Posts by frase

    Hallo Verwundert,

    ich habe zum Glück alles mit meinen Kindern selber seriös regeln können. Einige Gedanken will ich aber doch hier lassen.

    Gutmütigkeit, die als Selbstverständlichkeit angesehen wird, muss mal ein Ende haben. Daher habe ich eben meine Zahlungen über die Zeit hinaus abgeschmolzen, das aber klar mit meinen Kinder kommuniziert.

    Eine Beratung bei einem Familienrechtler war sehr ambivalent. Mir wurde erklärt, das es neben den gesetzlichen Regelungen auch Spielräume gibt, von denen das Gericht auch gebrauch machen kann.

    Auch wenn der eingeschlagene Weg nun Kopfkino verursacht, es ist richtig, sich hier einer Klärung zu stellen. Anwälte vertreten ihre Mandanten, es gibt nicht immer Gewinner und Verlierer, man könnte auch hier auf einen Kompromiss hinwirken.

    Gruß frase

    Hallo, es geht hier hauptsächlich um die Unterschrift. Es ist erlaubt, bei der Ausfüllung zu helfen. Heime haben da auch (meißt) einen Sozialdienst, den kann man auch bitten, den Antrag zu stellen.

    Wenn du es vermeiden kannst, dann versuche möglichst, die Angaben im Antrag nicht selber zu bestätigen.

    Dann kann die Frage nach dem Einkommen unbeantwortet bleiben, da nicht bekannt.

    Ein besseres Gefühl hast du, wenn du mit offenen Karten spielst. Der Einzelfall wird immer anders aussehen. Viele Faktoren bestimmen,

    wie hoch deine Verpflichtung sein wird. Da kann man aber vorher auch grob mal rechnen.

    Zuerst muss dein Vater mal alle seine Einkünfte und Vermögen einsetzen. Dann wird entsprechend des Eigenanteils eine Differenz bleiben. Die schmilzt über die Jahre auch etwas ab.

    Halte uns hier mal bitte auf dem Laufenden, wir haben sehr wenig Beispiele, die uns Erfahrungen bezüglich des mitteilen.

    Gruß frase

    Guten Abend Bulli,

    du hast es schon sehr richtig erkannt. Solltest du den Antrag stellen, dann wäre eine falsche Angabe möglicherweise Sozialhilfebetrug.

    Gibt es keinen weiteren Angehörigen, die bei der Erstellung des Antrages helfen könnten?

    Warum kann der Vater den Antrag nicht mehr selber stellen?

    Gruß frase

    Hallo Patrick, ich finde es super, das du für deine Tochter ein verlässlicher Vater sein willst.

    Verabschiededich von dem Gedanken, das dir Ämter hier zur Seite stehen. Ich finde die Aussage "Luxusumgang" eine Frechheit. Die Vereinbarung,

    du du mit dem Jugendamt zum Unterhalt hast, kannst du wie einen Titel betrachten. Zahlst du nicht in der vereinbarten Höhe, laufen Schulden auf.

    Willst du die finanzielle Seite klären, brauchst du (TK hat das schon beschrieben) einen eigenen Rechtsbeistand. Das JA wird immer das Maximum fordern.

    Das mit der KV verstehe ich nicht. Bei der Übergaben des Kindes kann doch die Versichertenkarte ausgehändigt werden. Wenn die Mutter das ablehnt, beim Arzt oder im KH darauf hinweisen und die Mutter in die Verantwortung bringen, die Karte dann vorzulegen.

    Ich glaube kaum, das die Mehrkosten für die PKV anrechnbar wären. Es würde auch zu Lasten des Kindes gehen, wenn dadurch der UH abgesenkt würde.

    Frohe Ostern und bleibe weiter der verlässliche Vater, auch wenn es eine harte Zeit ist.

    Gruß frase

    Nur das ich es richtig verstehe.

    Beantragt ein Unterhaltspflichtiger Sozialleistungen (z.B. Bürgergeld), kann er bei der Beantragung die titulierten Unterhaltskosten als notwendige Ausgaben vortragen. Er bekommt dann den Satz zu seinem Lebensunterhalt und die Unterhaltshöhe für die

    Kinder dazu und leitet diese an die Mutter weiter. So entstehen also keine Schulden durch Unterhaltsvorschuss?

    Gruß frase

    Hätte der Betroffene jetzt Unterhaltstitel, so könnte er sich die Unterhaltszahlungen bei (manchen) Sozialleistungen wie z.B. beim Bürgergeld als Aufstocker komplett anrechnen lassen. Er würde seine Unterhaltszahlungen damit quasi vom Sozialstaat bezahlt bekommen und könnte sie weiterhin voll bedienen. Ohne Titel funktioniert das nicht.

