Ex Zahlt kein Unterhalt mehr Trotz Titel

  • Hallo ihr Lieben Mamis und Papis

    Und zwar geht es, wie das Thema schon heißt, darum , dass mein Ex-Partner den Kindesunterhalt trotz Titel eingestellt hat.

    Mein Ex hat mir vorher schon gedroht, dass er seine Wohnanschrift ändern wird, seine Bank wechseln wird, seinen Job wechseln wird und dass er untertauchen wird und ihn keiner mehr auswendig machen kann .

    Weil ich ihm klar gemacht habe, dass ich über das Gericht sein Konto Pfänden lassen werde und er sich mit dem Gerichtsvollzieher beschäftigen kann.

    ( wenn Zahlungen ausbleiben oder nicht vollständig getätigt werden )


    Es geht um unsere 13 Jährige Tochter.

    Er hatte so gut wie nie Kontakt zu ihr .

    Der Kindesunterhalt wurde mal gezahlt, dann wieder mal nicht, dadurch habe ich einen Titel erhalten durch das Jugendamt für die Kleinen.

    Ein Rosenkrieg herrscht seit über 12 Jahren zwischen mir und ihm wir haben selten Kontakt wenn dann ging es halt immer nur um den Kindesunterhalt

    Ich bin Vollzeit beschäftigt, die kleine geht zur Schule.

    Was kann ich nun unternehmen? Wie kann ich vorgehen ?

    Welche Rechte habe ich?

    ;(

  • Hallo Laura,


    Du solltest den Titel. einem Gerichtsvollzieher/-in übergeben ( wird meist über eine Verteilung des Amtsgerichtes zugewiesen).

    Das ganze wird aber nur Erfolg haben, wenn er regelmäßige Einkünfte hat ( durch Job, oder z.B. Mieteinnahmen usw).

    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,

    erst einmal herzlich willkommen hier bei uns im Forum.

    In Ergänzung zu edys zutreffenden Ausführungen:

    Man kann in Deutschland nicht einfach so ohne weiteres verschwinden, bzw. in die Illegalität abtauchen. Wir leben in einem System, in welchem das sehr schwierig und teuer ist. Wir haben Meldepflichten, der Arbeitgeber hat eigene Verpflichtungen der Registrierung seiner Mitarbeiter, man ist krankenversichert, zwangsweise u.s.w. Und, beim Umzug unter eine andere Adresse weiß auch das letzte Einwohnermeldeamt, wo derjenige hingezogen ist und gibt bei berechtigtem Interesse gerne Auskünfte. Also, das funktioniert nicht. Und, wenn er sich so seinen Verpflichtungen entzieht, ist das auch strafbar. Dafür kann man auch ins Gefängnis marschieren.

    Ich würde in so einem Fall gar nicht großartig diskutieren. Vereinbare einen Termin beim Gerichtsvollzieher. Erteile dem einen Vollstreckungsauftrag (schriftlich) und der wird tätig. Eine Alternative ist das Jugendamt. Richte da eine Beistandschaft ein; das kostet nicht mal was. Allerdings haben wir da häufig eine Überlastung der Mitarbeiter, so dass die erste Alternative sinnvoller sein kann. Dann ist es noch möglich, einen eigenen Anwalt zu mandatieren. Dessen Kosten sind als Vollstreckungskosten auch vom Schuldner zu zahlen.

    Wichtig ist, dass da jetzt Regelmäßigkeit und Ordnung in das Verfahren rein kommt. Du kannst ja deinem Kind auch nicht sagen, jetzt gibt es nichts zu essen, Daddy hat nicht bezahlt.

    Eine Alternative ist noch die Unterhaltsvorschusskasse, die dann mit einem Grundbetrag aushilft, unabhängig von der Höhe des austitulierten Betrages. Das könnte allerdings zu Doppelabrechnungen führen und das alles etwas verkomplizieren. Aber auch da sollte dich das Jugendamt beraten können.

    Viel Erfolg!

    TK

  • Hallo ihr Lieben

    Danke nochmal für eure Antworten und die Unterstützung.

    Und zwar habe ich heute mit meiner Anwältin telefoniert und ihr den Fall geschildert. Sie meinte, dass es halt schwierig sein wird, ihn zu Pfänden, wenn der Arbeitgeber unbekannt ist, ebenso die Bank.

