Kann jemand erklären, wie die Rechnung praktisch funktioniert, wenn man verheiratet ist? Ist jetzt der Ehegatte plötzlich auch ggü. dem Schwiegerelternteil unterhaltspflichtig?
Posts by Probst91
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Hallo, die Unterhaltspflicht besteht formal nach dem Gesetz.
Das Amt hat aber nur die Möglichkeit den Regress für die Zeit zu fordern, in der man über der Grenze lag. Wenn also eine RWA vorliegt und du mal in einem Jahr die Grenze überschreitest, dann wird das Amt bei der Prüfung (vermutlich alle 2 Jahre) für dieses Jahr den Unterhalt nachfordern.
Es liegt also auch am UHP, wenn er im folgenden Jahr unter der Grenze bleibt, sofort das Amt aufzufordern, eine Neuberechnung zu veranlassen.
Gruß frase
Bedeutet das auch, dass die Unterhaltspflicht erst mit dieser RWA eintritt, unabhängig davon, wie lange man tatsächlich über der Grenze gelegen hat?
Beispiel: Person liegt 2024 + 2025 über der Grenze und bekommt dann Ende 2025/Anfang 2026 eine RWA. Person weist dann sein Einkommen für 2025 nach, das über der Grenze lag. Person muss dann den gesamten Unterhalt für 2025 nachzahlen aber nicht für 2024? Könnte über die vorhergehenden Jahre überhaupt Auskunft verlangt werden? -
Was genau soll ich mir ansehen?

Hier im Forum - ja, in diesem Thread weiter oben (!) - wurde immer wieder geschrieben, dass es die "Summe der Einkünfte" aus dem Einkommensteuerbescheid, die gilt. Genauso steht es auch hier.
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Jetzt wird's ein richtiges Durcheinander. Werbungskosten sind schon bei der "Summe der Einkünfte" abgezogen, wie die Grafik auf die ich verlinkt hatte.
Der erste Link, auf den du verlinkt hast, spricht ebenfalls von der "Summe der Einkünfte".
Höhere Werbungskosten sollten aber sehr wohl berücksichtigt werden können.
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Ist das so?
Meiner Auffassung ist es die "Summe der Einkünfte", die massgeblich für die 100.000 Grenze ist (nicht das zvE). Diese "Summe der Einkünfte" umfasst Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit, welches wiederum solche Einzahlungen des Arbeitgebers umfassen soll laut EStG. Allerdings werden solche Einzahlungen jedoch *nicht* im Steuerbescheid gelistet, falls ich mich nicht irre.Daher die Verwirrung.
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Katastrophale Entscheidung. Man will scheinbar wirklich erfolgreiche Kinder für die Fehler ihrer Eltern bestrafen. Die 100.000 Euro-Grenze wurde 2005 für die Grundsicherung (!!!) eingeführt und also seit 20 Jahren nicht hochgerechnet. Jemand der 2005 100.000 Euro verdient hat war vielleicht "reich", heute ist man es sicher nicht.
Kam die ursprüngliche Entscheidung bzgl. 5000-5500 Euro Selbstbehalt nicht vom OLG München?
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Hallo,
Ich muss mich jetzt leider auch mit diesem Thema beschäftigen und habe dabei auch diesen Thread ausgegraben.
Ich werde aus Unikats Antwort nicht ganz schlau, im Einkommensteuergesetz steht doch ganz deutlich (Paragaph 19):
laufende Beiträge und laufende Zuwendungen des Arbeitgebers aus einem bestehenden Dienstverhältnis an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung für eine betriebliche Altersversorgung. 2Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören auch Sonderzahlungen, die der Arbeitgeber neben den laufenden Beiträgen und Zuwendungen an eine solche Versorgungseinrichtung leistet, mit Ausnahme der Zahlungen des Arbeitgebers.
Hat jemand also praktische Erfahrungen damit, wie das im Hinblick auf Elternunterhalt gehandhabt wird?