Beiträge von Gauss

    halte ich zumindest für gewagt.

    Man darf sich auch mal aus seiner Komfortzone herausbewegen. :-)

    Als Vater hat man gewisse Rechte.

    Wenn die Mutter absolut keinen Kontakt will, könnte man vielleicht ein JA irgendwo als Kontaktstelle vereinbaren, so dass man wenigstens gewisse Minimalinfos bekommt.

    Einfach weiterzuzahlen, ohne zu wissen ob sie überhaupt noch leben ist auch nicht vernünftig.

    Ich arbeite vollzeit und bin in der Düsseldorfer Tabelle in Stufe 6 eingestellt.

    ...

    Ich habe mich mit dem 18 jährigen Sohn geeinigt das er 530 Monatlich bekommt.

    Ok, also eine Einigung abseits der DT, sonst wäre es mehr.

    Ab 18 ist die Mutter auch barunterhaltspflichtig. Eigentlich müsste man euer Einkommen zusammennehmen und damit dann in die DT gehen.


    Aber mal angenommen, es bleibt bei denn 530 €:

    Wieviel der Sohn abgeben muss, ist alleine Verhandlungssache zwischen Sohn und Mutter.

    Es wäre schon fair, wenn es etwas abgibt.

    Dir gegenüber bestehen in dieser Hinsicht keine Ansprüche. Sie könnte verlangen, dass der Unterhalt korrekt nach DT berechnet wird, aber da müsste der Sohn zustimmen.

    Ich vermute, wenn man das genau berechnet, müsstest du etwas mehr zahlen, vielleicht 600 €.


    Es wäre vernünftig, bis nach dem Abitur alles so zu lassen und dann neu zu rechnen.

    Dann ändert sich vermutlich einiges (Studium, Bafög ...).

    Es würde sich alles vereinfachen und wohl auch langfristig nervenschonender sein, wenn du dir eine eigene Wohnung suchst.

    Sonst bist du immer auf sein Wohlwollen angewiesen.

    Nutzungsentschädigung für ein ganzes Haus ist sicher mehr zu zahlen, als die Miete für eine Mietwohnung. Zumindest nach der Scheidung. Da ist dann die Frage, ob du dir das überhaupt leisten kannst.

    Sicherlich nicht.

    Es gibt den Unterschied zwischen "ehebedingter Zuwendung" und "Schenkung".

    Letzteres sind "normale" Geschenke, wie Bücher oder nicht ZU teurer Schmuck.

    Wenn es aber Werte sind, die quasi nur unter der Prämisse des Fortbestands der Ehe gemacht wurden, dann besteht schon ein Ausgleichsrecht.

    Keine Ahnung, was ein Pferd kostet, ist vermutlich eine Einzelfallentscheidung.

    Der Sinn soll sein, dass man im Trennungsjahr den gleichen Status behält wie in der Ehe, dass man also grundsätzlich genauso viel Geld zur Verfügung hat. Ob man das gerecht findet, ist eine andere Sache. Ihr seid ja noch nicht geschieden. müsst also dem Papier nach füreinander finanziell einstehen.

    Gauss, dumme Frage: warum soll der Noch-Ehemann auf zig Tausende von Unterhalt verzichten

    Gute Frage, welche Antwort fällt dir ein?

    Entweder es gibt noch "Leichen im Keller", oder er will wirklich alles kurz und schmerzlos beenden.

    Wie kommst du auf 701 €?


    Das geht so:

    Kindesunterhalt nach DT

    minus halbes Kindergeld

    minus (Ausbildungsvergütung minus 100) / 2


    Beispiel:

    Unterhalt nach DT 831 €

    minus halbes Kindergeld 703,5 €

    minus (962-100) / 2 = 431

    ergibt 275,5 € Unterhalt


    Ab 18 wird die Ausbildungsvergütung dann nicht mehr halbiert, sondern voll abgezogen.

    Wir haben dir deine Möglichkeiten aufgezeigt.

    Du kannst versuchen, drei Sachen geltend zu machen:

    - Attest

    - hohes Einkommen der Mutter

    - Haus


    Beides muss mit Druck vertreten werden. Ohne Anwalt geht das nicht.

    Das Gericht hat der Rechtslage nach recht.

    Du darfst nicht einfach eine Umschulung machen. Du musst deine gesamte Arbeitskraft dafür einsetzen, den Unterhalt für deine Kinder zu gewährleisten. Falls du das nicht tust, wird dir ein Einkommen fiktiv angerechnet. Das hat das Gericht gemacht, indem es den Mindestunterhalt einfordert.

    Dagegen zu argumentieren wird wohl nur mit Anwalt funktionieren, wenn überhaupt. Du musst das Attest vorlegen und nachweisen, dass die Umschulung zwingend notwendig ist.

    Ansonsten kann vollstreckt werden, auch ins Ausland, da bin ich mir ziemlich sicher.

    Dein Hauptpfund wäre das Haus, aber das wird auch schwierig, da es schon länger her ist und nicht direkt in Kindesunterhalt umgewandelt werden kann.


    Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass man für seine Kinder immer den Mindestunterhalt bereitstellen sollte. Wer das nicht macht, nutzt die Allgemeinheit aus.


    Soweit meine Laienmeinung.

    Ich würde das trotzdem unbedingt mit einem Anwalt regeln.

    So einfach kommst du aus der Nummer nicht raus.

    Das mit dem Haus muss auf den Tisch. Ebenso das hohe Gehalt deiner Ex.


    Beschreib mal etwas genauer, was da mit dem Gericht war:

    Was genau wurde verhandelt, wer war anwesend, was wurde beschlossen?

    Ach so meinst du das. Ok.

    Aber wenn z.B. die Mutter sagen wir 350 € Barunterhalt zahlen müsste und real 500 € Ausgaben für ihn hat, muss er ja 150 € zahlen, was er tut. Insofern entspricht das deiner Beschreibung.


    Außerdem schreibt sie: "Sonst zahle natürlich ich alles für ihn."

    Wer weiß, was damit alles gemeint ist.


    Dass der Vater nicht zahlt, ist natürlich nicht i.O.