Scheidungsfolgenvereinbarung mit Haus - ist es fair und rechtlich möglich?

  • Hallo zusammen,
    meine (Noch-)Ehefrau und ich befinden uns seit Sommer 2025 im Trennungsjahr.
    Wir möchten eine Scheidungsfolgenvereinbarung treffen, in der es hauptsächlich um das Haus geht.

    Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen oder kann mir Vorteile/Nachteile/Risiken zu meiner Situation nennen?

    Zur Ausgangssituation:
    Wir haben 3 gemeinsame Kinder (4, 7, 8 )
    Ich arbeite als Beamter in Vollzeit
    Sie ist noch in Elternzeit und erzielt kein Einkommen. Künftig wird sie maximal in Teilzeit arbeiten und eher wenig verdienen.
    Wir besitzen gemeinsam ein Haus, welches über Bankkredit finanziert wird.
    Ich bin im Herbst in eine Mietwohnung gezogen, sie wohnt mit den Kids weiter im Haus und übernimmt hauptsächlich die Betreuung.

    Die Idee:
    Wir bleiben beide weiterhin 50/50 Eigentümer der Immobilie.
    Sie trägt künftig alle anfallenden Kosten (Kredit, Reparaturen, Modernisierungen, Steuer, …).
    Sie ist verantwortlich für Unterhalt und Pflege des Hauses und Grundstücks.
    Dafür zahlt sie keine Nutzungsentschädigung/Miete an mich.
    An einem festgelegten Datum in der Zukunft (ca. 20 Jahre, wenn alle 3 Kids groß genug sind) wird das Haus von einem Gutachter geschätzt, verkauft und der Erlös 50/50 aufgeteilt. Alternativ bleibt sie dann dort wohnen und zahlt mich aus.

    Für das Haus haben wir vor 10 Jahren zwei Kredite aufgenommen
    110.000€ Bank, läuft noch bis 2035, monatliche Rate 500€
    50.000€ KFW, läuft im Januar aus. Restschuld 40.000€. Die 40.000€ würde sie von Ihren Eltern als Privatkredit/Schenkung erhalten und damit den KFW Kredit komplett tilgen.

    Somit könnte sie relativ günstig im gewohnten Umfeld wohnen bleiben.
    Ich hätte den Vorteil, dass ich dann in ca. 20 Jahren den hälftigen Erlös bekomme. Nachteil wäre, dass das halt noch lange hin ist und bis dahin mir das Geld "fehlt".
    Realistisch gesehen kann sie mich aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht auszahlen (Haus ist jetzt ca. 380.000€ wert) und laut Ihrem Anwalt, wäre ein Auszug schwer, da sie nicht auf die schnelle eine gleichwertige Mietimmobilie finden kann und damit defacto dort wohnen bleiben könnte.


    Auf den ersten Blick klingt die Vereinbarung für mich gut.
    Wäre so eine Vereinbarung rechtlich machbar? Müsste diese anwaltlich oder notariell beurkundet werden, da eine Immobilie betroffen ist? Oder ginge es komplett ohne Anwalt/Notar?
    Was meint ihr?

    Vielen Dank für eure Gedanken und Hilfestellungen. <3

    Edited once, last by CarSch (November 6, 2025 at 11:13 AM).

  • Hi,

    erst einmal herzlich willkommen hier bei uns im Forum.

    Ja, es ist häufig sehr sinnvoll, eine gemeinsame Immobilie nicht gleich bei der Scheidung mit abzuwickeln. Und, Wohnungsmiete und Abzahlrate nehmen sich ja häufig nicht viel. Also nicht nur wegen der Kinder, sondern auch aus finanzielle Gründen häufig im Interesse beider Ehepartner. Ob man da allerdings eine relativ teure notarielle Vereinbarung benötigt, das kann ich nicht abschätzen.

    Mein persönliches Beispiel: obwohl die Kinder mit mir aus dem gemeinsamen Haus auszogen, blieb mein Mann drinne wohnen, zahlte ab, ca 20 Jahre, wobei wir die Entscheidung über das Haus bewusst offen gelassen haben. Dann musste er wegen schwerer Erkrankung anderweitig untergebracht werden. Das Haus, gute Wertsteigerung, auch deutliche Schuldenreduzierung, wurde dann verkauft. Eine win/win-Situation.

