Evtl. könnte es helfen, mit der oder dem Vorgesetzten beim JA zu sprechen.
Am besten persönlich, nicht am Telefon.
Evtl. könnte es helfen, mit der oder dem Vorgesetzten beim JA zu sprechen.
Am besten persönlich, nicht am Telefon.
Warum sollte sich irgendetwas ändern, wenn sie ehrenamtlich tätig ist und dafür "keinen Cent" erhält?
Du wirst dann ja ab Geburt auch Unterhalt und Betreuungsunterhalt vom Vater bekommen.
Das würde ich dann über das JA laufen lassen.
Er zahlt Unterhalt für das Neugeborene und du zahlst Unterhalt für den 9-Jährigen. Die Differenz wäre unter 100 €. Hinzu kommt der Betreuungsunterhalt. Also machbar.
Ich habe es so verstanden, dass das Erbe eines Ehepartners ihm zum Anfangsvermögen zugerechnet wird. Nun sind Teile des Erbes quasi ausgegeben worden. Davon wurde ein Pferd gekauft und zudem auch etwas in die Modernisierung unserer gemeinsamen Eigentumswohnung gesteckt. Wie verhält es sich in dem Fall mit dem Erbe beim Zugewinnausgleich?
Entscheidend ist die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen.
Ob und wofür man dazwischen Geld ausgegeben hat, ist irrelevant.
Die Frage ist hier, wem das Pferd und die Eigentumswohnung jetzt gehören. Beides hat einen Wert und gehört zum Endvermögen.
okay also ist mein Titel ein dynamischer,
Nein, wie schon geschrieben, ist er ab 1.2.24 statisch (= fester Betrag).
Das würde ich solange zahlen, bis es eine Änderung gibt.
Normale Gehaltsanpassungen musst du nicht melden.
Vermutlich kommt das JA alle 2 Jahre auf dich zu. Wenn nicht, brauchst du auch nichts unternehmen.
Davon ist noch ein Kredit für das Haus zu tilgen (650€). Das Haus ist auf sie geschrieben.
D.h. das Haus gehört ihr alleine?
Aber du stehst mit im Kreditvertrag?
Das beste wäre, wenn du dir einen Anwalt suchst.
Der Anwalt blufft. Er will eine Drucksituation schaffen, ohne dass irgendwelche Rechtsgrundlagen im Augenblick da bzw. erkennbar sind.
Genau.
Zu dem Schreiben:
- Wurden zur Diagnose Belege beigefügt?
- Fahrtkosten werden keine übernommen. Es kann erwartet werden, dass man umzieht.
- Der Unterhaltsbedarf ist 930 € abzüglich Kindergeld also 680 €.
- Vorrangig ist Bafög zu beantragen.
- Wie sieht es mit der Mutter aus?
Grundsätzlich würde ich so rechnen:
Bedarf: 930 €
abzüglich:
- 250 € KG
- 900 € = eigenes Einkommen abzgl. 100 €
Damit bleibt nichts mehr an Unterhalt zu zahlen.
Das würde ich so zurückschreiben.
Und was wäre der aktuelle "Mindesteigenbedarf"?
Ich denke, dass du Minimum Mindestunterhalt 357 € zahlen musst.
Bei Firma/Selbstständigkeit wäre es vermutlich am besten, sich einen Anwalt zu suchen.
Finde dich möglichst schnell damit ab, ändere deine Einstellung dazu, dann ist es einfacher!
Jedenfalls ist es ein Unding, die Versorgung dieser Kinder und der Mütter der Allgemeinheit (also uns allen) aufzuhalsen, weil die eigene Lebensplanung anders ist.
Das sehe ich auch so.
Wurdest du denn schon zur Zahlung von Unterhalt aufgefordert?
Dennoch muss man sich bewusst werden das es eine psychisch enorm belastende Situation für mich war. Die komplette Zeit stand ich neben mir und alles lief wie im Rausch.
Rational denken und einen klaren Kopf behalten war mir einfach nicht möglich!
Das können wir alle hier sicherlich SEHR GUT verstehen.
Du hast dich leider über den Tisch ziehen lassen, so wie es sich darstellt.
Und gerade darum musst du dir sachkundige Hilfe suchen.
Ich verstehe wirklich nicht, was du hier von uns erwartest?
Du hast keine konkreten Fragen gestellt.
Dein größter Aktivposten wäre das Haus gewesen, aber das hast du nicht mehr.
Ob da noch etwas zu machen ist, kann ich nicht sagen. Das muss sich ein Anwalt ansehen.
Uff, das wird selbst für einen Anwalt schwer, die ganzen entlaufenen Pferde wieder einzufangen.
Suche bitte baldmöglichst einen Anwalt auf!
Du hast 1450 € Selbstbehalt.
Wenn du 2300 € verdienst, hast du also max. 850 € für den Unterhalt zur Verfügung.
Die 2300 € können noch "bereinigt" werden. Evtl. wird das noch etwas weniger.
Wie kommt der Betrag 911 € für den Unterhalt zustande?
Wurde das vom JA berechnet? Wenn ja, wie?
Haus überlassen? Wer steht im Grundbuch?
Ich würde dringend anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.
Siehe hier:
https://www.123recht.de/forum/…einfach-so-__f624838.html
59 Beiträge
Welche Info fehlt die denn noch?
Ist der Beschluss dann sofort rechtskräftig am selben Tag oder Wann?
Wenn keine Berufung/Einspruch eingelegt wird.
Muss so eine Vereinbarung immer notariell sein?
Könnte man nicht auch so eine schriftliche Vereinbarung verfassen, die beide unterschreiben?
Laut DT müsste er dann für das 14-jährige 553 € und für das 8-jährige 454 € zahlen.
Wenn er das nicht zahlen will, musst du dir einen Anwalt nehmen.
Eher nicht.
Der Minijob ist "überobligatorisch", insb. bei Minderjährigen.
Ich würde ihr das "gönnen" (Thema: Arbeit lohnt sich). 🙂
Ich verstehe nicht so ganz, wieso du dich jetzt erst, nach 3 Jahren, plötzlich aufregst?
Klar ist so einiges am Unterhaltsrecht ungerecht, aber was soll man machen?
Sich aufregen kostet nur unnötige Lebensenergie.
Was genau ist denn deine Frage?
Rumjammern hilft nicht.
Was sagt dir denn dein Anwalt?
Hat er konkrete Vorschläge?