Kindesunterhalt neu berechnen

  • Hallo, ich muss den Unterhalt neu berechnen lassen, da da ich mit meiner jetzigen Ehefrau ein 2tes Kind bekommen habe..

    Das 3te Kind ist 16 Jahre alt aus einer früheren Beziehung und lebt bei der Kindesmutter. Das Verhältnis ist sehr schwierig, kontakt gibt es nicht..

    Zur eigentlichen Frage:

    Das ich meine Lohnabrechnungen vorlegen muss ist mir klar. Wir leben in einer eigene Immobilie finanziert auf 2 Darlehen.. Meine jetzige Ehefrau, möchte nicht, dass die Gegenseite bzw die Kindesmutter unsere Darlehensverträge und Bankunterlagen erhält. Möglichkeiten?

  • Hallo Puh0810,

    Ich nehme an, du möchtest nicht "zu viel" zahlen ? Man könnte dir einen Wohnvorteil anrechnen, den du aber durch Vorlage von zu zahlenden Krediten

    abmindern/ gegenrechnen könntest.

    edy

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  • Hallo edy, nein, um den Wohnvorteil geht es mir nicht, da dieser nach Berechnung mein "fiktives Einkommen" nur um 20 Euro erhöht.

    wenn du die Kreditzinsen nicht angibst, wird sich dein Wohnvorteil ( "fiktives EK"), aber erhöhen


    edy.

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  • Es ist halt die Frage, was angestrebt wird. Wenn es nur um die Anerkennung des 3. Kindes (Glückwunsch zum Nachwuchs!) geht, es im übrigen weitergehen sollte wie bisher, dann sollte eigentlich die Mitteilung und Dokumentation der Geburt ausreichen. Die Düsseldorfer Tabelle ist ja statistisch gesehen auf zwei unterhaltsberechtigte Kinder ausgerichtet; deshalb sollte das ausreichen. Wenn es um mehr geht, also eine grundsätzliche Berechnung erforderlich ist, dann kann es anders aussehen.

    TK

  • Also es ist eine "generelle Neuberechnung" erforderlich.. Und ja, es sind sowohl Zins und Tilgung berücksichtigt..

    Um das geht es mir aber nicht...

    Es geht darum, dass ich ja die Darlehensverträge von mir und meiner jetzigen Ehefrau vorlegen muss...

    Meine jetzige Ehefrau, hat aber damit ein Problem bzw ist nicht damit einverstanden, dass diese Darlehensverträge, Summen, Daten, Zinsen, Konten etc. an die andere Kindesmutter zur Einsicht übermittelt werden, weil da ihre Daten auch drinstehen etc..Das ist das Problem

  • Ja und dieses Problem würde deine Ehefrau in der Theorie zu deinem Problem machen. Wie edy bereits schrieb, können Zins und Tilgung beim Wohnvorteil theoretisch nur dann berücksichtigt werden, wenn sie nachgewiesen sind. Ansonsten werden aus 20 € gerne auch mal 1000 € Einkommen. Ob einem irgendein Alibi-Datenschutz (der einem sonst immer völlig egal ist) am Ende vielleicht zwei Unterhaltsstufen Wert ist, muss man halt als Ehepaar selbst wissen. Rein praktisch hat man das ja aber entweder in der Vergangenheit schon mal nachgewiesen oder dem Gläubiger (Kind, vertreten durch Mutter) war der fehlende Nachweis schon damals egal.

  • Hallo, was nicht für die Berechnung relvant ist, könnte doch auch geschwärzt werden. Es gibt eine monatliche Kreditabbuchung, die sollte als Ergebnis doch reichen für die Berechnung. Oder versuche es doch mal mit dem Kontoauszug und mache alle persönlichen Daten von deiner Frau unkenntlich. Ich kann das gut verstehen, würde meine Verträge auch nicht offenlegen.

    Gruß frase

  • Ja und dieses Problem würde deine Ehefrau in der Theorie zu deinem Problem machen. Wie edy bereits schrieb, können Zins und Tilgung beim Wohnvorteil theoretisch nur dann berücksichtigt werden, wenn sie nachgewiesen sind. Ansonsten werden aus 20 € gerne auch mal 1000 € Einkommen. Ob einem irgendein Alibi-Datenschutz (der einem sonst immer völlig egal ist) am Ende vielleicht zwei Unterhaltsstufen Wert ist, muss man halt als Ehepaar selbst wissen. Rein praktisch hat man das ja aber entweder in der Vergangenheit schon mal nachgewiesen oder dem Gläubiger (Kind, vertreten durch Mutter) war der fehlende Nachweis schon damals egal.

