Danke für eure Antworten,
ich sehe zum einen, dass es bei wichtigen Gründen, wie Kindererziehung oder Krankheit usw. möglich ist in TZ zu wechseln. Wahrscheinlich kann man nicht pauschal sagen welcher Grund genehmigt wird und welcher eher nicht. Oder gibt es dazu konkrete Beispiele?
Meine Frage war eher Zeitpunktbezogen. Haufe sagt dazu, dass eine schon angetretene TZ zu akzeptieren sei.
Bei mir wäre es allerdings der Fall, dass es sich nur um eine angekündigte TZ handelt. Da wäre die Frage, ob so etwas, wenn man es erstmal nur schriftlich ankündigt auch zählt.?
Ich habe, unabhängig vom Zustand meines Vaters, eh vor, im nächsten Jahr für eine Weile in TZ zu gehen. Ich habe aber noch keinen genauen Stichtag gewählt und wollte eigentlich erst 3 Monate vorher, wenn ich den genauen Start festgelegt habe, Bescheid geben, so wie auch die gesetzl. Frist es vorgibt.
Jetzt habe ich natürlich Bedenken, dass mir dies verhagelt wird, falls es meinem Vater bis dahin schlechter gehen sollte. Ich möchte auch nicht sicherheitshalber sofort die TZ nehmen, da es nicht in meine Planung passt. Wäre das der einzige Weg um sicherzugehen, dass die TZ nicht angefochten wird?