Mir ist das noch nicht ganz klar.
Gehn wir davon aus das bei einem UHP grundsätzl. Unterhaltspflicht besteht und Leistungsfähigkeit festgestellt wurde.
Fiktives Beispiel:
berücksichtigtes bereinigtes Einkommen p.a. von weit über 100K. Annahme mal 500K.
Nehmen wir an es ist eine Forderung von monatl. 3000,- eur aus Pflegekosten offen.
Wieviel müßte der UHP dann tatsächlich zahlen ? Die 3000 eur oder die Hälfte davon ? ( das hatte ich irgendwo mal gelesen das von einem offenen Betrag halbiert wird, bekomm den korrekten Zusammenhang aber nicht mehr hin)