bereinigtes netto im Trennungsjahr und nach Scheidung

  • Hallo zusammen,
    meine (Noch-)Ehefrau und ich befinden uns seit Sommer 2025 im Trennungsjahr.

    Ich habe eine Frage zur Berechnung des bereinigten Nettos nach Scheidung.
    Wir haben 3 gemeinsame Kinder (4,7,8), sie wohnt mit den Kids im gemeinsamen Haus, ich seit Herbst in einer Mietwohnung.
    Ich arbeite als Beamter in Vollzeit, sie ist nicht erwerbstätig (Elternzeit)

    Jetzt im Trennungsjahr läuft es wie folgt:

    Mein Netto
    - Kredit an Bank
    - meine private Riester
    - meine private Pflege- und Krankenversicherung
    - Privatkredit für gemeinsames Auto
    - Mitgliedsbeitrag zur Gewerkschaft
    = bereinigtes Netto.
    Davon wird Kindes- und Trennungsunterhalt berechnet.

    Läuft dies nach der Scheidung genau so oder wird dort mein Netto genommen und direkt Kindes- und Eheunterhalt berechnet?
    Also mir geht es nur darum zu wissen, ob ich nach Scheidung die Hälfte der Kredite und meine Beiträge zur Riester und Krankenversicherung von meinem Geld, dass mir insgesamt zusteht, bezahlen muss. Durch die 3 Kinder wird mir nämlich nur noch der Selbstbehalt in Höhe von 1.600€ bleiben.

  • Wenn die Kredite ehebedingt sind (also unterhaltsrelevant), euch beide gleichermassen betrifft (wegen hälftig), und ihr das so auch nach der Scheidung weiterlaufen lasst (wovon ich dringend abrate), dann sind die Gewerkschaftsbeiträge und die Kredite von Deinem restlichen Netto zu tragen - worst case aus den 1600 €. Ansonsten wären diese Ausgaben ja durch den geringeren Kindesunterhalt zu kompensieren und was haben die Kinder mit dem Gewerkschaftsbeitrag zu tun?

    Für die Riester-Beiträge - im allgemeinen ist es zulässig, bis zu 4% des Bruttoeinkommens für die Altersvorsorge aufzuwenden. Wie das bei Beamten gerechnet wird, das entzieht sich meiner Kenntnis. Die Riester Beiträge sollten bis zu diesem Limit auch das verfügbare Netto bereinigen.

    Aber - wie TimeKeeper bereits anmerkte - das kommt sehr auf den Einzelfall an... Bei mir - nur die 3 Kinder haben anderes Alter - hat schon der Wohnvorteil der Ex-Frau ausgereicht, um Trennungsunterhalt auf 0 zu bringen...

  • was haben die Kinder mit dem Gewerkschaftsbeitrag zu tun?

    Laut Anwalt eine berufsbedingte Aufwendung, die mein netto verringern. Sind 14€ monatlich, also zu vernachlässigen.

    Wenn die Kredite und Versicherungen nach der Scheidung von meinen 1.600€ Selbstbehalt abgehen - dann gute Nacht =O

  • Was denn für Kredite überhaupt?

    Immobilienkredit? Dafür kann man doch eine Nutzungsentschädigung fordern, wenn man gar nicht in der abzuzahlenden Immobilie wohnt.

    Autokredit? Schwierig...alles kann, nichts muss. Wenn der Anwalt der Mutter dies berücksichtigt hat, gut für den Vater.

    Ein gemeinschaftlicher Anwalt begeht Parteiverrat und macht sich strafbar. Es ist und bleibt also der Anwalt der Mutter. Wenn dieser eine verständliche, faire und akzeptable Berechnung vornimmt und Forderung aufstellt, sehr gut. Wenn man sich nicht sicher ist, sollte man lieber für Waffengleichheit sorgen.

  • Wenn die Kredite und Versicherungen nach der Scheidung von meinen 1.600€ Selbstbehalt abgehen - dann gute Nacht

    Schreibe Dir doch die Zahlen einmal auf und dann ergänze die Zahlungsflüsse. Es kommt immer auf die tatsächlichen Zahlungen an, das bereinigte Netto ist ein virtueller Wert, der nichts mit dem Kontostand zu tun hat.

    Beispiel:
    Das Einkommen beträgt 3000 Euro
    Davon geht 200 für Altersvorsorge weg, fehlt im Cashflow
    bleiben 2800, davon gehen 400 für berücksichtigungsfähige Kredite weg ->Fehlt nicht im Cashflow
    Abzüglich Kindesunterhalt -> 1600 aufgrund Selbstbehalt ->Fehlt nicht im Cashflow

    Im oben genannten Beispiel hast Du 2000 in Cash.
    Wenn die Kredite NICHT in die Bereinigung eingehen, dann müssen diese aus dem Selbstbehalt bedient werden. Das ist eine große Herausforderung. Tatsächlich stellt sich dann die Frage, ob diese Kredite schon bei der Aufnahme nachhaltig bedienbar waren und auch im Sinne der Familie/Kinder waren.

  • Tatsächlich stellt sich dann die Frage, ob diese Kredite schon bei der Aufnahme nachhaltig bedienbar waren und auch im Sinne der Familie/Kinder waren.

    ich verdiene über 5.000€ netto.

    Durch den Unterhalt für 3 Kinder + Ehegattenunterhalt kratze ich am Selbstbehalt mit 1.600€...

    Also ja, bei Aufnahme waren die Kredite locker bedienbar.

  • Hi,

    ich habe genau wie TN so meine Schwierigkeiten damit, dass hier der Anwalt der Frau alles berechnet hat und du das so einfach akzeptierst. Ich hoffe sehr, du hast, was den Ehegattenunterhalt angeht, nicht irgend etwas unterschrieben, was dich längerfristig bindet. Ich kann immer noch nicht einschätzen, ob die Ehefrau nicht an den Krediten zu beteiligen ist, ob die Berechnung des Anwalts zutreffend ist. Vielleicht sollte man von einem Familienrechtler doch mal gegenrechnen lassen.

    Nun zum Unterhalt für die Ex. Da muss sich mit der Scheidung nichts ändern, kann aber durchaus. Hier ist zu unterscheiden. Da gibt es z.B. einmal den Unterhalt, den man wegen der Betreuung der Kinder zu leisten hat. Der Klassiker ist da die ersten drei Lebensjahre, kann aber noch wesentlich länger gehen. Dann haben wir den Unterhalt, der zu leisten ist, um den Lebensstandart aus der Ehe sicher zu stellen. Bei kurzen Ehen ist auch dieser Zeitraum relativ kurz; bei länger andauernden Ehen deutlich länger. Der kann z.B. auch stufenweise runtergesetzt werden. Also, da muss man sich den Einzelfall genau anschauen. Und dann gibt es da auch noch weitere Varianten, etwa die lange Dauer der Ehe, Krankheit u.s.w. Was hat die Demnächst-Ex denn wann gearbeitet? Wie lange noch Elternzeit?


    TK

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