Umgangsrecht - Terminliste - Kommunikation

  • Ich finde es schwierig hierfür einen passenden Titel zu erstellen. Meine Frau hat im Juni das Sorgerecht zugesprochen bekommen. Ende letzten Jahres gab es wegen des Umgangsrechtes einen Termin beim Jugendamt, bei dem meine Frau ihm eine Liste mit Terminen für den Umgang überreicht hatte. KV hat alles abgenickt. Im laufe dieses Jahres gab es einen weiteren Termin beim Jugendamt, bei dem sich herausstellte, das der KV die Termine nicht mehr ganz auf dem Schirm hatte.

    Meine Frau hat ihn letzte Woche 2 mal im Messenger darauf hingewiesen er möge doch bitte einmal seine Mail checken.. Hat er auch gemacht. Hat kurz geantwortet und gesagt er müsse das mit der Arbeit noch einmal abklären und gefragt wann er denn unseren Sohn abholen kann, damit er dann frei bekommt. Meine Frau hat ihm darauf hin den entsprechenden Termin geschickt. Jetzt meine Frage:


    Muss sie ständig dahinter her sein, damit es zu dem bereits im letzten Jahr vereinbarten Termin kommt damit er den Kurzen abholt? Sie hat ihm Mitte August bereits eine Mail geschickt in dem sie ihn darauf hinwies,das er ihn am 2. Oktoberwochenende abholen kann. und letzte Woche noch einmal der Hinweis er möge doch seine Mail checken .


    In der Mail schrieb sie ihm auch wenn sie bis zum 30. September keine Nachricht bekommt, sie dann die Ferienzeit mit dem Sohn anders verplant.Kann sie das so machen?

    Die Kommunikation mit dem KV gestaltet sich als schwierig. Er ist Däne wohnt 600 KM weg und verweigert nahezu jede Kommunikation. Wenn es kommunikation gibt, dann geht sie immer von meiner Frau aus.

  • Hi,

    Offensichtlich ist der Kindsvater berufstätig. Da tue ich mich schwer mit einer einseitigen Festlegung der Umgangszeiten durch die das Kind betreuende Mutter. Letztlich sind die Umgangszeiten eine Frage der gütlichen Einigung, die dem Kindeswohl entspricht und mit den Belangen der Eltern (beider Elternteile!) vereinbar ist. Wobei die berufliche Umsetzbarkeit natürlich ein gewichtiger Faktor ist. Man muss sich also einigen, mit Listen von Terminen schicken ist es nicht getan. Ich würde als Einstieg den Vater fragen, wie er sich den Umgang in den nächsten 6 Monaten vorstellt; dann versuchen, das verbindlich festzuzurren. Wenn keine Einigung zustande kommt, auch nicht mit Einschaltung des Jugendamtes oder einer anderen Vermittlungsstelle bleibt nur der Gang zum Gericht.

    Eine Alternative wäre, einfach zu schweigen und zu warten, bis der Vater sich meldet. Ob das unbedingt dem Kindeswohl entspricht, kann ich nicht abschätzen. In der Regel wohl eher nicht. Schweigen als Zustimmung ist gesetzlich nur in ganz wenigen Fällen als Wirksamkeitsvoraussetzung für was auch immer vorgesehen. Man kann also hier nicht davon ausgehen, dass dadurch die Zustimmung zur anderweitigen Verplanung der Herbstferien gegeben ist; allerdings kann der Kindsvater daraus keine kurzfristigen Ansprüche herleiten.

    Worauf ich hinaus will: es muss für einen längeren Zeitraum eine verbindliche Regelung erzielt werden.

    TK

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