Liebe Mitglieder,
ich bezahle Kindesunterhalt für meine schulpflichtige achtjährige Tochter (einziges Kind) auf Basis meines Einkommens aus nicht selbständiger Arbeit.
Darüber hinaus habe ich Erträge aus Aktienverkäufen von rund 14500 Euro (Steuern und Gebühren bereits abgezogen) in 2025. Wenn ich das auf einen Monat umrechne wären das 1200 Euro mehr Nettoeinkommen. Das würde mich in der Düsseldorfer Tabelle um 4 Stufen hochstufen wird. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass ich in 2026 wieder solche Aktiengewinnen realisiere.
Kann ich 2026 wieder auf die Werte der Düsseldorfer Tabelle mit dem Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit um 4 Stufen wieder reduzieren? Oder hat mein Kind so etwas wie Bestandsschutz?
Beste Grüße und ein Dankeschön für Eure eventuellen Kommentare
Chris.