst du das Verfahren allein aus diesem Grund. Den Inhalt wird dann niemand überprüfen.

    Die damalige Vereinbarung ist auf der ganzen Welt vollstreckbar. In verschiedenen Ländern müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt oder nachgeholt werden. In der Schweiz besteht aber nicht mal eine sprachliche Hürde. Dort wird die Vollstreckung mMn besonders einfach funktionieren.

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