Unterhalt / Wechselmodell?!

  • Guten Morgen,

    Ich bin neu hier und ehrlich gesagt auch etwas verzweifelt und fühle mich vom Amt ima tich gelassen! Jede Frage die ich an das zuständige Amt Stelle wird so gut wie ignoriert.... Es heißt immer ich bin ja Unterhaltszahler und wenn ich mir den Luxusumgang mit meiner Tochter nicht leisten kann soll ich sie nur jedes 2te Wochenende nehmen....

    Habe meine Tochter 144-150 Tage im Jahr das sind also zwischen 38 und 40% im Monat.

    Kaufe alles schon immer selbst und die Mutter ist weggezogen so dass ich wesentlich mehr kosten habe zwecks holen und bringen ja laut Gesetz ja meine Pflicht ist als Zahler.

    Wie ist das denn mit dem Unterhalt? Keiiner kann mir da Antworten geben jetzt versuche ich es hier mal.

    Ich Danke schonmal im vorraus.

    Lg

  • Noch ein Nachtrag: du musst nichts selbst kaufen, wenn sich das Kind bei dir aufhält, außer eben das Kind ernähren. Also keine Klamotten oder was weiß ich. Und wenn du das tust, dann bleiben die Sachen bei dir, wenn das Kind zur Mutter zurück fährt. Da musst du sehr konsequent sein. Kein zusätzliches Sponsoring. Wie weit lebt denn die Mutter entfernt?

    TK

  • Hallo danke erstmal. Mutter ist 32km einfach weggezogen. Ich kaufe alles selbst was auch hier bleibt. Habe auch meine Tochter privat versichert weil ich nie die Krankenkassenkarte mitbekomme (obwohl schon öfter angesprochen und auch bereits ein Vorfall war im Krankenhaus). Geht um das Jugendamt das für meine Tochter zuständig ist. Ich habe wortwörtlich die Aussage bekommen..... Wenn sie sich den Luxusumgang nicht leisten können dann müssen sie ihn weglassen.

    Lg Patrick

  • Meine Güte, da ist viel zu regeln. Einmal, 32 km sind keine Entfernung, vergiss da eine Anrechnung auf den Unterhalt. Wenn ihr gemeinsames Sorgerecht habt, dann hast du auch Anspruch auf eine zweite Krankenkassenkarte, das was du da gemacht hast, das ist überflüssig. Es sei denn, die Tochter war schon immer privat krankenversichert und das war von dir fortzuführen.

    Das Jugendamt ist nicht dafür da, dich gratis zu beraten und deine Interessen durchzusetzen. Dafür ist eine andere Berufssparte zuständig, das sind Anwälte. Und meine anderen Fragen hast du nicht beantwortet. Das zeigt mir, dass du juristisch gesehen die Angelegenheit nicht im Griff hast. Das ist kein Vorwurf, wirklich nicht.

    Wie wäre es damit, das Ganze mal auf vernünftige Beine zu stellen? Sauber rechnen, gegebenenfalls einen existierenden Titel abändern, die Krankenkassensituation regeln, u.s.w.?

    TK

  • Oh sry mein Guter

    Das Amt hat das berechnet. Und ein Titel nein ich hab lediglich einen schrieb bekommen bzw unterschreiben müssen dass der Unterhalt gezahlt wird. Ob das ein Titel ist wage ich zu bezweifeln.

    Und ja ich kenne mich 0 aus. Bin in sowas einfach schlecht. 🙄

  • Hi,

    das wird schon ein Titel sein. Denn das Jugendamt arbeitet im Interesse der Kinder eben auf die Realisierung der Unterhaltsansprüche des Kindes hin. Und das Kind hat einen Anspruch auf einen Unterhaltstitel. So, ob die Höhe richtig berechnet ist, keine Ahnung, hast du wahrscheinlich auch nicht. Das wäre für mich der Einstieg; denn auch Titel kann man korrigieren. Also mal sauber durchrechnen, gucken, ob die Höhe stimmt, gegebenenfalls eine Abänderung betreiben, die Situation mit der Krankenkasse klären. Das wäre mein Einstieg in die Angelegenheit.

