Kein Problem. Nur ich habe einen bestimmten Weg im Auge, und dafür muss erst einmal einiges vorab geklärt werden.
Du startest die Anfrage in der letzten Stadt, in welcher die Ex und Kind gelebt haben. Und dann sieht man weiter.
TK
Kein Problem. Nur ich habe einen bestimmten Weg im Auge, und dafür muss erst einmal einiges vorab geklärt werden.
Du startest die Anfrage in der letzten Stadt, in welcher die Ex und Kind gelebt haben. Und dann sieht man weiter.
TK
Also einfach eine Email an das Rathaus mit " Ist Maria Müller geb. am 01.01.0001 in Stadt XY gemeldet?
Hi,
wie das in der Stadt abläuft, keine Ahnung, man könnte aber vorher mal anrufen und nachfragen?
TK
Alles klaro, dann klingel ich da nächste Woche mal durch.
Bin mir aber sehr sicher, dass raus kommen wird das sie nirgendwo gemeldet ist da ich oft von bekannten höre, dass sie wieder irgendwelch Bilder aus Sri Lanka oder Thailand oder Spanien oder sonst wo Online gepostet hat.
Ich bin sehr Neugierig, was hast du denn da im Kopf tk?
Nun ja, das werde ich konkretisieren, wenn wir ein paar Infos mehr haben. Schau mal, du bist Laie, und da ist es wichtig, keine falschen Hoffnungen zu wecken. Nur, weil irgendwas im www steht, bitte, muss es doch nicht stimmen? Mir ist im Augenblick eines ganz, ganz wichtig. WO IST DAS KIND?
TK
Wo das Kind ist kann ich nur bei meiner Ex per Email erfragen.
Von dem Einwohnermeldeamt der Stadt in der sie zuletzt gemeldet waren kann ich doch nur herausbekommen ob sie da noch gemeldet ist oder nicht bzw. wohin sie sich abgemeldet haben, von meiner Ex habe ich die Abmeldebescheinigung dieser Stadt mit Umzug nach "unbekanntes Ausland" ja bekommen.
Deshalb verstehe ich nicht ganz wie mir die Stadt bescheinigen soll wo das Kind gerade ist, die können ja nur sagen hier ist sie nicht gemeldet.
Oder ist das genau was ich brauche?
Du, wenn das Kind irgendwo in Deutschland angemeldet ist, aus was für Gründen auch immer, dann erfährst du das so. Und wenn wir hier das wissen, dann kommt der nächste Schritt.
Mensch, deine Ex gibt dir so viele Infos, wie sie braucht, um Unterhalt für das Kind zu bekommen. Und das geht nun mal gar nicht.
TK
Okay, dann bleibe ich geduldig und ruf erstmal im Rathaus an.
Vielen Dank euch allen und schon mal schönes Wochenende.
Nun ja, ich will dich nicht schikanieren. Nur die Wege, über die nachzudenken ist, sind eben sehr unterschiedlich. Je nach Ausgangslage. Noch eine ergänzende Frage: wo ist denn das Kind krankenkanssentechnisch versichert?
TK
Das Kind ist mit einer Reisekrankenversicherung versichert.
So, allein das ist schon mal eine Katastrophe. Ernsthafte Erkrankungen sind davon nicht erfasst. Sondern nur die, die typischerweise auf einer Reise auftreten.
TK
Hallo,
Das Kind ist mit einer Reisekrankenversicherung versichert.
Gibt es darüber auch eine "gesetzliche KV ? , Pflichtversicherung" ? .
edy
Ich kann die Mutter leider nicht davon abhalten ein Nomadenleben zu führen.
Deshalb geht mir das auch so gegen den strich so ein Haufen Unterhalt mit dem wissen zu Zahlen, dass das Kind nichts davon hat und ich nur den Reise Fanatismus meiner Ex damit finanziere.
Eine gesetzliche KV oder irgendeine Pflichtversicherung hat sie nicht.
Hi,
ich war mit meinen Kindern beruflich bedingt mehrfach längere im Ausland. Es musste jedes mal sehr aufwendig die Versicherung umgestellt werden. Ich hatte das Glück, dass das mein Arbeitgeber übernahm. Also, dass was da abgeht, das geht gar nicht.
Sanchez, geht es dir eigentlich nur um das Geld oder auch um das Wohlergehen des Kindes? Auch wenn du keinen Kontakt hast, es ist DEIN KIND! Hast du z.B. eine Vorstellung darüber, abgesehen von allem anderen, was der Krankentransport von wo auch immer nach Deutschland kostet und wer dann in Anspruch genommen wird?
TK
Hallo,
das Wohlergehen meines Kindes ist mir am wichtigsten, mir ging es lange Zeit auch selbst sehr schlecht mit der ganzen Situation.
Mittlerweile habe ich gelernt zu akzeptieren, dass ich nicht alles beeinflussen kann und manche dinge akzeptieren muss wie sie sind.
Dass ich der Mutter einreden könnte irgend etwas anders zu machen ist ausgeschlossen besonders wenn ich sie auf solche Sachen wie Krankheitsfall Schule sozialer Kontakt zu anderen Kindern oder ähnliches hinweisen würde.
Auch wenn es für mich selbst sehr traurig ist und von außen betrachtet sehr Egoistisch scheint habe ich für mich selbst beschlossen mich da nicht einzumischen und sie so leben zu lassen wie sie will, dass es für das Kind alles andere als gut ist so ein Leben zu führen ist mir sehr wohl bewusst.
Ich denke mal, man muss auf eine Lösung hinarbeiten, die das Kindeswohl berücksichtigt, und dein finanzielles Risiko für die Zukunft überschaubar macht. Das ist so dass, was ich im Kopf habe, denn allein die Krankenkassenregelung für das Kind ist für dich eine tickende Zeitbombe. Und, wenn das Kind erst einmal wieder in Deutschland oder EU-nahem Ausland lebt, vielleicht kommt ja dann auch eine Beziehung zum Kind zustande, das würde ich euch von ganzem Herzen wünschen.
Aber, der erste Schritt ist klar, wenn ich Zeit habe, schicke ich dir nachher auch noch eine PN.
TK
Vielen dank,
mir war es bis jetzt nicht bewusst, dass ich herangezogen werde wenn mal etwas sein sollte.
Wenn das Kind erst 7 ist, sehe ich kaum Gesprächsbedarf. Da das Kind kein Einkommen hat, geht es doch nur noch um die Fragen des Bedarfs und der Leistungsfähigkeit. Der Mindestbedarf eines 7jährigen Kindes in Deutschland beträgt 554 €. Wird Kindergeld gezahlt, kann man sich die Hälfte davon auf den Unterhalt anrechnen (dann wären es noch 426,50 €). Einzig interessant wäre für mich die Frage, wie hoch denn der Unterhaltsbedarf bei einem "fahrenden Kind" tatsächlich ist. Denn die deutschen Zahlen anzulegen macht relativ wenig Sinn, wenn die Mutter sich gerade in Albanien (zu viel) oder in der Schweiz (zu wenig) oder sonstwo aufhält. Das finde ich schwierig zu beurteilen.
Ich hatte gehofft, dass du dich auch meldest. Wir sind uns ja einig. Nur, wir wissen doch nicht einmal, ob das Kind überhaupt noch lebt. Und eben wo und bei wem. Und die Klärung der Krankenkassensituation. Da ist schon einiges an Klärungsbedarf da.
TK
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