Vater will nicht mehr zahlen

  • Der vater meines Kindes will seit ein paar wochen wieder keinen Unterhalt mehr zahlen.

    Auf nachfragen bekomme ich drohungen, dass er wieder Umgang einklagt. Ich muss dazu sagen, die beiden hatten früher ein gutes Verhältnis, jedoch seit neuer Frau und Baby fühlt sich meine Tochter sehr vernachlässigt. Papa hat sie oft versetzt. Jetzt ist er 800 km weit weg gezogen, so dass meine Tochter sich dort nicht sicher fühlt und dort nicht alleine hinmöchte. Wir haben sogar die letzten Herbstferien dort Urlaub gemacht, um die beziehung wieder zu fördern. Jedoch kommt er uns null entgegen.

    Er hat die letzten Jahre sowieso weniger bezahlt nur 300 euro, so dass ich keinen Vorschuss bekomme. Jetzt will er wieder nichts mehr zahlen, setzt mich jedoch unter Druck.

    Ich wäre geldgeil, er kommt unter den selbstbehalt blabla... wie kannst du mir staatsschulden zumuten???

    Also ich bin immer die Böse.

    Wie würdet ihr das mit Unterhalt handhaben? Es nervt mich, dass es NICHTS mehr zahlen will aber hat alle Rechte am Kind. Ich komme ihm so oft entgegen, aber meine Tochter muss nur funktionieren.

    Welche Rechte habe ich bezüglich Unterhalt?

    Wenn ich Geld einklage, kann er das kind wirklich zwingen öfter 800 km zu fahren?

    Er durfte uns immer besuchen, hat sogar im gästezimmer geschlafen. Darauf hat er auch keine Lust mehr. Er nimmt sich nicht mal urlaub zu den ferienzeiten.

  • Hi,

    herzlich willkommen hier bei uns im Forum.

    Nun zu deinem Problem. Man sollte Umgang und Kindesunterhalt nicht vermengen. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

    Zum Unterhalt: ich weiss jetzt nicht, ob ein Titel existiert. Wenn ja, dann kannst du den Unterhalt einfach vollstrecken. Wenn nicht, wäre es sinnvoll, einen Titel zu erstreiten, darauf hat das Kind einen Anspruch! Da hilft dir gratis das Jugendamt. Die berechnen auch den aktuellen Anspruch für das Kind. Wenn das nicht klappt, kannst du immer noch einen Anwalt einschalten. Aber das klappt auch meist über das Jugendamt.

    Nun zum Umgang. Gibt es denn da eine rechtsverbindliche Regelung?


    TK

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