    TK

  • Hallo Patrick, ich finde es super, das du für deine Tochter ein verlässlicher Vater sein willst.

    Verabschiededich von dem Gedanken, das dir Ämter hier zur Seite stehen. Ich finde die Aussage "Luxusumgang" eine Frechheit. Die Vereinbarung,

    du du mit dem Jugendamt zum Unterhalt hast, kannst du wie einen Titel betrachten. Zahlst du nicht in der vereinbarten Höhe, laufen Schulden auf.

    Willst du die finanzielle Seite klären, brauchst du (TK hat das schon beschrieben) einen eigenen Rechtsbeistand. Das JA wird immer das Maximum fordern.

    Das mit der KV verstehe ich nicht. Bei der Übergaben des Kindes kann doch die Versichertenkarte ausgehändigt werden. Wenn die Mutter das ablehnt, beim Arzt oder im KH darauf hinweisen und die Mutter in die Verantwortung bringen, die Karte dann vorzulegen.

    Ich glaube kaum, das die Mehrkosten für die PKV anrechnbar wären. Es würde auch zu Lasten des Kindes gehen, wenn dadurch der UH abgesenkt würde.

    Frohe Ostern und bleibe weiter der verlässliche Vater, auch wenn es eine harte Zeit ist.

    Gruß frase

  • Hi,

    nochmals zur Erklärung. Wenn das Jugendamt dich im Rahmen einer Beistandschaft für das Kind angeschrieben hat, wofür viel spricht, dann war es Interessenvertreter des Kindes. War also quasi als Anwalt des Kindes aktiv. Und ein Anwalt versucht nun einmal, möglichst viel für seinen Mandanten heraus zu holen. Der Denkfehler bei dir (passiert häufig) ist insoweit, dass du geglaubt hast, das JA sei hier neutral als Amt unterwegs, und schon deshalb sei alles so, wie es sein müsse. Wäre die Berechnung seinerzeit von einem gegnerischen Anwalt gekommen, hätte man das mit Sicherheit überprüft.

    Ich würde dir einen örtlich ansässigen Anwalt deines Vertrauens empfehlen. Wie man den findet, das habe ich weiter unten im Vermischten mal vor langer Zeit geschrieben. Lies da mal nach. Ich warne in so Fällen vor den "Superanwälten" aus dem Internet. Wichtig ist häufig der örtliche Bezug, der Anwalt kennt "seine" Richter und Jugendämter; auch der persönliche Kontakt ist m.E. förderlich.

    Und - bitte informiere uns, wie es weiter geht.

    TK

  • Bevor man zum Anwalt geht sollte man sich wenigstens grob informieren, ob es überhaupt einen Verhandlungsspielraum gibt, ansonsten ist der Gang verschenktes Geld. Wenn man sich nur die Frage stellt, was anrechenbar ist, kann man auch mal die Unterhaltsleitlinien und zwei drei Internetseiten lesen.

    Bei erheblicher Mitbetreuung könnte man z.B. eine Herabgruppierung nach der BGH Rechtsprechung verhandeln. Das sollte kein Problem sein.

    Dass Jugendämter immer das Maximum fordern kann ich nicht bestätigen. Häufig versuchen diese Stellen einvernehmliche außergerichtliche Lösungen zu erzielen, natürlich mit berechtigtem Nachdruck, aber auch nicht außerhalb des rechtlichen Rahmens. Diese Leute dort verdienen keinen Cent an einem streitigen Unterhaltsverfahren und sind gewiss nicht an Mehrarbeit interessiert. Sie scheitern auch aus diesem Grund fast nie mit ihren seltenen Verfahren. Anwälte versuchen dagegen häufig völlig absurde Dinge, behaupten Schwachfug, unterstellen einem unwahre Dinge, ignorieren Rechtsprechung und stellen häufig unbegründete oder gar unzulässige Anträge beim Gericht. Denn Gerichtsverfahren sind ihr Geschäft. Ich hab es erst kürzlich wieder persönlich als Betroffener in einem Rechtsstreit erlebt. Dennoch bleibt einem Unterhaltspflichtigen nur der Gang zum Anwalt, wenn es tatsächlich etwas zu streiten gibt.

