Also strafrechtlich, ist mir nichts bekannt, so war der Antrag nicht. Ich weiß nicht wie das ausgelegt wird. Fakt ist, das der Sitzungrichter die Verantwortung abgelehnt hat bzgl. Umgang und Ordnungsmittel. Wie schon gesagt den Ordnungsmittelantrag habe ich für erledigt erklärt, da ich keinen Unterhalt nachzahlen muss, und ich wirklich zeigen möchte, das ich immernoch verhandlungsbereit bin, das wurde von KM ausgenutzt. Wie gesagt, seit dem Termin am 12.11.25 kann ich meinen Sohn nicht mehr erreichen, er erfolgt kein Rückruf, keine Antwort der KM. Ich verzweifle
Ordnungsmittelverfahren
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Hi,
Du hast das System immer noch nicht verstanden. Auch die von dir zitierten Entscheidungen treffen deine Verfahrenslage nicht. Die letztlich immer noch unklar ist. Ich versuche es noch mal etwas einfacher.
1. Familienrechtlich war der Richter/die Richterin zuständig. Gehe einfach mal davon aus. Ob die Verfahren formell verbunden waren, oder als Doppelpack weiter geführt wurden, das ist einerlei. Ob der Antrag auf Ordnungsmittel so ausformuliert war, dass er quasi aus der familienrechtlichen Zuständigkeit "rauspurzelte," das kann ich hier im Forum nicht abschätzen, da müsste ich substantiiertere Kenntnisse haben.
2. Du hast das Ordnungsmittelverfahren für erledigt erklärt. Damit durfte/konnte dieser Teil des Verfahrens nicht weiter geführt werden. Wieso hast du das getan, damit hast du den Ist-Zustand doch anerkannt, du hast dem Gericht erklärt, dass umgangstechnisch alles in Ordnung ist. Das ist doch DER Freibrief für die Kindsmutter, alles so zu belassen, wie es ist/war. Sie muss gar nichts abändern. Und das hat doch mit der getroffenen Unterhaltsregelung gar nichts zu tun. Das ist doch so, als wenn du im Supermarkt Katzenfutter und Babynahrung kaufen willst. Weil du Katzenfutter sofort gefunden hast, verzichtest du auf die Babynahrung. Nur, davon wird das Baby doch nicht satt. Und wunderst dich hinterher, dass das Baby vor Hunger schreit? Also, es ist insoweit keine Regelung getroffen worden, weil ihr das Verfahren beendet habt. Ich weiß immer noch nicht, ob sich die Erledigungserklärung nur auf das Eilverfahren oder auf das ganze Verfahren inklusive Hauptverfahren bezieht.
3. Du hast m.E. einen Antrag gestellt, der ein Folgeantrag ist, als selbständiger Antrag zumindest problematisch. Ich hätte auf der Basis der Umgangsregelung per se, die ja nicht angefochten bzw. abgeändert werden sollte, beantragt, der Mutter aufzugeben, das Kind zu den geregelten Zeiten heraus zu geben und das strafbewährt. Ich hätte weiterhin eine Regelung für Ausfälle getroffen, also wann die wie nachzuholen sind, für Urlaubszeiten, Feiertage u.s.w. Warum hat man nach Hinweis des Gerichts auf die Problematik den Antrag in der mündlichen Verhandlung nicht umgestellt, sondern sich prozessual ins Aus gekickt? Verstehe ich nicht.
TK
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Hallo,
der Ordnungsmittelantrag war nicht gut formuliert, ich schicke ihn dir mal per PN und noch die geforderte Stellungnahme von mir.
Ich habe es für erledigt erklärt, wegen dem Schreiben aus dem ersten Post hier. Mir wurde von meinem Anwalt geraten den Antrag nicht weiter zu verfolgen, da der Richter diesen ja schon einen Tag vor dem Termin "abgelehnt" hat. Ich war anderer Meinung, habe mich aber überreden lassen. Die Erledigungserklärung bezieht sich nur auf den Ordungsmittelantrag.Ach ok, jetzt verstehe ich was du meinst... Nein, die Problematik ist vom Richter deutlich gesehen worden, er wie auch ich haben darauf gebaut, das es nochmal einen Versuch wert ist zu Elterngesprächen beim DRK, das hat die KM auch bestätigt, dann aber 5 Tage später mitgeteilt, das sie keine Gespräche will. Und jetzt geht alles von vorne los, bzw. noch schlimmer, seit dem Termin von 1,5 Wochen gab es keinen Kontakt mehr zu meinem Sohn, Anrufe werden nicht beantwortet...
Ich hab im Termin nicht dran gedacht eine Regelung für ausgefallene Umgänge zu treffen. Die KM wollte die Telefonzeiten ändern, das habe ich abgelehnt, und da kam ja die Aussage vom Richter, das er so oder so nicht zuständig ist.
Ich hab das Gefühl das ich nicht gut beraten worden bin.
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Dieses Gefühl habe ich schon lange.
TK
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Sobald die Schreiben vom Gericht da sind würde ich sie bereitstellen.
