Unterhalt für Studenten bei sehr gutem Einkommen

  • Achja, wenn es so wäre...

    Klar hast Du im Prinzip Recht, dass es für den Vater nichts ändert. Aber dann kommen von den Kindern Nachfragen nach Sonderbedarf (neuer Laptop, neue Skiausrüstung, neue Brille, Nachhilfe usw.) und jedes Mal hat die Mutter natürlich kein Geld (Eigenheim und so) und dann zahlt der Vater halt doch wieder, zumindest war es in der Vergangenheit so. Die Mutter kassiert also einen großen Teil der 1386 Euro und wenn das Kind irgendetwas außer der Reihe braucht, muss es den Vater fragen, weil die Mutter ja das Geld des Kindes einkassiert hat, das Kind sich deshalb die Dinge nicht selbst kaufen kann und die Mutter die Kohle nicht rausrückt.

    Abgesehen davon ist es total unlogisch, dass der Bedarf mit 18 nochmal steigt. Mit 18 fällt ja gesetzlich die Betreuung durch den Elternteil weg, bei dem das Kind lebt, deshalb wird die Mutter dann ja auch unterhaltspflichtig. Aber eigentlich müsste der Unterhalt ja insgesamt weniger werden, eben weil die "Kosten" für die Betreuung des Kindes wegfallen. Und eine 18jährige Schülerin verursacht ja auch keine höheren Kosten als eine 17jährige. (Und 1386 Euro... Dafür muss sie aber viel essen und viel Strom verbrauchen...)

  • Hi,

    du verwechselst Bedarf des Kindes mit Zahlungsverpflichtungen. Es wird neu gerechnet und, das Kindergeld wird voll angerechnet. Das führt häufig zu einer Reduzierung der Unterhaltsbelastung für den bisherigen Alleinzahler. Und wenn sich Daddy bisher großzügig gezeigt hat, dann ist das seine Angelegenheit, hätte er ja nicht tun müssen. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist es doch so, dass das Kind zu Hause ausziehen wird. Und dann sind wir bei dem, was wir bisher geschrieben haben.

    TK

  • Naja, all das Genannte ist doch Sonderbedarf, und das muss wieder zum größten Teil der Vater tragen bei großem Einkommensunterschied (auch schon bevor das Kind 18 ist, nur dass man sich da mit der Mutter streiten darf und nicht mit dem Kind).

    Bei 3 Kindern ab 12 aufwärts kassiert eine Mutter bei einem gut verdienenden Vater locker mal 3000 Euro Kindesunterhalt pro Monat plus Kindergeld plus Sonderbedarf für die Kinder. Wenn sie dann noch arbeiten geht ist sie schon Spitzenverdienerin.

  • Hallo Verwundert,

    den Tipp mit dem Beratungsgespräch bein Anwalt, erwähnte ich oben.

    Unterhaltsberechtigt ist wer nicht in der Lage ist für seinen Unterhalt selbst zu sorgen . Wenn man neben dem Studium noch viel Geld verdienen kann (obwohl eigentlich nicht notwendig) ,nimmt man sich die Zeit dafür, was aber dann die Qualität des Lernens beeinträchtigen kann, und evtl. die Studienzeit verlängert.(Wiederholung).

    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Na ja edy, der Verdienst kann ja durchaus überobligatorisch sein, also nicht anzurechnen. Nur, man sollte das endlich mal alles in geordnete Bahnen bringen. Und dazu gehört erst einmal sauberes rechnen. So, und dann kann man von der Regel ausgehend den Anspruch des Kindes gegen den Vater klar bestimmen. Dabei hilft dann der eigene Anwalt, es geht letztlich um die Quotelung des Unterhalts zwischen den Eltern. Und wenn man das weiß, dann kann man in dieser Höhe auch einen Titel erstellen lassen, so dass insoweit kein Streit entstehen dürfte, also Verfahrenskosten sehr überschaubar werden.

    Schon unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit sollte man dringend einen eigenen Anwalt nehmen. Der klärt dann auch über eventuelle Zusatzkosten wie etwa Mehrbedarf auf.

    TK

  • Gauss, wir haben gleichzeitig geschrieben. Ob die fehlende Deckelung beim zu Hause wohnen bleiben sinnvoll ist, darüber kann man trefflich streiten. Der Grundgedanke ist nun mal, dass man eben zu Hause einen gewissen Lebensstandart hat, der auch beibehalten werden soll. Durch die Verteilung der Unterhaltspflicht auf beide Elternteile sowie der vollen Anrechnung des Kindergeldes findet ja eine Korrektur statt bzw. eine Anpassung auf die neuen Umstände. Und, nicht vergessen, das volljährige Kind, welches seinen Schulabschluss hat, rutscht in der Rangordnung der Begünstigten gewaltig nach hinten. Schon dadurch erfolgt doch eine Korrektur.

