Berechnung Nettoeinkommen korrekt???

  • Hallo zusammen,
    meine Frau und ich haben uns kürzlich getrennt (Hochzeit war 2017).
    Ein von ihr beauftragter Anwalt sollte für uns einvernehmlich meinen zu zahlenden Trennungsunterhalt und Kindsunterhalt berechnen.
    Grundlage dafür ist bekanntermaßen mein Nettoeinkommen der letzten 12 Monate, in unserem Fall von Juli 2024 bis Juni 2025.

    Nun gab es bei mir eine Besonderheit: Ich bin als Beamter tätig. Auf Grund einer nicht amtsangemessenen Bezahlung habe im November 2024 einmalig eine große Nachzahlung (über 8.000€) erhalten.
    Diese Nachzahlung betrifft einerseits eine rückwirkende Einmalzahlung für Dezember 2023 sowie andererseits eine rückwirkende Erhöhung von Gehalts-Zuschlägen ab Januar 2024.

    Ich habe den Anwalt darüber informiert, dass die Einmalzahlung rückwirkend für Dezember 2023 gezahlt wurde und dass die nachgezahlten Zuschläge von Januar 2024 bis Juni 2024 ebenfalls nicht zu berücksichtigen sind.

    Laut Anwalt habe ich aber in diesem Fall einfach Pech gehabt und er hat die komplette Nachzahlung einfach mit eingerechnet.
    Ich habe ein monatliches netto von 5.300€
    Der Anwalt hat aber durch die eingerechnete Einmalzahlung ein netto von 5.719€ errechnet und nun als Grundlage genommen.

    Ist das so rechtens? Schließlich verdiene ich monatlich 5.300€ und nicht 5.719€. Da fehlen mir dann ja einfach mal über 400€ monatlich...
    Oder sehe ich das falsch?

  • Grundlage dafür ist bekanntermaßen mein Nettoeinkommen der letzten 12 Monate, in unserem Fall von Juli 2024 bis Juni 2025.

    Grundlage ist immer das Unterhalt relevante Einkommen. Also Nettoeinkommen abzüglich der zu bereinigenden Beträge.


    Und zur Berechnung sollten immer das in der Zukunft zu erwartenden Einkommen genommen werden.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,

    volle Zustimmung zu edy. Noch in Ergänzung: das Einkommen in der Vergangenheit ist quasi eine Krücke, die einem helfen soll, das Einkommen für die Zukunft zu berechnen. Wenn das nicht mehr stimmt, sei es positiv oder negativ, dann ist das in Zukunft zu erwartende Einkommen heran zu ziehen. Wir sprechen da juristisch gesehen von einer widerlegbaren Vermutung. Da ist also nichts festgezurrt, wegen dieser einmaligen Zuwendung. Ob diese Zahlung in andere Ausgleichstöpfe reinkommt, etwa Zugewinn, ist eine ganz andere Frage. Allerdings sind in die monatliche Berechnung auch das Weihnachts/Urlaubsgeld einzubeziehen; ebenso hat eine Bereinigung zu erfolgen.

    Der Anwalt deiner Frau ist ihr Interessenvertreter. Er darf dir nicht weiter helfen, das wäre Parteiverrat. Wie wäre es mit einem eigenen Anwalt, schon unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit?

    TK

  • Hallo, du hast dem Anwalt einfach schon zu viele Infos geliefert. Als Beamter hätte die aktuelle Besoldung zur Berechnung gereicht. Egal, ist passiert.

    Folge dem Rat von TK und nimm dir selber einen Anwalt. Es werden auch deine Pensionsansprüche (für die Ehezeit) beschnitten, wenn du mehr als deine Frau verdient hattest. Im Alter auch kein schöner Effekt, läuft ähnlich dem Versorgungsausgleich.

    Kann auch sein, das du durch die Trennung nun Familienzuschläge nicht mehr im vollen Umfang bekommst, das reduziert auch dein Netto. Es könnte Sinn machen, für das erste Jahr nun die Summe zu zahlen und gleich eine Neuberechnung zu veranlassen. Wir wissen auch nicht, wie deine Steuerlage sein wird (Lohnsteuerklassenwechsel?).

    Gruß frase

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