Unterhalt? Kind lebt mit Mutter ohne festen Wohnsitz in "unbekanntem Ausland"

  • Hi,

    erstmal vielen Dank für die Unterstützung hier im Forum.

    Was die einfachsten Klärungen angeht bin ich anderer Meinung. Dass mein Kind lebt und es ihr hoffentlich einigermaßen gut geht, steht außer Frage.

    Ich habe hier einfach nur die Fakten zur Situation dargestellt und wollte wissen, wie das mit dem Unterhalt rechtlich in solch einem Fall geregelt ist.

    Es kann doch nicht sein, dass ich der Einzige bin mit so einer Situation, bzw. vll. hattet ihr in diesem Forum schon mal etwas Ähnliches.

    Und das wo ist mit "unbekanntes Ausland" in der Abmeldebescheinigung angegeben, das heißt sie reisen durch die Gegend von Spanien bis Sri Lanka so wie ihr gerade danach ist. Daher ist ein dauerhafter Aufenthaltsort de facto nicht festzustellen.

    Mir geht es nur darum nach geltendem Recht zu handeln und den Unterhalt auch weiter zu zahlen, was ich aber überhaupt nicht will, ist Unterhalt zu bezahlen, der nicht für das Kind sondern zur Finanzierung eines Vagabundenlebens herangezogen wird.

    Gruß Sanchez

  • Hi,

    wozu regelmäßige Unterhaltszahlungen herangezogen werden, das kannst du nicht steuern. Das ist bei einer Unterhaltsrente nun mal so. Geht ja auch gar nicht, weil eben in einer solchen Zahlung auch Miete, Strom, Wasser, was weiß ich mit enthalten sind. Und wenn das Kind gemeinsam mit der Mutter reist, eben auch Flugkosten, Benzinkosten u.s.w. Es geht hier darum, einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen des Kindes und den Interessen des zahlenden Elternteils zu finden. Den Ansatzpunkt dafür haben wir dir hier jetzt schon mehrfach geliefert. Es gibt da relativ feste Spielregeln. Nur, auch der Gesetzgeber hat ebenso wenig wie Gerichte oder Jugendämter Zauberfeen zur Verfügung, die dafür sorgen, dass sich das alles von alleine regelt.

    Also, zum xten mal: rausfinden, wo das Kind lebt, wenn es denn lebt, dann kann man rechnen. So einfach ist das.

    TK

  • Man könnte in dem Fall als Betroffener auch selbst einen Antrag auf Kindergeld stellen. Das funktioniert nicht, wenn der andere Elternteil sich mit dem Kind in der EU aufhält (vgl. BFH, Urteil vom 4.2.2016, Az. III R 17/13). Für Fälle außerhalb der EU bin ich mir aber nicht sicher.

    Die Mutter kann sich an kein deutsches Jugendamt wenden, weil ein solches nicht zuständig ist. Sie hat weder einen Beratungsanspruch noch kann sie das Kind durch das Jugendamt vertreten lassen. Allenfalls eine ausländische Behörde (oder Anwalt) könnten hier auftreten. Es ist jedoch zu bezweifeln, dass das passiert.

    Denn ohne Aufenthalt wird die Mutter nirgends Hilfe bekommen und es lässt sich kein Bedarf bestimmen. Vollkommen korrekt erfasst. Vielmehr wird sie im Jugendamt mit der harten Realität des Kindeswohls konfrontiert werden. Das scheint dich ja bisher nicht weiter zu stören und du nimmst es hin wie es ist.

    Und das ist auch der Punkt, warum du keine Gleichgesinnten finden wirst, denn tendenziell würde eine solche Situation niemand anstandslos akzeptieren. Deine Unterhaltszahlungen sind komplett freiwillig, weil der Bedarf unklar ist und nicht dargelegt wird. Die Mutter legt nicht nur unterhaltsrechtlich notwendige Informationen nicht vor, sie verletzt auch eventuell das Kindeswohl und sie bewegt sich mit ihrem Verhalten im strafbaren Bereich. Wenn das aber niemand anzeigt, wird es auch in Zukunft keinen interessieren.

    Wenn es einem wirklich nur um die Unterhaltsfrage geht, dann würde einem ein Anwalt mitteilen, dass man die Zahlung vollständig einstellen kann, bis die Mutter den Bedarf des Kindes darlegt.

  • TN, Danke für die klaren Worte. Wir scheinen ja in dieselbe Richtung zu denken. Mit der vollständigen Zahlungseinstellung bin ich etwas vorsichtig gewesen, wir wissen ja nicht, ob ein Unterhaltstitel in der Welt ist. Und aus dem könnte natürlich jederzeit vollstreckt/gepfändet werden, also das Konto des Vaters dicht gemacht werden. Das sollte man doch vermeiden. Und wenn die Lady eben in einem "Billigland" unterwegs ist, kann es ja durchaus sein, dass sie auch von dem Kindesunterhalt gut lebt. Man ihr mit Einstellung der Zahlung den vollständigen Lebensunterhalt entzieht. Wenn kein Titel in der Welt ist (vom Jugendamt oder Gericht oder Notar ausgestellt), dann würde ich auch empfehlen, die Zahlungen so lange einzustellen, bis die Mutter die oben bereits genannten Leistungen erbracht hat. So, dass man sauber rechnen kann. Und - wer sagt denn, dass das Kind noch mit der Mutter "on tour" ist?

    TK

  • Hallo in die Runde, hab das alles mit großen Erstaunen gelesen, "crazy world" und was es alles so gibt8|

    Ob meine Meinung hier von Bedeutung ist, lasse ich mal offen. Was mich aber als Vater, auch ohne Sorgerecht interessieren würde, wie geht es denn meinem Kind? Da ja anscheinend kein Titel existiert, wäre die Zahlungseinstellung zwar hart, könnte aber auch mit eigenen Bedingungen verknüpft werden. Die Mutter kann leben wie sie will, das Kind hat aber auch ein Recht und muss nicht alles was so bestimmte Lebenspläne angeht akzeptieren.

    Meine Idee, verknüpfe weitere Zahlungen mit mindestens einem Videotelefonat mit deiner Tochter im Monat. So kannst du auch selber sehen wie es ihr geht und dir ein besseres Bild machen. Wenn Mail geht, geht auch visueller Kontakt, man muss es blos wollen.

    Gruß frase

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