    TK

  • Wie schon geschrieben ist die Sache bereits bei den Anwälten und auch vor Gericht (da wird es wohl in den nächsten Tagen eine Entscheidung über die einstweilige Anordnung geben (heißt das so?), und dann wohl irgendwann das Hauptverfahren. Die Berechnungen der Anwälte gehen um fast 1000 Euro auseinander, soviel zur anwaltlichen Berechnung. Und die Gegenseite ist zu keinem Gespräch bereit.

    Wenn das Kind volljährig wird und beide Eltern barunterhaltspflichtig, wird ja auch das Einkommen zusammengezählt und evtl. rutscht das Kind nochmal ne Stufe nach oben. Wenn der Vater leistungsfähig ist, muss er auch allen Kindern den Höchstsatz zahlen, da rutscht keines nach hinten.

  • Kleine Korrektur: wenn man nur für ein Kind zahlen muss, rutscht man in der Düsseldorfer Tabelle in der Regel eine Stufe nach oben, weil die DT von zwei unterhaltspflichtigen Personen/Kindern ausgeht. Wenn dann weitere Kinder dazu kommen, rutscht man wieder nach unten.

    TK

  • So, vielleicht anschließend zu diesem Thread und ganz interessant für alle, die sich beteiligt haben. Die Verhandlung ist vorbei, es wurde ein Vergleich geschlossen, nach dem der Vater nun anstatt 900 Euro wie bisher nur noch 450 bezahlen muss. Das ging für Sohn also voll nach hinten los.

    Aber: nachdem es ein Vergleich ist, werden die Verfahrenskosten geteilt und jeder trägt seine Anwaltskisten selbst. Dh obwohl der Vater immer doppelt so viel gezahlt hat als er musste, muss er nun noch einige Tausend Euro hinblättern für Gericht und Anwalt. Und das, obwohl er sich nichts zu schulden hat kommen lassen. Einfach nur, weil Sohn ihn verklagt hat, weil es Anwaltspflicht gibt usw.

    Ist schon seltsam mit dem Familienrecht...

  • Danke für deine Informationen und ich habe vor vielen Jahren schon eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen.

    Wenn auch selten gebraucht, hat die mich vor unkalkulierbaren Kosten geschützt. Achten sollte man aber auch auf die Bausteine, die man abschließt.

    Gruß, frese

  • Aber: nachdem es ein Vergleich ist, werden die Verfahrenskosten geteilt und jeder trägt seine Anwaltskisten selbst.

    Selbst Schuld! Da hat der Anwalt entweder Honig ums Maul geschmiert, wie das in Unterhaltssachen ständig passiert, oder man hat ihm nicht zugehört. Für den voll obsiegenden Unterhaltspflichtigen ist dieses Ergebnis Müll, denn er müsste bei einer streitigen Entscheidung keinen Cent bezahlen. Weder für den Anwalt noch für das Gericht. Der Erhöhungsantrag ist ja hier nach der Schilderung voll gescheitert. Warum ist das trotzdem so gemacht worden? Weil das Gericht bei einem Vergleich nichts entscheiden muss und die Anwälte höhere Gebühren abrechnen können. Alle Juristen haben also ein Interesse an diesem Ergebnis und hacken sich gegenseitig kein Auge aus. Ein guter Anwalt sch*** auf die Vergleichsgebühr, das Bruderschaftsverhältnis zu anderen Juristen und den Aufwand des Gerichts und setzt alles im Sinne seines Mandanten um.

    Einfach nur, weil Sohn ihn verklagt hat, weil es Anwaltspflicht gibt usw.

    Ist schon seltsam mit dem Familienrecht...

    Nein, weil man einen schlechten Anwalt hatte. Mindestens mal ein kostenfreier Vergleich mit voller Kostentragung des unterliegenden Antragstellers wäre als Mittelweg problemlos möglich gewesen.

  • Tja, keine Ahnung, der Anwalt meinte wohl, das wäre ein optimales Ergebnis.

    Ich habe mich auch gewundert, aber man verlässt sich ja auch auf seinen Anwalt (also ich war ja nicht dabei, ich wäre da sicher etwas konfrontativer gewesen).

    Letztendlich wurde unfassbar viel Geld verbraten für nichts...

  • Tja, keine Ahnung, der Anwalt meinte wohl, das wäre ein optimales Ergebnis.

    Für seinen Geldbeutel auf jeden Fall.

    Letztendlich wurde unfassbar viel Geld verbraten für nichts...

