Elternunterhalt - wie vorbereiten?

  • Hallo zusammen,

    Ich bin (leider) neu zum Thema potentieller Elternunterhalt, und mache mich langsam verrueckt darum. Fuer jeden Ratschlag waere ich sehr dankbar.

    Meine Situation:

    Ich bin in Grossbritannien wohnhaft, und habe hier mein ganzes berufstaetiges Leben verbracht. Ich bin doppelter Staatsbuerger (deutsch von Geburt und naturalisiert britisch).
    Ich lebe unverheiratet mit meiner britischen Partnerin im Eigenheim.

    Mein (britisches) Bruttoeinkommen ist, je nach Wechselkurs, knapp ueber der 100k Eur Marke, und steigt jaehrlich so ungefaehr mit Inflation.

    Vermoegenswerte - Selbstgenutztes Eigenheim mit meiner Partnerin (mit Hypothek); Rentenersparnisse in britischen "Personal Pension" Konten, die bis zur Rente unantastbar sind; und obendrauf knapp sechsstellige Ersparnisse in britischen, steuerfreien Spar- und Wertpapierkonten (ISA).


    Mein Vater:

    Mein Vater ist verwitwet, pensioniert, und wird nach einem kuerzlichen Zwischenfall wahrscheinlich ein stationaerer Pflegefall werden. Im Moment ist er im Krankenhaus. Mein Onkel und ich sind die einzigen verbleibenden Angehoerigen. Ich habe wenig Kontakt, und aufgrund der Vergangenheit kein Interesse, das zu aendern. Meine Kontaktdaten (vllt. auch Adresse) sind bekannt, und dann gab es vielleicht noch im Durchschnitt zwei Anrufe im Jahr. Ein Bekannter meines Vaters haelt mich auf dem Laufenden.

    Die zustaendige Pflegestelle versucht im Moment, einen gesetzlichen Betreuer im Eilverfahren einzusetzen. Hat auch schonmal hier angerufen um zu bestaetigen, dass ich kein Interesse habe auf Entscheidungen einzuwirken, und was ich denn ueber die Umstaende meines Vaters wuesste.

    Er lebte bis zuletzt im stark sanierbungsbeduerftigen Eigenheim, und ich vermute eine starke Schuldenlast.

    Meine Fragen:

    Was tun? Sollte ich jetzt handeln? Meine Gedanken bisher:

    - Ich bin auf Google findbar. Ob mein Job Verdacht auf Einkommen >100k aufkommen laesst, ist wohl Auslegungssache.

    - Angenommen dass die Addresse bekannt ist, wie wahrscheinlich wuerde das SA Kontakt mit mir aufnehmen? Und wie muss/sollte man da antworten - Lebenshaltungskosten, Steuerlast, und Erwartungen an eigene Pensionsleistungen ueber die staatliche Pension hinaus sind hier ja auch komplett anders.

    - Ich weiss sehr wenig ueber Pflegeversorgung in Deutschland. Mein Vater war Beamter mit privater Krankenversicherung. Wuerde dies die zu erwartende Kostenlast beeinflussen?

    Sollte ich jetzt noch etwas tun? Zuallererst wuerde ich natuerlich vermeiden wollen, ueberhaupt Auskunft zum Einkommen geben zu muessen. Trotzdem noch einige Gedanken und Fragen -

    - Teilzeit beantragen um unter 100,000 Eur Einkommen zu bleiben? Das waere wohl erstmal moeglich, aber mehr und mehr Teilzeit mit steigendem Gehalt (und fixer 100T Eur Grenze) wuerde dann auch irgendwann nicht mehr hingenommen werden.

    - Gibt es relevante Rechtssprechung zur Anwendbarkeit der Einkommensgrenze im Ausland/Grossbritannien?