    Worauf ich hinaus will: findet eine individuell passende Lösung, überlegt euch auch, wie ihr mit einer Krise/Änderung der Lebensumstände umgehen wollt. Es ist nicht alles vorhersehbar und planbar.

    TK

  • Der Kredit bis 2035 ist dann aber höchsten zur Hälfte abbezahlt (500*12*10 = 60.000), oder? Und die Rate würde Deine Frau bedienen, Du würdest also 30.000 Rate durch Deine NochFrau gezahlt bekommen? Das läuft dann gegen dein totes Kapital, dass nicht verzinst wird - bei 4% Rendite wären das in 20 Jahre 55.000 Verlust vs 30.000 Rate durch Noch Frau. Ohne Wertsteigerung -25.000. Soll dies durch die Übernahme der 40.000 (also auch deiner 20.000) kompensiert werden?

    Ein Knackpunkt bei einer solchen Konstellation ist die Leistungsfähigkeit, ein Haus alleine zu bewirtschaften und zu unterhalten. Hier ist die Frage, was passiert bei größeren Instandhaltungsmaßnahmen am Haus oder durch andere induziert - Beteiligung an Straßensanierung, Kanal etc. . Bei uns übersteigt bereits das Austauschen eines defekten Fensters das finanzielle Vermögen der Bewohner. Größere Maßnahmen sind gar nicht machbar, weil wir wohl so auch keine Kredite mehr aufnehmen können.

    Dann - was passiert bei neuer Beziehung oder Ehe - seid ihr da so klar, dass dieses Konstrukt funktioniert, wenn da jemand anderes eingezogen ist, ggfls leistungsfähig ist und ein gefühltes wirtschaftliches Ungleichgewicht entsteht.

    Zusätzlich bist Du mit im Kreditvertrag, was Deine Bonität reduziert. Entsprechend wird es Dir auch schwerer fallen, Eigentum zu schaffen, bzw. sind die Kreditkosten höher

    Letzter Punkt, der bei uns ein Problem darstellt - unterschiedliche Vorstellungen über Unterhalt und Pflege. Im worst Case bist Du stiller Teilhaber einer Immobilie ohne Mitspracherecht bei der Abnutzung.

    All das hat mich als Alleinverdiener in dem Konstrukt davon absehen lassen, es auf lange Sicht laufen zu lassen. Hier gibt es soviele Verflechtungen, die schon in einer intakten Beziehung zu Problemen führen können. Diese so zu fassen, dass man langfristig darauf bauen kann und insbesondere die Eltern-Kind-Beziehung nicht belastet, dass habe ich in meinem Fall nicht gesehen. Aktuell bereiten wir 2 Jahre nach der Scheidung den Verkauf vor

  • Vielen Dank für eure Antworten!

    Die Restschuld des Bankkredits beträgt 2035: 26.600€

    Wir hatten damals super Glück mit dem Haus und haben es deutlich unter Wert gekauft. Allein bewirtschaften wird knackig, aber kriegt sie hin.
    Beteiligung an Straßensanierung, Kanal ist in unserer Gemeinde zum Glück nicht vorgesehen.
    Nichtsdesto trotz kann natürlich immer irgendwas unvorhersehbares kostspieliges passieren.

    Das ist alles echt kompliziert und ich muss mir nochmal Gedanken machen.


    Angenommt wir machen es wie bisher, wir beide zahlen 50/50 und Sie zahlt mir eine Miete/Nutzungsentschädigung (was von dem beiden überhaupt?), wie hoch wäre diese? Realistische Kaltmiete in unserer Gegend für das Haus läge bei 1.300€. Da sie hälftige Eigentümerin ist müsste sie dementsprechend auch nur die Hälfte zahlen?

    Müssten in dem Falle Grundsteuer, Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung auch von uns beiden oder nur von ihr getragen werden?

  • Hi,

    das mit der Nutzungsentschädigung hast du richtig eingeschätzt. Meist heben sich rein rechnerisch Nutzungsentschädigung und anteilige Abzahlungsrate auf. Und - man kann nicht jedes (wirtschaftliche) Lebensrisiko ausschließen. Ich hatte hier den Eindruck, dass wir es mit zwei vernünftigen Ex-Partnern zu tun haben, da muss man bei sich ändernden Verhältnissen natürlich auch flexibel sein. Ihr könnt immer nur einen relativ kurzen Zeitraum verbindlich und rechtssicher planen. Also, warum nicht so starten?

    TK

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