    Natürlich trifft man auch in der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt auf unterschiedliche Menschen mit eigenen Meinungen und unterschiedlichen Charakteren. Wenn da jemand eine erhebliche Mitbetreuung sprachlich als Luxusumgang degradiert, dann ist das unangebracht und fördert natürlich nicht das Vertrauen und die Zusammenarbeit. Juristisch ist es dennoch weitestgehend richtig und wenn man ohne Beratungsanspruch beim "Anwalt" (Beistand) der Gegenseite anruft und dort in völliger Ahnungslosigkeit auftritt, muss man vielleicht auch mal mit einer dummen Antwort rechnen. Man würde z.B. im Rechtsstreit mit seinem Vermieter doch auch nicht bei dessen Anwalt anrufen und ihm allgemein von den Problemen in der Wohnung erzählen.

    Hätte man hier mal im Jugendamt z.B. konkret nach der Möglichkeit einer Herabgruppierung nach BGH Rechtsprechung gefragt, hätte man sicherlich eine andere Antwort bekommen. Vielleicht wird auch ein neues Jugendamt zuständig durch den Wegzug und man findet einen besseren Zugang und Draht zum neuen Ansprechpartner.

  • TN, ich glaube nicht, dass der Fragesteller hier, der nicht mal weiß, ob ein Titel in der Welt ist, in der Lage ist, substantiiert dem JA die BGH-Rechtsprechung vorzuhalten. Und wenn das JA eine Beistandschaft hat, wird es sowieso problematisch. Dann haben wir noch die Krankenkassenregelung, die mich auch sehr ins Grübeln bringt. Auch das muss dringend von einem Fachmann überprüft werden. Eigentlich ist ja eine Doppelversicherung ausgeschlossen.

    Klar, wenn das alles mal geklärt ist, der Fragesteller weiß, wie man was berechnet, was sein juristischer Status ist, dann braucht es nicht unbedingt einen Anwalt. Aber jetzt als Einstieg schon. Denn das JA hat ja, ob zu Recht oder Unrecht eine Hilfestellung abgelehnt.

    TK

  • TN, ich glaube nicht, dass der Fragesteller hier, der nicht mal weiß, ob ein Titel in der Welt ist, in der Lage ist, substantiiert dem JA die BGH-Rechtsprechung vorzuhalten.

    Genau das meinte ich auch damit. Es bringt nichts dort anzurufen und allgemeine Gespräche zu führen. Man muss ein konkretes Anliegen haben, sollte das schriftlich vortragen und dann bekommt man auch (hoffentlich) eine sinnvolle Antwort. Zumindest kennt man sodann die Gläubigerposition.

  • TN, dann habe ich deinen Beitrag etwas missverstanden. Und natürlich gibt es Mitarbeiter des JA, die hervorragend sind, und solche, die es eher nicht sind. Dasselbe gilt doch auch für Anwälte. Das ist doch nicht das Problem. Hier hat die ganze Sache doch inzwischen ein Ausmaß angenommen, dass erst mal eine solide Basis für den Vater geschaffen werden muss - was nicht automatisch bedeutet, dass weniger Unterhalt zu zahlen ist - und dann sieht man weiter. Das kann und darf das JA nicht leisten.

    TK

  • Hallo,

    Es heißt immer ich bin ja Unterhaltszahler und wenn ich mir den Luxusumgang mit meiner Tochter nicht leisten kann soll ich sie nur jedes 2te Wochenende nehmen....

    Sollte man hier niocht auch an die Tochter, und deren " verordneten

    Entzug " denken?

    Habe auch meine Tochter privat versichert weil ich nie die Krankenkassenkarte mitbekomme (obwohl schon öfter angesprochen und auch bereits ein Vorfall war im Krankenhaus)

    Was kostet dich diese Versicherung?

    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo TK,

    ja, bestimmt.

    Aber es ist evtl. eine unnötige Ausgabe , das Kind sollte bei einem Elternteil mitversichert (möglichst gesetzlich) sein.

    edy

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