Versorgungsausgleich Einvernehmliche Scheidung

  • Hallo,

    ein Versorgungsausgleich ist selten gerecht.

    Mein Versorgungsausgleich fand statt mit:

    Mehr Arbeitsstunden, weniger Freizeit, Wochenenddienst, einspringen, Treffen absagen weil man arbeitet, stets müde sein, weitermachen wenn man nach der Arbeit nach Hause kommt mit Haushalt Schule Hausaufgaben Kinder betreuen wenn sie krank sind...

    Der VA sagt dann also,

    dafür habe ich mehr verdient als die andere Person, die fünf Tage die Woche gearbeitet hat.

    Die andere Person Feierabend um 16h, im Schichtdienst hatte ich sehr häufig nach 22h Feierabend.

  • Guten Abend,

    aber die Frage war ja von mir an Euch,

    das mein Partner mir stets beteuerte

    wir machen keine Vergleiche, ich weiß was Du geleistet hast.

    Und nach Abschluß der ganzen Sache finde ich das allerste Schriftstück

    was sein Anwalt zur Eröffnung des Verfahrens an das Gericht sendet, mit der konkreten Aufforderung der VA ist durchzuführen.

    Also ist das direkt die Aufforderung dieses zu tun, und daran führt kein anderer Weg vorbei.

    Der Antrag auf einvernehmliche Scheidung hätte auch ohne diesen Zusatz versendet werden können.

    Oder sehe ich da etwas falsch?

  • Hi,

    das hatte ich doch schon weiter oben geschrieben. Nochmals etwas einfacher formuliert:

    Ein Gericht entscheidet im Scheidungsverfahren nur über das, was im Antrag steht. Zusätzlich wird es von Amts wegen dann zwingend ein Versorgungsausgleichsverfahren durchführen, es sei denn, es ist was anderes förmlich beantragt. Förmlich beantragt ist im Antrag auf Ehescheidung dahingehend nichts. Deshalb hat das Gericht dann die Maßnahmen eingeleitet, die eingeleitet werden mussten, um den VA durchzuführen. D.h. es sind die Auskünfte beim Versicherungsträger/bei den Versicherungsträgern eingeholt worden. Das ist dir auch mitgeteilt worden. Warum hast du da nicht reagiert? Bis zu diesem Punkt hättest du schon zweimal aufmerksam werden und reagieren können/müssen. Du hast es nicht getan, keinen eigenen Antrag gestellt.

    So, dann hätte man noch einen VA-Ausgleichsverzicht noch in den förmlichen Vergleich packen können, auch das ist nicht geschehen. In eurem Vergleich haben beide auf etwas verzichtet; wahrscheinlich wäre diese Paket-Lösung nicht zustande gekommen, wenn nur er verzichtet hätte. Und, wir wissen nicht, ob der VA überhaupt abdingbar gewesen wäre.

    Das Gericht und damit der Staat interessiert es überhaupt nicht, welches (finanzielles) Lebenskonzept ihr in der Ehe hattet, und das ist auch gut so. Und, ich hatte doch schon weiter oben ein Beispiel gegeben: wenn jemand die Absicht erklärt, in den Urlaub nach Italien zu fahren, dann kann niemand ihn trotz dieses Versprechens/dieser Absicht zwingen, diese Absicht umzusetzen. Verbindlich wird diese geäußerte Absicht erst, zumindest gegenüber dem Reiseveranstalter, wenn gebucht ist.

    Was ist Gerechtigkeit? Es gibt nichts Subjektiveres. Im Mittelalter fand man es gerecht, Dieben die Hand abzuschlagen. Zu Nazi-Zeiten fanden es doch sehr viele Deutsche gerecht, Juden zu töten. Nichts ist so wandelbar, wie der Geist der Zeit. Im Zivilrecht ist es gerecht, Lösungen zu erarbeiten, und dafür feste Regeln aufzustellen. Diese Regeln sind in deinem Scheidungsverfahren eingehalten worden. Niemand ist dafür verantwortlich, dass du einen Antrag nicht gestellt hast. Das kann aus Kostengründen dann sinnvoll gewesen sein, wenn er aussichtslos gewesen wäre. Wissen wir hier nicht. Oder, die ganze Sache wäre dann doch letztlich viel teurer für dich geworden, weil der Ex dann noch andere Sachen wie Unterhalt oder Zugewinnausgleich geltend gemacht hätte. Auch das wissen wir nicht.

    Eines wissen wir aber: Scheidung ist mit dem integrierten Vergleich rechtskräftig.

    TK

  • Hallo,

    mir geht es nicht um Kostengründe oder das das Gericht falsch geurteilt haben könnte.

    Alle Unterlagen sind an meinen Anwalt gegangen.

    Zum Teil sind diese auch an mich gegangen.

    Auch wenn sich die Mandanten für die Anwälte einig sind, auf jegliche Vergleiche zu verzichten,

    wie kommt es zu der ersten Formulierung im Antrag einer einvernehmlichen Scheidung bei meinem Exmann zu diesem Zusatz?

    Es sollte klar sein , das Familiengericht überprüft auch den Verzicht auf Versorgungsausgleich, und fragt dann nochmal bei der ersten und einzigen Gerichtstermin nach ob dieses stattfinden soll.

  • Hallo,

    für mein Verständmis gehört dieser Zusatz nicht in einen Antrag einer einvernehmilichen Scheidung .

    Genauso hätte dort stehen können, wir fordern ,der Zugewinn ist durchzuführen und dieser ist durchzuführen.

    Auch ohne diesen Zusatz findet eine Rentenkontoklärärung statt, was mir bereits bekannt war.

    Nur das der Anwallt des Antragsstellelles das so schon formuliert.

    Für mein Verständnis hätte dort nur stehen müssen, die Scheidung wird beantragt...

  • Hi,

    der Zusatz ist doch gar nicht im Antrag drinne. Hab ich dir jetzt doch schon mehrfach erklärt. Und weder die Gerichte noch wir hier, noch irgendjemand anderes verteilt stilistische Noten für gelungene, nicht so gut gelungene Schriftsätze. Wir sind nicht in der Schule. Abgesehen davon wollte der Anwalt - was absolut üblich ist - signalisieren, dass einiges noch "im Fluss" ist. Auch das ist absolut üblich, der Richter weiß das richtig zu bewerten.

    Und - einvernehmliche Scheidung heisst ja nicht, dass in allen Punkten einvernehmen da sein muss. Es bedeutet nur, dass hinsichtlich des Wunsches einer Scheidung einvernehmen herrscht, keiner der Eheleute an der Ehe festhalten will. Alles, alles andere kann auch streitig sein. Was reitest du nur immer wieder darauf rum? Ist doch letztlich völlig wurscht, der Richter weiß durch diesen Hinweis allerdings, dass er nicht überprüfen muss, ob die Ehe wirklich gescheitert ist. Also es existiert ein möglicher Streitpunkt weniger, und das wars.

    TK

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