Angaben des Ehepartners bei Antrag für Sozialamt

  • Hallo,

    ich bin hier (und überhaupt das 1. mal in einem Forum) ganz neu und lerne auch erst wie hier alles funktioniert, also ich hoffe ich bin hier an der richtigen Stelle!

    Nachdem es meiner Mutter immer schlechter ging und ich mit der Pflege überfordert war, haben wir uns mit dem Hausarzt besprochen und über die Kurzzeitpflege einen festen Platz im Pflegeheim in meiner unmittelbaren Nähe gefunden.Ich habe im Dezember einen Antrag beim Sozialamt zur Übernahme der Kosten für das Pflegeheim meiner Mutter ( Pflegestufe2) beantragt. Nach einer kurzen Prüfung musste ich eine Schenkung meiner Mutter 30.000€ vor 5 Jahren diese ihr wieder zurück zahlen, ist schade aber ich hatte dieses Geld ohnehin für Sie reserviert für Notfälle da ihre Rente sehr niedrig ist.

    Nun ist dieses Geld aufgebraucht und der Antrag kommt zur Bearbeitung! Ich werde Einkommensnachweise vorlegen müssen, mein Mann war bis vor 2 Jahren selbständiger Handwerker und ich war bei Ihm angestellt, wir werden beide gemeinsam veranlagt, d.h. bei der Einkommenssteuer werden wir gemeinsam aufgeführt. Mein Einkommen ist weit unter den 100.000€, seines weit drüber. Nun meine Frage, ist es ratsam die Spalte meines Mannes zu Schwärzen? Zumindest das Jahr 2022, 2023 und 2024 wird auch mein Mann unter der Grenze sein.

    Wer hat hier Erfahrung?

    Danke für eine Rückmeldung!

  • Hi,

    erst einmal herzlich willkommen hier in unserem kleinen Forum.

    Wir haben hier einige Schreiber, die auf diese Problematik spezialisiert sind. Mein Ding ist das nicht so. Wenn sich da binnen 1-2 Tagen nichts tut, klinke ich mich wieder ein. Also, bitte nicht ungeduldig werden.


    TK

  • Hallo JMG3!,

    herzlich willkommen hier bei uns.

    Da du leider schon mit dem Amt in Kontakt stehst, sind natürlich einige Aspekte bereits erledigt und können nicht mehr berücksichtigt werden. Kannst du mal bitte erklären, wie das mit der Forderung der 30tsd. gelaufen ist?

    Nun zu deiner eigentlichen Frage. Welche Informationen will/wollte das Amt von dir und auf welcher Grundlage?

    Hat das Amt Anhaltspunkte zu deinem Einkommen?

    Hast du im Antrag die Frage der Grenzüberschreitung mit "ja" beantwortet?

    Wer hat den Antrag auf Hilfe zur Pflege unterschrieben?

    Nach deiner Schilderung sollte eigentlich keine Gefahr bestehen, denn es wird erstmal nur dein Einkommen bewertet.

    Gruß frase

    Edited 2 times, last by frase (July 12, 2025 at 7:22 PM).

  • Hi,

    ich klinke mich doch noch mal ein.

    Zunächst zur Berücksichtigung der Einkommen der letzten Jahre bei der Berechnung möglicher Ansprüche für die Zukunft: die Einkommen der letzten Jahre sind nur eine Hilfskrücke für die Berechnung des Einkommens ist der Zukunft. Also, man geht letztlich davon aus, dass sich da nichts ändert, es sei denn, geänderte Lebensumstände geben einen Anhaltspunkt dafür her, dass die Verhältnisse in Zukunft dauerhaft anders sein werden. Ein Klassiker ist insoweit z.B. die Verrentung. Selbst wenn man in der Vergangenheit grandios verdient hat, wird für die Zukunft eben die Rente als Berechnungsgrundlage genommen.

    Das Einkommen des Ehepartners hat da zunächst einmal keinen Einfluss, denn gegen ihn existiert ja kein Anspruch der Schwiegereltern/der Stiefkinder. Die Einkommen werden also nicht addiert und dann geschaut, was da gemeinsam zur Verfügung steht, ob man über 100.000 € liegt oder drunter. Allerdings kann das Einkommen des Partners hinzu gezogen werden, um letztlich zu schauen, was der Verpflichtete übrig hat. Hier kommen wir dann zu einem generellen Unterschied zwischen Eltern- und Kindesunterhalt. Bei Elternunterhalt wird das Einkommen des Partners in der Regel nur zur Entlastung des Verpflichteten beigezogen bzw. berücksichtigt. Also: Verpflichteter verdient über 100.000 €, Ehepartner deutlich drunter. Da geht der Anspruch des Partners auf Unterstützung vor.

    Ich sehe hier im Augenblick bei eurer Konstellation keinen Ansatzpunkt, von dieser Regelung abzuweichen. Also vollständige Auskünfte erteilen, damit die Finanzierung der Mutter schnell und reibungslos erfolgt.

    TK

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