    Es ist schon klar, dass irgendwo bei einer Behörde alles gemeldet sein muss in Deutschland, aber nicht jede Behörde darf dem Jugendamt oder dem Gerichtsvollzieher sofort Auskunft erteilen aufgrund gewissen Datenschutzes, es gestaltet sich halt nicht immer alles so einfach.

    Wenn seine Kontonummer, auf der er sein Gehalt erhält und die Bank unbekannt ist, ebenso der Arbeitgeber und er sich an der gemeldeten Adresse, wo er gemeldet ist, nicht anzutreffen ist , sagte sie, dass alles etwas schwierig ist.

    Sie hat mich auf den Unterhaltsvorschuss verwiesen, ich sollte es aber mal mit einem Gerichtsvollzieher versuchen, sollte er da erfolglos sein Unterhaltsvorschusskasse sollte sich dann eigentlich nicht Quer stellen waren ihre Worte.

    Was meint ihr ?

    Nochmal kurz zu der Beistandschaft ich habe eine und einen Titel .

    Das Jugendamt sagt aber auch nur zum Gerichtsvollzieher und vollstrecken mehr kommt von den nicht .

  • Hi,

    deine Anwältin und ich liegen ja gar nicht so weit auseinander. Nur, ich sehe das aufspüren des Mannes nicht so problematisch. Er zahlt ja von Zeit zu Zeit, wenn ich dich richtig verstanden habe. Da hast du dann doch seine Bankverbindung auf deinem Kontoauszug. Und der Gerichtsvollzieher gibt auch nicht auf, nur, weil der Typ gerade nicht zu Hause ist. Der hinterlasst dann eine unfreundliche Benachrichtigung im Briefkasten.

    Die Vollstreckung ist relativ preiswert und die Kosten sind vom Schuldner zu übernehmen. Ist halt vom Gegenstandswert abhängig. Wie hoch ist denn der Unterhalt, den er monatlich zahlen muss? Und - wohnt er weit von euch weg?

    TK

  • Laura, ich habe mir gerade nochmal die ganze Sache angeschaut. Ich vermute mal, dass die Anwältin keine Lust hat, für wenig Gebühren einen möglicherweise arbeitsintensiven Fall zu übernehmen.

    Also, wäre für mich der erste Schritt, erst einmal einen Versuch mit dem Jugendamt zu starten. Hier sind ja zwei Sachen zu unterscheiden. Einmal die Unterhaltsvorschusskasse und die klassische Beistandschaft. Was da günstiger ist, das kann ich nicht abschätzen. Dafür müsstest Du erst einmal meine Fragen beantworten; dann sieht man weiter.

    TK

  • Hi,

    wie kommt denn dieser viel zu geringe Betrag zustände? Wenn die Unterhaltsurkunde seinerzeit vom JA erstellt wurde, dann sollte sie eigentlich flexibel ausgerichtet sein; d.h., gewisse Erhöhungen erfolgen quasi automatisch. Schau dir den Text nochmal genau an. Es kann also durchaus sein, dass du je nach Ausformulierung auch wesentlich mehr pro Monat vollstrecken kannst. Der Mindestunterhalt wäre nach der Düsseldorfer Tabelle im Augenblick 649 € abzüglich des hälftigen Kindergeldes.

    Wenn du dich entscheidest, direkt den Gerichtsvollzieher zu beauftragen, dann ist es letztlich die Entscheidung des GV, ob er von dir einen Vorschuss nimmt oder aber bei Realisierung der Vollstreckung verrechnet.

    Welche Kenntnisse über Aufenthaltsort, Konto, Arbeitgeber hast denn?

    TK

  • Der niedrige Kindesunterhalt tituliert kam zustande, weil er wohl noch ein Kind mit einer anderen gezeugt hat, wo wohl auch kein Kontakt besteht laut meiner Info. Zwischen Vater und Kind und Frau.

    Leider habe ich dort keine Informationen, ob in diesem Fall auch kein Kindesunterhalt gezahlt wird.

    Da ich die nicht kenne .

    Wird wahrscheinlich aber derselbe Fall sein wie bei mir .