    Und, falls es dann doch zur vollen Auskunft kommen wuerde - es fuehlt sich falsch an, dass ich meine Ersparnisse besser auf den Kopf gehauen haette. Was koennte man hier machen? Z.B.:

    - Schenkungssteuern gibt es hier nicht. Es waere steuerlich besser, meine Ersparnisse in meinen steuerfreien Konten zu lassen, aber Transfer zur Partnerin waere moeglich.

    - Hypothek (zum Teil) abbezahlen?

    - Mehr Geld in meine Pensionskonten? Die waeren noch fuer die naechsten 20 Jahre unantastbar.

    Und dann zuletzt noch -

    - Wuerde Verzicht auf deutsche Staatsangehoerigkeit etwas aendern? Den EU-Pass wuerde ich sehr ungerne verlieren, aber es waere schon gut zu wissen.

    Lieben Dank schonmal!

  • Hallo Tom, herzlich willkommen hier im Forum.

    Erstmal die gute Nachricht für dich! Du brauchst dir vermutlich keine Sorgen zu machen, was die Kosten der Pflege für deinen Vater angeht.

    Da dein Vater ein pensionierter Beamter ist, tritt der Staat mit der sogenannten Beihilfe für einen Großteil der Kosten ein und das AEG dürfte für dich nicht zutreffend sein. Natürlich sollte dieser Beihilfeanspruch auch bestehen, das müsstest du mal erfragen, es wäre aber sehr selten der Fall, das es keinen Beihilfeanspruch gibt.

    Der Dienstherr hat eine lebenslange Fürsorgepflicht für seine Beamten, im Pensionsalter werden daher die Beihilfeanteile auf 70% angehoben, die fehlenden 30% hat dein Vater sicher durch die private Pflegeversicherung gedeckt, die ein Pflichtbestandteil neben der PKV ist.

    Auch wenn ich dir nicht alle Sorgen nehmen kann, so sehe ich das Risiko einer Elternuntehaltszahlung für dich als äußerst gering an.

    Gerne kannst du das auch mal durch Google einschätzen lassen. Die Frage wäre hier: "warum müssen Beamtenkinder keinen Elternunterhalt zahlen".

    Gruß frase

  • Hi,

    erst einmal herzlich willkommen hier bei uns.

    Zunächst eine Anmerkung, die dir nicht unbedingt gefallen wird, trotzdem. Wir sind ein Rechtsforum auf der Basis unseres geltenden Rechts. Wir geben keine Anweisungen bzw. leisten Beihilfe dazu, wie man berechtigte Ansprüche unseres Staates "umschifft." Das wäre nicht seriös.

    So, nun zur Sache. Der Betreuer sollte seinen Beruf örtlich in der Nähe des zu Betreuenden ausüben, weil persönlicher Kontakt zu dieser Person, aber auch zur Betreuungseinrichtung, evtl. auch zu anderen Einrichtungen/Behörden wichtig ist. Du scheidest also als Betreuer aus.

    Der bestellte Betreuer wird dann als erstes prüfen, ob die Mittel des zu Betreuenden ausreichen, um ein Pflegeheim zu finanzieren. Da Pensionen von Beamten in der Regel deutlich höher sind als "normale" Renten, außerdem auch Teile der Betreuungskosten durch die Beihilfe getragen werden, und natürlich auch eine Pflegeversicherung existiert, ist es durchaus möglich, dass diese Kombination völlig ausreicht, um die Pflegekosten zu tragen. Und falls das Geld nicht ausreicht, wird sich der Betreuer an dich wenden. Viel ist da m.E. jedoch nicht zu leisten. Deshalb lohnt sich irgendwelche Panik nicht. Jedenfalls wird deine Existenz dadurch nicht gefährdet werden.

    Unerheblich ist, welchen Kontakt du zu deinem Vater hast. Falls irgendetwas geltend gemacht werden sollte, dann helfen wir dir gerne bei einer sauberen Berechnung; allerdings nicht beim rumtricksen. Und - bei der doch absehbar sehr geringen Summe, die aufzubringen wäre, ist es für mich auch eine Frage des Anstandes, insoweit für einen Restbetrag aufzukommen.

