Beiträge von ingo

    Hallo,


    das hört sich ja gar nicht gut bei Ihnen an. Grundsätzlich entscheidet das Familiengericht immer nach dem wohl des Kindes und nicht der Eltern. Hierzu zählen viele Faktoren unter anderem auch, bei wem das Kind wohnen möchte. Wichtig sind auch die finanzielle Lage, das bestehende Umfeld der Kinder, dazu zählt auch die Schule bzw. der Kindergarten in dem die Kinder bislang gegangen sind, bei wem die Kinder in letzter Zeit ihren Lebensmittelpunkt hatten.
    Auch ist der Grund ihres Umzuges noch nicht klar und wie kümmert sich ihr Expartner um die Kinder, geht er arbeiten? Haben sie einen neuen Lebenspartner?


    Die Frage für den Aufenthalt der Kinder, ist nicht so leicht zu beantworten.


    Ich würde ihnen raten schnellstens noch mal mit ihren Anwalt in Kontakt treten und mit ihm die nächsten Schritte zu besprechen. Ist ihr Anwalt auf Familienrecht spezialisiert?


    Liebe Grüße


    Ingo

    Hallo
    Du hast die Möglichkeit einen Unterhaltsvorschuß zu beantragen. Dies wird durch das Unterhaltsvorschussgesetz geregelt. Den Unterhaltsvorschuss kannst du beim Jugendamt beantragen. Unterhaltsvorschuss gibt es aber nur für Kinder bis zu 12 Jahre.
    Ich würde dir auf alle Fälle raten mit dem Jugendamt zu sprechen und dort dein Problem vortragen.
    Ich hoffe ich konnte dir helfen und würde mich freuen, wenn du mal berichtst, was es beim JA ergeben hat.


    Lg, Ingo