Ich fand noch keine Beiträge, die sich mit der Frage auseinandergesetzt haben, ob für die 100.000-Euro-Einkommensgrenze eine Rente beim Unterhaltspflichtigen (UHP) mit dem vollen Bruttowert angesetzt wird oder nur mit dem steuerpflichtigen Anteil wie in der Steuererklärung. Das bezieht sich auf die gesetzliche und die betriebliche Rente.
Es heißt oft, es käme auf das zu versteuernde Einkommen an - welches ohnehin nicht immer in der Steuererklärung so ausgewiesen wird. Das würde dafür sprechen. Bei anderen heißt es, es handele sich beim steuerfreien Teil der Rente nicht um generell steuerfreie Einnahmen wie die in §3 EStG genannten, daher würde der volle Bruttobetrag zugrundegelegt. Was gilt?