    TK

  • Hallo frase, hallo TK,

    Zunaechst einmal vielen lieben Dank fuer euer Willkomen und fuer eure Antworten - es ist doch sehr einfach, sich ueber diese Situation verrueckt zu machen, und (ich zumindest) fand es sehr schwer, ueberhaupt die richtigen Fragen zu stellen. Mit dem Hintergrundwissen der Fuersorgepflicht fuer Beamten durch den Dienstherren kann ich dann auch nochmal in die richtige Richtung googeln. Das ist eine sehr grosse Erleichterung - Ueberdenken ohne den richtigen Hintergrund fuehrt nie weit, aber man kann es dann auch nicht sein lassen.

    TK, Deine Anmerkung verstehe und akzeptiere ich natuerlich voellig. Falls einige meiner Gedanken zu sehr Richtung "umschiffen" gingen, dann tut mir das leid. In meinem Verstaendnis haetten keine meiner Fragen gegen geltendes Recht verstossen, und falls dass dann doch der Fall gewesen waere, dann waere das gut zu wissen gewesen.

    Falls nicht - ob meine Gedanken als "rumtricksen" gelten ist vielleicht auch Auslegungssache? Einen Vermoegensstand - vor Feststellung eines Anspruches - legal so umstrukturieren zu koennen, dass er nicht in die Berechnung einfaellt, sagt vielleicht genau so viel ueber die Berechnung aus wie ueber die Absicht, ihn abzusichern. Meine Ersparnisse habe ich, um einen sicheren und schoenen naechsten Lebensabschnitt zu haben, der auch vielleicht ueber die Ansicht des deutschen Staates einer angemessenen Altersvorsorge hinausgeht. Das Geld auf den Kopf zu hauen, oder in den Baukredit einzuzahlen, oder an den Partner zu geben, fuehlt sich moralisch fuer mich nicht anders an als es im Wertpapierkonto zu lassen - aber falls es zu einem erheblichen Anspruch im Rahmen des Elternrechtes gekommen waere, dann haette das dennoch meinem Verstaendnis nach - zu welchem ich nach Rat suchte - einen riesigen Unterschied machen koennen.

    Wie gesagt - falls das nicht im Sinne des Forums ist, dann tut mir das leid. Es war nicht meine Absicht, etwaige rechtliche Verpflichtungen basierend auf Moralitaet wegzuargumentieren.

    Gruss,

    Tom

  • Das ist eine sehr grosse Erleichterung - Ueberdenken ohne den richtigen Hintergrund fuehrt nie weit, aber man kann es dann auch nicht sein lassen.

    Ja, du bist sehr wahrscheinlich einer der "privigilierten" Angehörigen. Du kannst nichts dafür, das dein Vater eine Beamtenlaufbahn eingeschlagen hatte, die nun zu dieser Konstellation führt. Bei mir war es genau umgedreht, ich war Beamter und bin nun Pensionär, meine Kinder sind daher relativ sicher, was die möglicherweise anfallenden Pflegekosten angeht. Meiner Mutter war ich aber vor dem AEG zur Zahlung verpflichtet. Auch ich habe mich mit dem Sozialamt auseinandergesetzt, denn die damaligen Forderungen waren sehr hoch.

    Heute gelten andere Gesetze (AEG), das hilft vielen Betroffenen ihren Lebensstandart halten zu können, wenn Eltern ins Pfegeheim gehen und deren eigenes Einkommen und Vermögen nicht reicht um die Kosten zu decken. Ich halte es auch für legitim, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu nutzen, um sich auf den Fall der Elternunterhalsforderung vorzubereiten.

    Grundsätzlich bin ich sogar für eine komplette Abschaffung des Elternunterhaltes .

    Alles Gute, Gruß frase

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