Hallo, ich kann auch nur meine Meinung dazu äußern.
Wenn also GS im Alter geleistet wird, gilt ja auch schon die 100k- Grenze. Dein Vater dürfte also eigentlich keine GS bekommen, formal betrachtet.
Dann hat er natürlich nicht genügend Einkünfte um sein Leben zu finanzieren und müsste dich verklagen, wenn du die Unterhaltskosten nicht tragen möchtest. Das Amt hat also bisher keine Kenntnis von deinem Einkommen und zahlt daher die GS.
Hier muss man aber gewaltig aufpassen, denn du solltest keine Zahlungen (Unterstützung) auf sein Konto leisten, das würde sofort vom Amt angerechnet werden und die GS kürzen (ist bei meiner Mutter so passiert).
Die Regel besagt doch, dass man nicht mehr reduzieren kann, wenn die Heimbedürftigkeit absehbar ist?
TK hat doch schon auf das "Umgehungsgeschäft" hingewiesen, eine Reduzierung der Arbeitszeit mit guten Grund oder eben geplant ist deine Lebensführung, die sollte unberührt bleiben. Ob ein Heimaufenthalt absehbar ist, da gibt es doch tausende Optionen. Manche Wege sind eventuell erkennbar, andere nicht.
Erst mit der RWA kannst du nicht mehr tun und lassen wie es dir gefällt. Also vorher alles regeln, wenn möglich und gewollt. Gegen Fakten kann auch ein Amt nicht an. Kommt die RWA, wird vermutlich auch eine Auskunft verlangt. Über die Zulässigkeit kann man gerne diskutieren. Als Antwort sind Zahlen der Einkommesteuererklärung die beste Waffe. Selbst wenn du nur knapp unter der Grenze liegst, es greift das AEG. Natürlich musst du dann mit regelmäßigen Auskünften rechnen.
UHP, die sich über der Grenze befinden, eine RWA erhielten, aber keine Auskunft erteilen brauchten, müssen nach meinem Verständnis auch nicht ewig alte Leistungen nachzahlen. Auch hier gibt es Fristen, die das Amt beachten muss. Ich rate in solchen Fällen immer dazu, sich juristisch vertreten zu lassen.
Gruß frase