    Diese Aussage finde ich spektakulär. Ich kenne kein Amt, der dieses Vorgehen bewilligen würde. Kannst du bitte mal die Rechtsquelle benennen.

    Wenn diese Aussage zutreffen würde, wäre ja der Anreiz, einer Beschäftigung nachzugehen, wenn man titulierten Unterhalt zahlen muss, gleich Null.

    Gruß frase

    Hallo Sammy,

    vor dem AEG waren Selbstbehalte auch nur die Mindestgrößen. Es lag am UHP, sich entsprechend aufzustellen und den eigenen

    Lebensstandart zu begründen. Auch heute ist es durchaus üblich, den Mindestselbstbehalt mit entsprechenden Argumenten um bis zu 70% anzuheben.

    Die Vermögen wird erst dann relevant, wenn du nach der Berechnung nicht in der Lage bist die Forderungen zu erfüllen.

    Ich gehe mal davon aus, das dein Jahresbrutto die 100 tsd. € übersteigt, ansonsten kannst du einfach dein Einkommenssteuerbescheid einreichen und belegen, das du unter das AEG fällst.

    Gruß frase

    Du kannst auch so ruhig schlafen. Das Amt hat doch keine Vermutung und nun kannst du auch bei der Beantragung helfen. Denn da kommt die Antwort in den Antragsbogen, Grenze wird nich überschritten, das Kreuz an die richtige Stelle, schon ist die Sache geregelt.

    Manche Ämter schreiben dann den Hinweis, sollte ein UHP die Grenze überschreiten, besteht Informationspflicht.

    Das kommt also auf die Vordrucke an, die jede Kommune etwas anders gestalte.

    Trotzden ist es sinnvoll, wenig über dein Einkommen zu sprechen.

    Gruß frase

    Hallo TS,

    haben eine Mündliche Vereinbarung getroffen, bis er 18 ist zahle ich weiterhin 300€ und ab 18 Jahre werden die Karten neugemischt.

    Auch wen das finanziell nun ein Nachteil für dich ist, kannst du diese Abmachung ja einhalten. Danach würde ich mit der Mutter keinerlei Verabredungen

    mehr treffen, die Zahlungen an Sie kannst du dann einstellen. Dein Sohn ist dann 18, das ist dein direkter Ansprechpartner und nur mit Ihm gilt es dann zu verhandeln, wie es unterhaltstechnisch läufen soll. Falls du noch etwas unterstützen willst, dann zahle auch direkt auf das Konto deines Sohnes.

    Bedenke auch, sollte er sich weiter in Ausbildung oder Studium befinden, sind beide Eltern entsprechend Ihrer Leistungsfähigkeit unterhaltspflichtig.

    Gruß frase

    Hallo Bomber,

    es gibt eine Reihenfolge, da man kennen sollte.

    1. der Antrag auf Hilfe zur Pflge muss gestellt werden, weil die eigenen Einkünfte des Pflegebedürftigen nicht ausreichen, die anfallenden Kosten zu decken. Hier auch beachten, das es schon noch weitere Töpfe gibt (Pflegewongeld, Pflegegeld etc.)

    2. Im Antrag wird die Frage gestellt, hat ein unterhaltspflichtiger Angehöriger ein Einkommen über 100tsd. €, oft auch noch nach dem Beruf dieser Person.

    Wer den Antrag ausfüllt, gibt mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Angaben zu Protokoll. Wenn deine Mutter nicht genau weiß,

    was du verdienst, bleibt die Frage offen oder das Kreuz wird bei nein gesetzt, weil man es nicht vermutet. Der Beruf kann "schwammig" gehalten werden.

    3. Das Amt prüft dann vermutlich nicht dein Einkommen, es gibt ja keine Vermutung der Grenzüberschreitung.

    4. Sollte doch eine Prüfung stattfinden, dann gehe ich davon aus, das die Zahl bei "Summe der Einkünfte" auf Seite 2 des Estb., der Gradmesser sein wird.

    Nun zu den Folgen bei Überschreitung.

    Dein Netto wird ermittelt, davon dann alle Faktoren, die du zu deiner bisherigen Lebensführung benötigt wurden als bereinigend abgezogen.

    Natürlich auch der Unterhalt für deine Kinder. Wie das mit deiner Frau ist, wenn man nicht verheiratet ist, kann ich nicht beantworten.