    Deswegen hat er sich feige verzogen und alle seine Daten die vorher bekannt gewesen sind wie Standort Bank Arbeitgeber gewechselt

  • Hi

    Genau 2 Kinder

    Meins und das der unbekannten frau die ich nicht kenne

    Er hat mir gedroht und seitdem kam kein Unterhalt mehr an .

    Er ist aber kein Schwätzer, also wird er es auch so gemacht haben.

    Ich habe nächste Woche Termin bei der Beistandschaft und dann schaue ich mal das die es prüfen, es wird sich halt nur jetzt alles total in die Länge ziehen .

    Was wäre denn wenn das Amt ihn ausfindig macht und er die Summe doch rückwirkend zahlt.kann ich dann trotzdem eine konto Pfändung einführen oder gibt das hin und her dann weiter mit dem Kerl

    Laut Google würde auch ein Gerichtsvollzieher erstmal nur per Post arbeiten Mahnungen an die gemeldetw Anschrift schicken?

    Also es würde sich ja Total in die Länge ziehen.

  • Hi,

    ja, es ist ein himmelweiter Unterschied zwischen einem dynamischen Titel und einem nicht dynamischen. Kann einen dreistelligen Betrag im Monat ausmachen. Du, da musst du mal genau nachlesen, wie der Titel ausformuliert ist. Und noch weißt du ja überhaupt nichts. Also wird erst einmal da vollstreckt, wo er sich zuletzt aufgehalten hat. Und dann sieht man weiter. Eine EMA-Anfrage kannst du ja vorsichtshalber schon jetzt mal starten; kostet nicht viel, darüber kann man den offiziellen Wohnsitz heraus finden. Die Auskunft kann man zum Gespräch mit dem JA dann mitnahmen.

    Normalerweise gehen Pfändungen von Unterhalt nicht nur für Rückstände, sondern auch für den laufenden Unterhalt. Besprich das bitte auch mit Frau oder Herrn Jugendamt. Der Gerichtsvollzieher ist kein Sherlock Holmes. Er führt einen Vollstreckungsauftrag durch, wenn er den Schuldner zu Hause aufsucht, wird er Einblick in die dort deponierten Unterlagen nehmen, also aktuelles Konto und Arbeitgeber ausfindig machen.

    Natürlich dauert das alles etwas. Zauberfeen arbeiten weder beim Gericht noch beim JA. Allerdings wird auch geprüft werden, ob du eventuell einen Vorschuss von der Unterhaltsvorschusskasse bekommst, sprich das auch an.

    Und wenn er dann wirklich unauffindbar ist, dann wird er ein Fall für eine Strafanzeige, da helfen wir dann auch gerne weiter. Ich kenne Fälle, in denen der "Täter" dann sogar mit Haftbefehl gesucht wurde. Aber, auch das dauert.

    TK

  • Ich schließe mich mal an.

    1. Den Inhalt des Titels muss man schon auch selbst verstehen. Wie will man sonst die Forderung beziffern oder etwas pfänden, wenn man gar nicht weiß, was eigentlich offen ist? Die Beistandschaft des Jugendamtes kann dabei kostenfrei helfen und offensichtlich ist diese Hilfe auch dringend notwendig.

    2. Die Kosten des Vollstreckungsgerichts und des Gerichtsvollziehers muss man in Vorleistung tragen, wenn man keine PKH beantragt. Diese Kosten kann man beim Schuldner zukünftig mit beitreiben. Ein Pfändungsbeschluss kostet 22 €, die Zustellung durch Gerichtsvollzieher bei bekanntem Arbeitgeber ca. 50 €.

    3. Einen Arbeitgeber bekommen sowohl das Jugendamt (kostenfrei) als auch ein Gerichtsvollzieher (kostenpflichtig) binnen weniger Stunden über die Deutsche Rentenversicherung heraus.

    4. Die Unterhaltsvorschusskasse kann hier auf Antrag die Differenz bis zu 394 € monatlich zahlen. ACHTUNG: Dies kann problematisch sein, wenn man gleichzeitig teilweise erfolgreich Rückstände pfändet. Denn diese Einnahmen werden auf den laufenden Vorschuss angerechnet, sodass es zu einer rechtlichen Doppeltilgung des Unterhaltes kommt. Bestehen keine erfolgreichen Pfändungsaussichten für den vollen Unterhalt, sollte man das ganze ggf. auf den 18. Geburtstag verschieben.

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