Hi,
erstmal vielen Dank für die Unterstützung hier im Forum.
Was die einfachsten Klärungen angeht bin ich anderer Meinung. Dass mein Kind lebt und es ihr hoffentlich einigermaßen gut geht, steht außer Frage.
Ich habe hier einfach nur die Fakten zur Situation dargestellt und wollte wissen, wie das mit dem Unterhalt rechtlich in solch einem Fall geregelt ist.
Es kann doch nicht sein, dass ich der Einzige bin mit so einer Situation, bzw. vll. hattet ihr in diesem Forum schon mal etwas Ähnliches.
Und das wo ist mit "unbekanntes Ausland" in der Abmeldebescheinigung angegeben, das heißt sie reisen durch die Gegend von Spanien bis Sri Lanka so wie ihr gerade danach ist. Daher ist ein dauerhafter Aufenthaltsort de facto nicht festzustellen.
Mir geht es nur darum nach geltendem Recht zu handeln und den Unterhalt auch weiter zu zahlen, was ich aber überhaupt nicht will, ist Unterhalt zu bezahlen, der nicht für das Kind sondern zur Finanzierung eines Vagabundenlebens herangezogen wird.
Gruß Sanchez