    Es gilt das Jahr, in dem der Antrag auf Hilfe zur Pflege gestellt wurde.

    Das Amt würde aber eine Berechnung auf Grundlage schon vorhandener Einkünfte vornehmen wollen. Sollte dann dein Einkommen unter der Grenze liegen, ist der Unterhalt aber weg. Daher ist es zu überlegen, sich zu vertagen und mit dem Bescheid für 2025 ins Rennen zu gehen.

    Zur Sicherheit kann man ja etwas Geld ansparen, falls doch eine Überschreitung vorliegt und man den Unterhalt nachzahlen muss.

    Ich rate dir, wenn du eine RWA mit Auskunftsbegehren bekommst einen Fachjuristen aufzusuchen.

    Gruß frase

    Hallo Maja,

    es sind auch grundsätzliche Entscheidungen zu treffen. Wie soll die Zukunft für euch aussehen?

    Wenn du die Trennung manifestieren willst, bedeutet das auch einen klaren Schnitt in allen Bereichen.

    Dein Nochehemann wird sich das dann genau überlegen, was das für ihn bedeutet.

    Wenn du dir sicher bist, was du willst, dann suche juristischen Beistand.

    Gruß frase

    Hallo M.E., willkommen hier im Forum.

    Deine Fragen kann man nicht präzise beantworten, es gibt nur wenige, die hier über die konkreten Zahlungen berichten.

    Es ist aber immer eine Einzelfallentscheidung und daher, würde ich abwarten, bis wirklich eine Forderung eintrifft. Dann kannst du den Fachanwalt

    einschalten, der die Forderung prüft und dich weiter berät/vertritt.

    Das Thema ist sehr komplex, ich möchte dir aber etwas die Angst nehmen.

    1. Deine Eltern stehen zuerst gegenseitig für sich ein. Ihr Einkommen und Vermögen wird also in die Berechnugn einbezogen.

    2. Wenn das nicht reicht, muss man weiter sehen, welche Sozialleistungen beantragt werden können.

    3. Es geht um Elternunterhalt, der ist nachrangig zu deiner Familie zu berechnen. Du bist also für deine Frau unterhaltspflichtig, dann erst für die Eltern.

    4. Die Gesetze ändern sich ständig, auch die Zuschüsse der Pflegekassen, es sollte ein Pflegegrad vorliegen.

    5. Sollte der Fall, "Hilfe zur Pflege" eintreten, müsste das SA ja erstmal Kenntnis von deinem Einkommen erlangen.

    6. Es wird dein Einkommen auch bereinigt werden, schau mal in deinen letzten Einkommenssteuerbescheid auf Seite 2, diese Zahl hilft weiter.

    7. Euer Erspartes wird nicht weg sein, es dient auch eurer Altersabsicherung. Hier mal eine Formel dazu: 5% aktuelles Brutto x Berufsjahre X 4% Zinsen

    Sollte es doch zu einer Forderung kommen, gilt es die aktuelle Lebensstandartsicherung zu begründen.

    Gruß frase

    GuMo, ich verstehe deine Verärgerung gut. Es ist immer die Wahrnehmung der Betroffenen. Dein Ex hat eventuell nicht mit offenen Karten gespielt.

    Der VA muss nicht gesondert beantragt werden, geht automatisch.

    Auch bei einem Verzicht auf VA kann das Gericht anders entscheiden, da spielen viele Faktoren eine Rolle. Siehe meine Erfahrung dazu.

    Keiner kann wissen, was in der Zukunft passiert, aber der Teil eures gemeinsamen Weges ist gegangen. Daher sollten auch hier alle Sachverhalte sauber

    beendet werden.

    Gruß frase

    Hier mal meine erlebte Erfahrung dazu:

    Scheidung 1992, auf VA gegenseitig verzichtet, nicht Notariell beglaubigt, nur formloses Schreiben durch Anwalt.

    Im Beschluss zur Scheidung wurde der VA ausgesetzt und kann/sollte bei Antrag/ Versorgungsfall erneut aufgenommen werden.

    Ohne Zutun einer Partei wurde 2024 durch ein Familiengericht der VA erneut aufgerollt. Alte Auskünfte aus 1992 waren hinfällig und es wurde die Ehezeit durch die RV neu bewertet. Vermutlich hat das mit der bevorstehenden Altersrente einer Partei zu tun gehabt. Im Ergebnis drehte sich die Übertragung der Rentenansprüche zur Gegenseite.