    So ist es. Man hat sich dem Erhöhungsverlangen der Forderung vollständig erwehrt. Ein Gericht hätte deshalb niemals eine solch unsinnige Kostenentscheidung getroffen (vgl. § 243 FamFG). Da das die Beteiligten hier unter Mitwirkung ihrer Advokaten aber selbst getan haben, konnte das Gericht keine eigene Entscheidung mehr treffen.

    Wenn man sich hier etwas fragen sollte, dann ist es ein etwaiger Schadensersatzanspruch gegen den Anwalt. Dafür braucht man dann einen weiteren Anwalt. :)

  • TN, schön, dich wieder zu lesen. Welcome back!

    Zu den Kosten von Gerichtsverfahren/Anwälten. Erst einmal da ist Deutschland eines der preiswerten Länder in der EU. Selbst in Rumänien und Bulgarien sind Anwälte deutlich teurer als bei uns. Was mich immer wieder verblüfft: da wird bei jedem Mini-Kauf auf den Preis geschaut und pingelichst verglichen. Aber wenn es wirtschaftlich doch um wahnsinnig viel geht, da fragt man nicht, wie groß in etwa das finanzielle Risiko ist? Lässt sich nicht diesbezüglich vorab beraten? Habe ich nie verstanden und werde es auch nie verstehen.

    TN, ich denke mal, gerade in familienrechtlichen Streitigkeiten kann es unabhängig von der Rechtslage sinnvoll sein, ein Verfahren gütlich zu beenden. Das sollte man nicht aus den Augen verlieren. Und, man erspart sich möglicherweise auch den Gang vor das OLG; auch Rechtssicherheit kann ein Grund sein für so einen Vergleich. Also, da spielen viele Faktoren rein. Und, man hätte natürlich auch eine andere Verteilung der Kosten finden können.

    Auf der anderen Seite: hätte man den Forderungen der Gegenseite entsprochen, dann wäre das alles doch wesentlicher teurer geworden; man hat Rechtssicherheit und keiner hat sein Gesicht verloren (eben Familie!). Und, der Sohn hat hoffentlich auch seine Lektion gelernt.

    Also, in der Gesamtschau ist das Ergebnis okay. Formaljuristisch hast du natürlich recht.


    TK

  • timekeeper

    Ja so ist es. Letztendlich sitzt einem da ja auch das eigene Kind gegenüber, das irgendwie auch Opfer einer hochmanipulativen Mutter ist (die gar keinen Unterhalt zahlt und nicht mal das Kindergeld weiterreicht) und Opfer der eigenen Anwältin (die eine Klage eingereicht hat, die niemals Aussicht auf Erfolg hatte). Ich frage mich auch, ob die gegnerische Anwältin jemals eine Aussicht auf Erfolg versprochen hat...

    Unterm Strich ist es ein finanzieller Erfolg und auch menschlich gesehen (wieder mal) ein Entgegenkommen.

  • Hi,

    so in etwa hab ich mir das ja auch vorgestellt. Wie Mutter und Kind das Finanzielle untereinander regeln, geht dich letztlich nichts an. Das Kind ist erwachsen. Und, nicht vergessen, das Hotel Mama ist für die Mutter nicht ganz preiswert. Ist doch okay, wenn das Kind, welches ausrechend Geld zur Verfügung hat, eben auch dafür zahlt. Das Kindergeld wird ja aus gutem Grund an die Mutter ausgezahlt. Das ist nicht das Problem, da ja ab Volljährigkeit rein rechnerisch dieser Beitrag voll auf die Unterhaltsansprüche angerechnet wird.

    Allerdings - Opfer der Anwältin ist das Kind wohl kaum. Bitte glaub mir mal, es wird nirgendwo so viel gelogen, wie beim eigenen Anwalt. Jedenfalls immer dann, wenn man ein bestimmtes Ergebnis anstrebt. Und, es ist der Anwältin letztlich einerlei, ob sie ein Verfahren gewinnt oder verliert. Sie weist auf das Prozessrisiko hin, und wenn sie die Übernahme des Verfahrens ablehnt, dann übernimmt es ein anderer Anwalt, also was solls?

    TK

  • Nachtrag: du musst natürlich auch jetzt nicht irgend etwas zusätzlich bezahlen. Was du weiter oben als zusätzlichen Mehrbedarf angeführt hast, das ist keiner. Das alles sind Ausgaben, die typischerweise anfallen. Die sind vom Unterhalt gedeckt.

    Jetzt herrschen klare Verhältnisse. Und ganz wichtig: niemand hat das Gesicht verloren. Und (hoffentlich) hat das Kind auch was daraus gelernt. So Lösungen haben natürlich auf allen Seiten ihren Preis.

    TK

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