Kindesunterhalt bei schwankendem Einkommen mit Einkommen aus Kapitalvermögen

  • Liebe Mitglieder,

    ich bezahle Kindesunterhalt für meine schulpflichtige achtjährige Tochter (einziges Kind) auf Basis meines Einkommens aus nicht selbständiger Arbeit.

    Darüber hinaus habe ich Erträge aus Aktienverkäufen von rund 14500 Euro (Steuern und Gebühren bereits abgezogen) in 2025. Wenn ich das auf einen Monat umrechne wären das 1200 Euro mehr Nettoeinkommen. Das würde mich in der Düsseldorfer Tabelle um 4 Stufen hochstufen wird. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass ich in 2026 wieder solche Aktiengewinnen realisiere.

    Kann ich 2026 wieder auf die Werte der Düsseldorfer Tabelle mit dem Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit um 4 Stufen wieder reduzieren? Oder hat mein Kind so etwas wie Bestandsschutz?

    Beste Grüße und ein Dankeschön für Eure eventuellen Kommentare

    Chris.

  • Hallo Timekeeper,

    die eigentliche Frage ist diese:

    Kann ich 2026 wieder auf die Werte der Düsseldorfer Tabelle mit dem Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit um 4 Stufen wieder reduzieren? Oder hat mein Kind so etwas wie Bestandsschutz?

    Weil es unwahrscheinlich ist, dass ich wieder solche hohen Wertpapiergewinne in 2026 realisieren werde.

    Beste Grüße

    Chris

  • Hi, grundsätzlich ist es so, dass Unterhalt auf der Basis des laufenden Einkommen errechnet wird. Da man schwer voraussehen kann, wie sich das Einkommen entwickelt, nimmt man zur Berechnung des Einkommens die letzten 12 Monate und vermutet, dass das Einkommen in etwa so bleibt. Eine Neuberechnung findet dann nach 2 Jahren statt. Wenn allerdings abzusehen ist, dass sich das Einkommen positiv oder negativ erheblich ändert, dann kann auch sofort neu berechnet werden.

    TK

  • Hallo Timekeeper,

    ich denke ich werde nicht drum herumkommen mit der Exfrau drüber zu reden. Aber vielleicht können wir uns einigen nicht übers Gericht zu gehen, um Gerichtskosten und Anwaltskosten zu vermeiden. Denn eigentlich muss man sowas auch beantragen.

    Das Pikante an meiner Scheidung war, dass der neue Freund (jetzt Ehemann) meiner Frau ihr Scheidungsanwalt war. Ich wurde mehrfach unnötig attackiert, weil er ja nichts für sie gekostet hat. Ich habe alle Attacken abwehren/gewinnen können. Leider bezahlt im Familienrecht jeder seinen Anwalt und nicht derjenige der verliert.

    Vielen Dank für die Hilfe.

    Beste Grüße

    Chris

  • Hallo Chris,

    Das Pikante an meiner Scheidung war, dass der neue Freund (jetzt Ehemann) meiner Frau ihr Scheidungsanwalt war. Ich wurde mehrfach unnötig attackiert, weil er ja nichts für sie gekostet hat

    Wer hat denn die Unterhaltsberechnung vorgenommen ? ( bei der ein Titel ausgestellt ist).


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Chris, du scheinst eine sehr ehrliche Einstellung zu haben. Grundsätzlich wäre erstmal der im Titel stehende Betrag zu zahlen.

    Eine Anpassung sollte nur erfolgen, wenn dauerhafte Veränderungen zu erwarten sind. Solche "einmaligen" Einkommenszuflüsse werden natürlich dauerhafte Begehrlichkeiten wecken. Daher würde ich erstmal abwarten, ob oder was die Mutter in die Wege leitet und mir das Polster für eine spätere Forderung bei Seite legen. Ich bin kein Fachmann in diesem Gegiet, hatte das aber bei meinen Kids auch so gemacht und es ergab sich dann, das ich bei Volljährigkeit einen kleinen Finanzspritze zum Start ins Leben geben konnte.

    Viele Eltern können oder wollen ja keine Rücklagen für ihre Kinder bilden. Ich hatte das aber damals auch mit meiner Ex so besprochen. Hat natürlich was mit Vertrauen zu tun und ging alles ohne Anwälte oder sonstige Institutionen.

    Ich hoffe du findest eine gute Lösung, immer im Kinderinteresse.

    Gruß frase

  • Wir haben uns darauf verständigt, dass bei unerwarteten höheren Eingängen eine Umrechnung auf die Jahresbeiträge erfolgt, und die Differenz als Einmalbetrag fließt. Aber dass dies nicht die regelmäßigen Unterhaltszahlungen berührt, weil es tatsächlich nicht planbar erfolgt. Ansonsten wäre ich aber auch 364 Tage im Jahr im Dispo, um das dann ausgleich zu können.

Participate now!

Don’t have an account yet? Register yourself now and be a part of our community!