    Wir haben das Haus erst seit knapp zwei Jahren. Wir waren daher noch nie in der Position mit Hauskredit usw... Ich habe eig die letzten 9 Jahre immer das selbe bezahlt bzw keine Auskünfte erteilt, da es der Kindesmutter irgendwie egal war.

  • Es gibt eine monatliche Kreditabbuchung, die sollte als Ergebnis doch reichen für die Berechnung.

    Genau genommen kann sie überhaupt nicht reichen. Ein Unterhaltsgläubiger muss nachvollziehen können, zu welchem Vertrag der Zahlungsnachweis gehört. Der Gläubiger muss auch die Eigentumsverhältnisse nachvollziehen können.

    und mache alle persönlichen Daten von deiner Frau unkenntlich

    Hier stellt sich mir die Frage welche Daten das sein sollen? Die Personendaten, die jeder im öffentlichen Melderegister abrufen kann? Die man einem beliebigen Schlipsträger in der Bank und allen im Hintergrund agierenden völlig unbekannten Personen und dubiosen Anstalten wie z.B. der Schufa übermittelt? Die man in soziale Netzwerke schreibt oder ins Internet bei der nächsten Bestellung aus China? Oder geht es darum, dass überhaupt ein Kredit existiert? Wenn man den Datenschutz heranzieht muss man auch etwas konkreter werden, welche Daten überhaupt gemeint sind und warum diese hier vor einem Verwandten des Ehegatten schutzwürdig sein sollen.

    Ich kann das gut verstehen, würde meine Verträge auch nicht offenlegen.

    Ich bin da anderer Meinung. Es ist nicht nur unklar welche Daten überhaupt gemeint sein sollen. Es geht hier um Kindesunterhalt für ein 16-jähriges leibliches Kind des Ehemannes. Die Kinder der Ehefrau sind Halbgeschwister dieses Kindes und vielleicht gehört es neben der Identitätsfindung und Familiengeschichte auch zur Normalität, dass man sich innerhalb einer "Familie" und vor allem innerhalb einer Ehe gerade nicht mit Datenschutz konfrontiert, wenn lediglich die Höhe eines innerfamiliären Anspruches berechnet werden soll, der sich kraft Gesetzes aus der Verwandtschaft ergibt. Tendenziell ist der Auskunftsanspruch für das Kind gerichtlich durchsetzbar, was eigentlich alles zur rechtlichen Komponente sagt.

    Ich würde meine Daten jederzeit offenbaren, damit mein Ehepartner eine vernünftige außergerichtliche Unterhaltslösung mit seinem Kind aus früherer Beziehung finden kann. Der Begriff Datenschutz wird ständig pauschal genannt und die meisten Menschen haben noch nie einen Blick in ein Datenschutzgesetz geworfen. Es geht hier nach der Sachverhaltsschilderung wahrscheinlich wie so häufig im Kontext Unterhalt außschließlich um persönliche Befindlichkeiten und ein nicht vorhandenes Prinzip.

    Wir haben das Haus erst seit knapp zwei Jahren.

    Dann spinne ich den Fall mal weiter. Angenommen die Ehefrau verweigert die Herausgabe und es ergibt sich deshalb ein Wohnvorteil von 1000 € statt 20 €. Dann reden wir nicht nur über eine zukünftig neue Unterhaltshöhe, die problemlos die mögliche Herabgruppierung durch ein weiteres Kind aufzehrt, sondern ggf. auch über unredlich verschwiegenes Einkommen und daraus resultierende Schadensersatzansprüche. Alles nur rein theoretisch und laut gedacht.

    Ich habe eig die letzten 9 Jahre immer das selbe bezahlt bzw keine Auskünfte erteilt, da es der Kindesmutter irgendwie egal war.

    Dann stellt sich im Zusammenhang mit der Datenschutz-Ehefrau die Frage, warum man überhaupt den schlafenden Hund wecken will. Vielleicht wäre es sinnvoll die Urkunde einfach weiter stillschweigend zu bedienen. Wenn man den Unterhalt dagegen neu klären will, dann sollte man es vollständig tun. Dazu gehört neben den eigenen Verhältnissen auch die Frage nach möglichem Einkommen des Kindes. Azubigehälter heutzutage sind erheblich und können die Unterhaltshöhe massiv beeinflussen.

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