Unterhalt bei mehr Umgang

  • Guten Tag,

    ich habe mein Kind die letzte Zeit viel mehr als festgelegt, dadurch entstehen natürlich auch mehr Kosten für mich. Ich liebe meine Tochter und möchte Sie so oft wie möglich sehen und die Kindsmutter braucht diese Unterstützung meinerseits auch immer wieder, da sie beruflich oft mal über 2/3 Nächte weg ist und somit das Kind nicht betreuen kann.

    Wie kann ich dies Finanziell ausgleichen lassen ohne extremen Aufwand oder Streit via Jugendamt etc. ?

    Die Kommunikation zwischen mir und der Kindsmutter funktioniert absolut nicht gut, gerade bei finanziellen Dingen kommt Sie mir überhaupt nicht entgegen.

    Was gibt es da nun für Möglichkeiten?

  • Hi Bronski,

    schön, dich wieder zu lesen. Nicht wegen des neuen Problems, sondern, weil ihr es offensichtlich geschafft habt, die Umgangsproblematik "abzuarbeiten." Das ist ein ganz wichtiger Schritt.

    So, jetzt zu deinem neuen Problem. Die Rechtsprechung ist da wohl bundesweit recht einheitlich. Im Regelfall ist eine Verrechnung von Kosten mit Unterhaltszahlungen nicht möglich, es sei denn, das Kind lebt zu 50% dauerhaft bei beiden Elternteilen. In die Berechnung der Unterhaltszahlungen nach der Düsseldorfer Tabelle ist ja ein regelmässiger Kontakt mit dem Kind einschliesslich Übernachtungen einbezogen. Ich sehe da im Augenblick deshalb wenig Chancen, da zu einer Reduzierung des Unterhalts zu kommen. Allerdings bitte berücksichtigen: du musst dem Kind nichts anschaffen. Keine Klamotten, auch sonst nichts. Das muss die Mutter mitgeben. Die "Ausgestaltung" der Mehrkosten kann man also steuern. Und, was du dem Kind kaufst, auch an Klamotten, das kann bei dir bleiben für die Nutzung bei dir. Da ist nichts nach Hause mit zu geben.

    Warum sind Gerichte da so zurückhaltend, mit den Kostenregelungen? Ganz einfach: Kinder sollen nicht zu einem wirtschaftlichem Faktor degradiert werden. Nicht zu einem puren Rechenfaktor werden.

    Euch alles Gute im neuen Jahr!

    TK

  • Danke für deine schnelle und ausführliche Antwort, dass dachte ich mir so auch. Es geht mir hauptsächlich um die Benzinkosten … ich habe 20km zur Kita und die fahre ich jetzt 6x also 120km … aber naja deswegen will ich auch kein Rechtsstreit anzetteln, wahrscheinlich ist es das beste es einfach zu schlucken, zahlen und die Zeit mit dem Kind zu genießen.


    Also erst ab 50% Betreuung bzw. nur durch das Wechselmodell wäre eine Minderung oder ggf. Entlassung des Unterhalts möglich? Ich hatte mal gelesen das man zb. bei 30% Betreuung einen Antrag auf Minderung des Unterhalts stellen kann, was ja auch absolut so sein sollte meiner Meinung nach.

  • Du, das ist eine sehr weiche "kann" Regelung. Ist insbesondere sehr schwer durchsetzbar, wenn der Mehrumgang unregelmäßig erfolgt. Ich empfehle eigentlich immer, sich mehr darauf zu konzentrieren, keine Mehrkosten bei Klamotten u.s.w. zu übernehmen, also da nicht zu großzügig zu sein. Und es ist dann auch mal darüber nachzudenken, ob es nicht auch die Option gibt, dass das Kind den Weg zu dir alleine zurück legt, etwa mit einem Schulbus. Diese Optionen gibt es ja durchaus für Kinder im Schulalter. Ich weiß jetzt nicht, wie alt dein Kind ist.

    Euch alles Gute. Ich freue mich immer, wenn es Eltern gelingt, einen engen Kontakt zwischen Umgangselternteil und Kind aufrecht zu halten.

    TK

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