    Lass also den VA machen, dann ist Ruhe und alles ist sauber geregelt. Eine Anwalt benötigte keiner mehr, das Ergebnis wurde durch das Familiengericht bestimmt und die Gerichtskosten wurden 50/50 geteilt.

    Gruß frase

    Hallo alliya,

    du musstest in kurzer Zeit zwei Schicksalsschläge verarbeiten, den Verlusst deines ungeborenen Kindes und die Trennung von deinem Mann.

    Daher rate ich dir, keine Unterschriften zu leisten, die du später bereuen könntest. Der Anwalt deines Mannes vertritt auch nur die Interessen deines EX.

    Schon der Hinweis auf mögliche Unterhaltsforderungen wäre ein Signal, sich bei Zugang des Scheidungsantrages einen eigenen Rechtsbeistand zu suchen.

    Ich will die Scheidung nicht, aber wenn mein Ehemann so entschieden hat, dann wäre ich auch damit einverstanden.

    Schon dieser Satz zeigt, das du noch mitten im Verarbeitungsprozess steckst und das kann dein EX und sein Anwalt gnadenlos ausnutzen.

    Du scheinst über die notwendigen Mittel zu verfügen und es ist ein viel besseres Gefühl, seine eigene Position vertreten zu können.

    Gruß frase

    Hallo liebe Gartenfee,

    Oft genug ergibt sich dann gar keine Unterhaltsforderung (meine Erfahrung).

    Ich hatte vor dem AEG ein Netto von 4400€. Meine Mutter war schon lange in der GS.

    Das Amt wollte über 900€ jeden Monat, da in die Berechnung auch meine, über 20 Jahre, abgezahlte Immo einging.

    Das finde ich nicht wenig, seit dem AEG wäre ich raus gewesen. selbst 10 % des Einkommens finde ich viel. Das ist ein Eingriff in die Lebensführung.

    Alles eine individuelle Sichtweise und natürlich kannst du die Fälle nicht vergleichen.

    Gruß frase

    Na, da scheint doch das Amt den verkürzten Weg zu suchen.

    Natürlich hast du das Recht, die genauen Leistungen zu hinterfragen. Es ist eine Frage der Einstellung zu dem Problem.

    Du schreibst von den Geschwistern, sind die unter oder über der Grenze?

    Die Geschwisterquote ist ein komplizierter Sachverhalt, Ämter haben auch keine Lust, sich mit langen Problemfällen abzuarbeiten.

    Mir geht hier der Gedanke durch den Kopf, dem Amt einen Vergleichsbetrag anzubieten, mit dem Hinweis auf die unzureichende Darlegung und die Geschwisterproblematik.

    Gruß frase

    Hallo tomine,

    ich gehe davon aus, das es sich hier um eine ungeschickte Formulierung handelt, es ist ja auch keine Fachzeitschrift.

    Warum ich dieser Meinung bin, es wird für die Grenze erstmal der Einkommenssteuerbescheid entscheiden. Da sieht kein Mensch, ob du eine selbstgenutzte Immo hast, auch Einkünfte werden daher nicht aufgerechnet.

    Solltest du jedoch über der Grenze liegen, dann kann dir, bei der Ermittlung deiner Leistungsfähigkeit, die ersparte vergleichbare Miete als Einkommem angerechnet werden, das war auch schon vor dem AEG so. Hier dann dringend eine fachliche Beratung suchen.

    Gruß frase

    Hallo Zotero,

    wenn ich den Vorgang richtig verstehe, hat das Amt nur die geleisteten Zahlungen addiert. Es scheinen aber Monate zu fehlen. 4 Monate sind nicht erfasst, warum?

    Ich sehe diese Forderung auch nicht als öffentlich Urkunde, es ist formal nur eine Zahlungsaufforderung. Auch der Zusatz "freiwillige Zahlung" deutet auf einen unkonventionellen Vorgang hin. Dem kann man folgen oder eben nicht.

    Aus dem beschriebenen Vorgang würde ich ableiten, das ohne weiterer Prüfung deiner Leistungsfähigkeit, hier ein schneller Abschluss angedacht ist.

    Ob das für dich gut ist, kann schlecht beurteilt werden. Grundsätzlich darf ein Amt nur In Regress nehmen, was auch geleistet wurde. Mehr also nicht!

    Es kann also durchaus möglich sein, das du unter bestimmten Umständen nicht diese Summe zahlen musst.

    Was wurde denn hinsichtlich der laufenden (monatlichen) Zahlungen verlangt, was ist mit 2024?

    Gruß frase