Hast du spontan einen Tipp, mal davon abgesehen mich woanders beraten zu lassen.
Wie gesagt, der Richter hat deutlich betont, wenn die KM nichts tut wird ein familienpsychologisches Gutachten in Auftrag gegeben. Ich möchte das nicht, da Das theoretisch für alle Beteiligten unschön sein kann.Schleichwerbung gelöscht (TK)
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Hi,
es kann unschön sein, die Wohnung in der Früh zu verlassen, weil Regen einsetzt oder man vor ein Auto läuft. Es kann schön sein, weil man auf die große Liebe seines Lebens trifft. Alles, wirklich alles im Leben kann sich in die eine oder andere Seite entwickeln. Wer weiß das schon vorher? Wenn du ganz sicher ausschließen willst, dass eine Begutachtung erfolgt, dann verzichtest du eben auf Kontakt mit deinem Sohn und gut ist.
Ich kenne in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten weder die Schriftsätze, die möglicherweise von deinem Anwalt oder von der Gegenseite in einem Gerichtsverfahren eingereicht werden. Ich weiß immer noch nicht, ob die Erledigungserklärung das ganze Umgangsverfahren erledigt hat oder was auch immer, also die materiellen Inhalte des Eilverfahrens oder die eines möglicherweise auch anhängigen Hauptverfahrens. Ich kann nicht abschätzen, ob du durch diese Erklärung für den aktuellen Zustand nicht sogar jedwede gerichtliche Unterstützung verbaselt hast. Auch das ist möglich. Denn wieso sollte das Gericht ohne irgendeine Veränderung ein Verfahren von vorne beginnen, in welchem vor ein paar Tagen rechtswirksam erklärt wurde, es sei erledigt?
Vielleicht solltest du endlich mal anfangen, deine Ziele klar zu formulieren. Das ist für mich immer Schritt 1. Dann kommt die Frage, wie man dieses Ziel erreicht. Das ist dann auch vom Verhalten der anderen Involvierten abhängig. Und irgendwann irgendwo in diesem Prozess kann es auch sinnvoll sein, ein Ordnungsmittel einzuführen. Aber Ziel ist doch nicht das Ordnungsmittel, sondern geregelter Umgang mit dem Kind, im Interesse des Kindes, oder wie, oder was?
An dieser meiner Einschätzung ändert sich auch nichts durch die Schriftsätze, die du mir über PN freundlicherweise hast zukommen lassen.
Dir einen guten Start in die Woche!
TK
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Hallo TK,
ich bin immer überrascht durch deine Wortwahl. Du hast Recht, das war nicht das Ordnungsmittel, es war der bis dato letzte Weg. Hier erklärt sich auch, das ich nur dieses als erledigt erklärt habe, was ich bereue (schicke ich per PN). Da die KM jegliche Kooperation verweigert die am 12.11.25 besprochen war, frage ich was kann ich noch weiter tun. Sie weigert sich, ich möchte das hier nicht zur Verfügung stellen, aber es gibt genug Beweise. Z.B. habe ich gefragt ob ich meinen Sohn morgen Freitag im Hort abholen kann um zum Weihnachtsmarkt zu fahren, sowie es gerichtlich vereinbart ist. Sie behauptet: "Nein, Leon hat was vor, ich hole ihn vorher aus dem Hort ab"
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Hi,
schön dass du dich nochmals gemeldet hast. Nach den Unterlagen, die du mir per PN zur Verfügung gestellt hast, war Gegenstand des Gerichtsverfahrens ausschließlich das Ordnungsmittelverfahren, nicht aber der Umgang per se. So, jetzt sollte endlich die Regelung des Umgangs angegangen werden. Wenn denn insoweit noch kein Verfahren läuft, von dem ich noch nichts weiß. Die Frage ist, wie man das jetzt anleiert. Und vor allen Dingen, wann man das tut. Entweder direkt jetzt oder aber ob man noch etwas vorweg schiebt: du schreibst die Ex per Einschreiben (!) über deinen Anwalt an und teilst ihr mit, dass du am nächsten Umgangstag das Kind zwecks Weihnachtsmarktbesuchs abholen wirst; dass in Zukunft kein Ausfall des Umgangs mehr geduldet wird. Oder aber du gehst direkt wieder vor Gericht. Besprich das mit dem Anwalt. Der Antrag sollte sinngemäß die Ex verpflichten, das Kind zu den gerichtlich festgelegten Umgangszeiten zum Abholen bereit zu halten; ebenfalls wann ausgefallene Umgangszeiten wie nachzuholen sind und was tragbare Gründe für den Ausfall sind. Ein "hat was anderes vor" ist nicht tragbar. Man kann ein Kind ja auch nicht von der Schule fern halten bzw. den Schulunterricht ausfallen lassen, wenn Kind oder Mutter meinen, dass andere Dinge vorgehen. Ziel ist es, den Umgang als Selbstverständlichkeit in das Leben des Kindes zu integrieren.
Ich schreib dir nachher noch eine PN.
TK
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